Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Lohnkosten in EFB-Preisblättern

Lohnkosten in EFB-Preisblättern entstehen für gewerbliche Arbeitnehmer bei der direkten Ausführung von Bauleistungen. Diese Kosten sind vom Arbeitgeber zu tragen und in die Baupreise einzukalkulieren.

In welchen Preisblättern sind Lohnkosten auszuweisen?

Der Auftraggeber oder Besteller eines Bauvorhabens kann zum Angebot eines Bieters Aussagen zu den Grundlagen seiner Angebotskalkulation verlangen. Hierzu bieten sich die Vorlage der ergänzenden Formblätter Preise (EFB-Preis) 221 bis 223 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) oder auch eine Urkalkulation an.
Ob die EFB-Formblätter 221 oder 222 infrage kommen, richtet sich nach der Wahl des Kalkulationsverfahrens (Zuschlagskalkulation oder Endsummenkalkulation). Das EFB-Formblatt 223 kann nach beiden Verfahren aufgestellt werden.
Die Lohnkosten werden direkt für die einzelnen Teilleistungen im Leistungsverzeichnis der Baumaßnahme ermittelt.
Die Lohnkosten werden direkt für die einzelnen Teilleistungen im Leistungsverzeichnis der Baumaßnahme ermittelt. Bild: © f:data GmbH

Lohnkosten in den EFB-Formblättern

Lohnkosten fallen im Bauunternehmen nur für die eigenen Beschäftigten an. Folglich werden in den EFB-Formblättern 221 und 222 auch jeweils nur die eigenen Lohnkosten ermittelt und ausgewiesen.
Die Kalkulation der Lohnkosten erfolgt auf Grundlage des je Arbeitsstunde in € berechneten Mittellohns bzw. fortführend des Kalkulationslohns und anschließend des Verrechnungslohns.
Der Kalkulationslohn (KL) hat in jeder Kalkulation eine zentrale Bedeutung. Die angemessene Kalkulation der Lohnkosten setzt zwingend eine bauauftragsbezogene Bestimmung des Kalkulationslohns je Arbeitsstunde voraus. Grundlage ist die jeweils technologisch erforderliche Arbeitskolonne für den Bauauftrag.
Tipp aus der Praxis

„Ein einheitlicher Kalkulationslohn einerseits für ein ganzes Bauunternehmen oder alle Angebote und zum anderen für eine längere Zeit (evtl. gesamtes Geschäftsjahr) wäre nur bei homogener bzw. gleichartiger Bauleistungsstruktur und evtl. bei sehr kleinen Bauunternehmen und Bauhandwerksbetrieben zu vertreten bzw. sogar zu empfehlen. Dann sollte aber eine Überprüfung und Korrektur jeweils bei tariflichen oder betrieblichen Veränderungen der Entlohnung oder in der Lohngruppenzusammensetzung vorgenommen werden.“
Der Kalkulationslohn entspricht dem Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) der Lohnkosten je Arbeitsstunde. Grundlagen liefern die gezahlten Tariflöhne oder betrieblich gezahlten Löhne (Grundlohn) als Durchschnitt für eine Kolonne nach den verschiedenen Lohngruppen, wie sie z. B. im BRTV-Baugewerbe im § 5 bestimmt sind. Hinzuzurechnen sind weitere Bestandteile des Mittellohns sowie lohngebundene Kosten als Lohnzusatzkosten sowie Lohnnebenkosten.
In die Berechnung können auch anteilig Aufsichtskosten als Gehaltskosten von Polieren mit einbezogen werden.

Berechnung der gesamten Lohnkosten

Die Lohnkosten werden für die einzelnen Teilleistungen im ausgeschriebenen Leistungsverzeichnis (LV) der Baumaßnahme direkt ermittelt.
Ausgangsgrößen für die Lohnkosten als Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) sind:
Das Ergebnis sind die eigenen Lohnkosten als EKT je Teilleistung und die gesamten eigenen Lohnkosten als EKT bei Aufrechnung aller Teilleistungen.
In den EFB-Formblättern werden den EKT-Lohnkosten noch anteilig jeweils zugerechnet:
Dies erfolgt bei der Zuschlagskalkulation mit auftrags- oder betrieblich vorbestimmten Zuschlägen sowie bei der Endsummenkalkulation als Umlage auf den Lohn. Im Ergebnis stellt sich dann der Verrechnungslohn (VL) dar. Danach stellen sich dann als Produkt aus Arbeitszeitaufwand und Verrechnungslohn jeweils die gesamten Lohnkosten je Teilleistung als Bestandteil im Einheitspreis (EP) und im Rahmen der Angebotssumme des Bauauftrags dar.
Tipp aus der Praxis

