Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Lohnkosten in EFB-Preisblättern

Aussagen über Lohnkosten werden in den ergänzenden Formblättern Preise (EFB-Preis) 221 (Zuschlagskalkulation) und 222 (Endsummenkalkulation) nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) ausgewiesen:
  • zum Kalkulationslohn sowie Verrechnungslohn in €/Arbeitsstunde in den Zeilen 1.1 bis 1.6 sowie nach deren Zusammensetzung,
  • zu den Lohnkosten insgesamt zum Angebot in Zeile 3.1 im Formblatt 221 sowie in Zeile 2.1 im Formblatt aus der Multiplikation von:
    • einem Wertsansatz wie dem Verrechnungslohn (im Formblatt 221) oder Kalkulationslohn (im Formblatt 222) und
    • den kalkulierten Gesamtstunden (Arbeitszeitaufwand) als Mengenansatz,
  • zu den Lohnkosten einschließlich von Hilfslöhnen, die bei der Endsummenkalkulation für den jeweiligen Bauauftrag als Baustellengemeinkosten (BGK) für die Baustelleneinrichtung (BE) direkt ermittelt und in Zeile 3.1.1 im Formblatt 223 ausgewiesen werden,
  • als Teilkosten im Einheitspreis (EP) in € für eine Leistungsposition im Leistungsverzeichnis (LV) als Löhne in Spalte 6 im Formblatt 223 (Aufgliederung von Einheitspreisen) als Summe aus kalkulierten Lohnkosten zuzüglich darauf verrechneter bzw. umgelegter Zuschläge von BGK, AGK) sowie Gewinn und Wagnissen.
Die Lohnkosten enthalten alle Kosten, die sich für gewerbliche Arbeitnehmer bei der unmittelbaren Ausführung von Bauleistungen ergeben, ggf. auch unter Einbeziehung der Aufsichtskosten als Gehaltskosten für Poliere. Sie werden für die einzelnen Leistungspositionen eines LV direkt im Rahmen der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) bestimmt. Hierfür ist die Aussage zum Kalkulationslohn im Abschnitt 1 der Formblätter 221 und 222 aufzubereiten. Als Kalkulationslohn gilt der Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) der Lohnkosten je Arbeitsstunde der gewerblichen Arbeitskräfte. Grundlagen liefern die gezahlten Tariflöhne oder betrieblich gezahlten Löhne (Grundlohn) an die gewerblichen Arbeitnehmer als Durchschnitt für eine Kolonne nach den verschiedenen Lohngruppen, wie sie z. B. im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) im § 5 bestimmt sind. Werden Aufsichtskosten für aufsichtsführende Poliere mit in den Kalkulationslohn einbezogen, bliebe dies aber anschließend bei der Angabe zum Zuschlagsatz für Gemeinkosten (BGK, AGK) im Abschnitt 2 der Formblätter 221 und 222 zu berücksichtigen. Nach dem Umfang der Gehaltskosten für Poliere sind die Gemeinkosten dann entsprechend niedriger zu verrechnen bzw. auf die Einzelkosten umzulegen.
Der Kalkulationslohn hat in jeder Kalkulation eine zentrale Bedeutung. Eine angemessene Kalkulation der Lohnkosten setzt zwingend eine bauauftrags- bzw. mindestens betriebsindividuelle Bestimmung der Wertansätze je Arbeitsstunde voraus. Ein einheitlicher Kalkulationslohn:
  • einerseits für ein ganzes Bauunternehmen oder alle Angebote und
  • zum anderen für eine längere Zeit - evtl. gesamtes Geschäftsjahr -
wäre nur bei homogener bzw. gleichartiger Bauleistungsstruktur und evtl. bei sehr kleinen Bauunternehmen und Bauhandwerksbetrieben zu vertreten bzw. sogar zu empfehlen.
Eine Überprüfung und Korrektur sollte jeweils bei tariflichen oder betrieblichen Veränderungen der Entlohnung oder in der Lohngruppenzusammensetzung vorgenommen werden. In größeren Bauunternehmen sowie für sehr unterschiedliche Bauaufträge nach Umfang und Leistungssparte ist eine differenzierte Bestimmung zu empfehlen, und zwar ausgehend:
  • von der technologisch erforderlichen Kolonne und
  • ihrer Lohngruppenzusammensetzung.
Beispiele zu ausgefüllten EFB-Preisformblättern und zugehörigen Erläuterungen sind einsehbar unter:
Verwiesen sei auch auf den Onlinedienst -www.EFB-Preise.de- der Firma f:data GmbH Weimar/Dresden. Er ermöglicht ein direktes Ausfüllen sowie Überprüfen der ergänzenden Formblätter Preise (EFB-Preis) 221 bis 223. Bestandteil des Onlinedienstes ist auch ein kostenloses Online-Seminar, das neben Erläuterungen zum Anlegen, Ausfüllen und Prüfen der Formblätter auch Aussagen und bau- und bauleistungsspartenspezifische Orientierungswerte für kalkulatorische Ansätze als Standard- bzw. Voreinstellungen liefert.
Weiterhin sind unter Downloads verschiedene tabellarische Beispiele für die Aufbereitung lohnbezogener Aussagen angeführt, die unmittelbar für die eigene Kalkulation herangezogen werden können.
Bauprofessor-Redaktion
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Video: Bauprofessor erklärt Kalkulationslohn
Den Kalkulationslohn nutzen Bauunternehmer, um Lohnkosten in ihre Angebote einzurechnen. Wie man diesen aus Mittellohn, lohngebundenen Kosten und Lohnnebenkosten ermittelt, erklärt das Video.

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