Druckzuschlag

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Druckzuschlag

Als "Druckzuschlag" wird in der Praxis allgemein ein Rückhaltungsbetrag durch den Auftraggeber bei aufgetretenen Mängeln bezeichnet. Wenn nach § 641 Abs. 3 BGB der Besteller die Beseitigung eines Mangels verlangen kann, so darf er die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung verweigern.

Mit dem Gesetz zur Forderungssicherung (FoSiG vom 23.10.2008, BGB. I Nr. 48 vom 28.10.08) ab 01.01.2009 erfolgte eine Reduzierung des Druckzuschlags künftig auf "in der Regel das Doppelte".

Jeweils erst nach Fälligkeit der Zahlung kann ein Betrag in Höhe des Druckzuschlags bis zur Beseitigung der Mängel verweigert werden, und zwar sowohl bei Abschlagsrechnungen als auch nach Abnahme bei Schlussrechnungen.

Zur Mitteilung über die Kürzung der Zahlung kann die Vorlage unter "Formulare und Musterbriefe, speziell für Auftraggeber/Besteller (Bezug BGB)" genutzt werden.

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Musterbrief: Auszahlung eines einbehaltenen Druckzuschlags (VOB/B § 13 Abs. 6) Musterbrief: Auszahlung eines einbehaltenen Druckzuschlags (VOB/B § 13 Abs. 6)
Musterbrief: Verweigerung der Zahlung in Höhe des Druckzuschlags (BGB § 641 Abs. 3) Musterbrief: Verweigerung der Zahlung in Höhe des Druckzuschlags (BGB § 641 Abs. 3)
Bitte beachten Sie, dass die Muster-Dokumente keine juristische Empfehlung darstellen und die Verwendung nach dem konkreten Sachverhalt eigenverantwortlich erfolgen muss. Vollständigkeit, sowie technische und inhaltliche Fehlerfreiheit werden nicht zugesichert.

Normen und Regelwerke zu Druckzuschlag

DIN 1960 [2010-08] (1) Der Zuschlag ist möglichst bald, mindestens aber so rechtzeitig zu erteilen, dass dem Bieter die Erklärung noch vor Ablauf der Zuschlagsfrist ( Absatz 5 bis 8) zugeht. (2) Werd...
DIN 1961 [2010-08] (1) 1. Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen...
[2010-08] VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
[2010-08] VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

Begriffs-Erläuterungen zu Druckzuschlag

Wurde als Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung während der Bauausführung ein Einbehalt durch den Auftraggeber vorgenommen, ist er nun mit der Schlusszahlung zu entrichten, sofern keine Vertr ...
Der Unternehmer kann in Werkverträgen nach BGB vom Besteller (Auftraggeber) nach § 632a Abs. 1 BGB für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung eine Abschlagszahlung in der Höhe verlangen, in der der Be ...
Liegen Mängel in der Bauausführung bereits während der Baudurchführung, d.h. zeitlich vor der Abnahme vor, dann sind sie bei einem VOB-Vertrag Nacharbeiten auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen ...
Zahlungsverzug ist ein in der Baupraxis häufig von Auftragnehmern vorgebrachter Grund einer Kündigung . Voraussetzung ist hierzu jedoch, dass die Zahlung vor dem Verzug auch fällig war. Nach welchen ...

Verwandte Suchbegriffe zu Druckzuschlag


 
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