„Werden Aufsichtskosten für Poliere anteilig mit in den Kalkulationslohn und folgend in den Verrechnungslohn einbezogen, sollten diese aber anschließend bei der Zurechnung von BGK / AGK mit Zuschlägen und Angabe zum Zuschlagssatz für Gemeinkosten (BGK / AGK) berücksichtigt werden. Nach dem Umfang der einbezogenen Gehaltskosten für Poliere sind die Gemeinkosten dann entsprechend niedriger zu verrechnen bzw. auf die Einzelkosten umzulegen.“

Ausweis der Lohnkosten im:

EFB-Formblatt 221 nach Zuschlagskalkulation

Das EFB-Formblatt 221 ist heranzuziehen bei einfacher und differenzierter Zuschlagskalkulation.
Ausgewiesen werden im Formblatt 221 im:
  • Abschnitt 1 unter Tz. 1.4 – Kalkulationslohn und Tz. 1.6 – Verrechnungslohn nach den Zuschlägen aus Abschnitt 2,
  • Abschnitt 2 in der Spalte „Lohnkosten“ jeweils die Zuschläge zu BGK, AGK und W & G mit betriebsbezogenem und leistungsbezogenem Wagnis und gesamt unter Tz. 2.4,
  • auf die Summe die Gesamtzuschläge auf Stoffkosten nach Abschnitt 2 unter Tz. 2.1 bis 2.4, umfassend Zuschläge für BGK, AGK sowie Gewinn und Wagnis (betriebsbezogenes und leistungsbezogenes Wagnis) sowie
  • Abschnitt 3 unter Tz. 3.1 die gesamten Lohnkosten, einschließlich verrechneter Zuschläge, als Bestandteil der Angebotssumme.

EFB-Formblatt 222 nach Endsummenkalkulation

Bei Anwendung der Endsummenkalkulation werden im EFB-Formblatt 222 ausgewiesen im:
  • Abschnitt 1 unter Tz. 1.4 – Kalkulationslohn und Tz. 1.6 – Verrechnungslohn nach der Restumlage auf Lohn aus Abschnitt 2 und
  • Abschnitt 2 unter Tz. 2.1 die gesamten EKT mit und ohne auftragsbezogene Umlagen von BGK, AGK und W & G.

EFB-Formblatt 223 als Aufgliederung der Einheitspreise

Die Stoffkosten werden im EFB-Formblatt 223 in Spalte 6 als Teilkosten als Bestandteil der Einheitspreise (EP) für jede angeführte Teilleistung als Position mit Ordnungszahl im LV ausgewiesen.
Die Teilkosten der EP umfassen die direkt kalkulierten eigenen Lohnkosten und die darauf zugerechneten Zuschläge bzw. Umlagen (BGK, AGK und W & G) nach den Aussagen im EFB-Formblatt 221 oder 222.
Die Teilkosten für die Einheitspreise (EP) werden jeweils ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Hier finden Sie Beispiele

Beispiele zu ausgefüllten EFB-Formblättern mit zugehörigen Erläuterungen sind dargestellt unter:
Beim korrekten Ausfüllen der EFB-Blätter hilft Ihnen die Software nextbau. Danach ist das direkte Ausfüllen sowie Überprüfen der EFB-Formblätter 221 bis 223 einfach möglich.
Weiterhin sind unter Downloads verschiedene tabellarische Beispiele für die Aufbereitung lohnbezogener Aussagen angeführt, die unmittelbar für die eigene Kalkulation herangezogen werden können.
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
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EFB 221 fertig zum Drucken
EFB 221 fertig zum Drucken Bild: © f:data GmbH
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