Objektüberwachung

Objektüberwachung

Die Objektüberwachung – auch als Bauüberwachung nach HOAI -2009 bezeichnet – ist Gegenstand der Leistungsphase 8 der HOAI. Die einzelnen Aufgaben sind nach den verschiedenen Leistungsbildern in der HOAI aufgeführt. Für die Objektplanung von Gebäuden sind beispielsweise folgende wesentliche Tätigkeiten durchzuführen:

  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen,
  • Überwachen von Tragwerken,
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten,
  • Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen,
  • Aufstellen und Überwachen eines Bauzeitplans,
  • Führen eines Bautagebuchs,
  • Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen,
  • Abnahme der Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln,
  • Prüfung von Rechnungen,
  • Kostenfeststellung nach DIN 276,
  • Antrag auf behördliche Abnahme und Übergabe der erforderlichen Unterlagen (z.B. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle u.a.),
  • Auflisten der Mängelanspruchsfristen,
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel,
  • Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.

Als Besondere Leistungen sind auszuführen:

  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplans,
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- und Kapazitätsplänen.

Begriffs-Erläuterungen zu Objektüberwachung

Der Bauleiter des Bauherrn (BH) ist der Verantwortliche für die Objektüberwachung nach der Leistungsphase 8. Die Vergütung erfolgt nach der . Welche Aufgaben im Einzelnen zu realisieren sind, ist in ...
Die Bauleitung des Bauherrn (BH) als Auftraggeber ist verantwortlich für die Objektüberwachung nach der Leistungsphase 8 in der . Die Vergütung erfolgt nach der HOAI. Welche Aufgaben im Einzelnen ...
Leistungsphasen sind die einzelnen Leistungsbilder innerhalb der Bauplanung. Sie werden in der -2009 im § 3 Abs. 4 beschrieben, und zwar mit folgender Gliederung: Grundlagenermittlung Vorplanung Ent ...
Die Bauüberwachung ist Aufgabe von zwei unterschiedlichen Verantwortlichen. Einerseits obliegt die Bauüberwachung den jeweiligen Bauaufsichtsbehörden wie sie in den Bauordnungen der Länder verantwort ...

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