Bauabrechnung

Gerüste

Gerüste sind Hilfskonstruktionen für die Errichtung und Unterhaltung von Gebäuden aus Stahl, Metall oder aus Holz. Die VOB Teil C enthält spezifische Regelungen und Anforderungen für Gerüste.

Was sind Gerüste?

Gerüste sind Hilfskonstruktionen für die Errichtung und Unterhaltung von Bauwerken, meistens aus Stahl oder Leichtmetall, teils aus Holz. Sie können verschiedener Art sein und unterschiedlicher Verwendung dienen. Spezielle Arbeitsgerüste nehmen die Lasten der Beschäftigten auf dem Gerüst, ihre Werkzeuge und die erforderlichen Baustoffe auf. Gerüste können ergänzt werden mit beispielsweise Gerüstbekleidungen, Verbreiterungen, Überbrückungen oder Gerüsttreppen.

Gerüstarbeiten in der VOB/C

Grundlagen für die Leistungsbeschreibung, Ausführung und Abrechnung von Gerüstarbeiten werden speziell in der ATV DIN 18451 – Gerüstarbeiten (überarbeitete Ausgabe September 2023) – in der VOB Teil C getroffen.

Sie gilt für das Auf-, Um- und Abbauen sowie für die Gebrauchsüberlassung von Gerüsten und Bühnen, die als Hilfskonstruktionen für die Ausführung von Bauarbeiten jeder Art benötigt werden. Als ATV umfasst sie spezielle Technische Vertragsbedingungen und ergänzt allgemeine Aussagen in der ATV DIN 18299.
Weiterhin werden in einigen gewerkbezogenen ATV DIN des Hoch- und Ausbaus auch Aussagen mit Regeln speziell zu Arbeits- und Schutzgerüsten getroffen, sofern diese Gerüste für die eigene Leistung notwendig sind.

Welche Gerüstarten gibt es?

Die ATV DIN 18451 trifft Aussagen zu folgenden Gerüstarten:
  • Standgerüste als Arbeitsgerüste
    • mit längenorientierten Gerüstlagen (Fassadengerüste)
    • mit flächenorientierten Gerüstlagen (Raumgerüste)
  • Schutzgerüste, z. B. Fanggerüste
  • Traggerüste, Stütztürme
  • Hängegerüste, Hänge- und Kletterbühnen
  • Auflegergerüste, z. B. für Wetterschutzdächer
  • Gerüstergänzungen wie Gerüstbekleidungen, Gerüstverbreiterungen, Überbrückungen
  • Gerüstsonderkonstruktionen, z. B. in Aufzugsschächten, für turmartige Bauwerke, Einrüstung von besonders geformten Bauwerken und Bauteilen
  • fahrbare Gerüste
Grundlagen für die Leistungsbeschreibung, Ausführung und Abrechnung von Gerüstarbeiten sind detailliert in der VOB Teil C festgeschrieben.
Grundlagen für die Leistungsbeschreibung, Ausführung und Abrechnung von Gerüstarbeiten sind detailliert in der VOB Teil C festgeschrieben. Bild: © f:data GmbH

Ausschreibung von Gerüsten

Für die Ausschreibung von Gerüsten gilt zunächst die eigenständige DIN 18451 – Gerüstarbeiten (09-2023). Im Abschnitt 0 werden Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung angeführt, im Besonderen zu
0.1Angaben zur Baustelle, z. B. zu vorgesehenen Flächen für Gerüste
0.2Angaben zur Bauausführung, z. B. zu Anzahl, Maße und Bauart der Gerüste
0.3Einzelangaben bei Abweichung zu den ATV, z. B. bei erforderlicher Bekleidung von Gerüsten
0.5Abrechnungseinheiten: z. B. m² für Fassadengerüste, m³ für Raumgerüste, m für Traggerüste
Im Abschnitt 2 zu Stoffen und Bauteilen ist vermerkt, dass die Leistung für Gerüstarbeiten auch das Wiederaufladen und den Abtransport der zugehörigen Stoffe und Bauteile umfasst. Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile werden die speziell geltenden DIN-Vorschriften (Stand April 2023) aufgeführt.
Im Abschnitt 3 – Ausführung – wird hingewiesen, welche Bedenken nach § 4 Abs. 3 in VOB/B bei einem VOB-Vertrag bei Gerüstarbeiten evtl. in Betracht kommen können, z. B. bei größeren Unebenheiten des Geländes.
Im Abschnitt 4 – Nebenleistungen und Besondere Leistungen – werden eine Reihe von Positionen angegeben, beispielsweise als:
  • nicht ausschreibbare Nebenleistungen die Prüfung, Wartung und Instandsetzung des Gerüstes hinsichtlich des technischen Verschleißes
  • ausschreibbare Besondere Leistung das Freimachen des Geländes für Standflächen des Gerüstes

Arbeits- und Schutzgerüste in anderen gewerkbezogenen ATV

In gewerkbezogenen ATV, so beispielsweise für Gewerke im
  • Rohbau wie Mauer- und Betonarbeiten u. a. sowie
  • Ausbau für Maler- und Lackierarbeiten u. a.
werden Arbeits- und Schutzgerüste teils als Nebenleistungen und teils als Besondere Leistungen behandelt und ausgeschrieben.
Bis 2015 gab es für die Abgrenzung eine "Gerüste nach 2-m-Regelung". Davon wurde seit der Gesamtausgabe VOB 2016 nicht mehr gesprochen, sondern die Arbeitshöhe von 3,50 m der zu bearbeitenden Fläche bzw. des herzustellenden Bauteils als Maßstab für alle betreffenden Gewerke herangezogen.
Als Nebenleistungen nach VOB/C gelten bei Mauerarbeiten (ATV DIN 18330, Tz. 4.1.1), Betonarbeiten (ATV DIN 18331, Tz. 4.1.1) das „Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Arbeits- und Schutzgerüste sowie Traggerüste der Bemessungsklasse A (nach DIN EN 12812), soweit diese Gerüste für die eigene Leistung notwendig sind“. Eine Eingrenzung auf eine Gerüstbezugshöhe wird nicht vermerkt. Dies gilt unabhängig von der ATV DIN 18451 – Gerüstarbeiten.
Demgegenüber gelten als Nebenleistungen bei weiteren Gewerken wie bei Putz- und Stuckarbeiten (ATV DIN 18350), Maler- und Lackierarbeiten (ATV DIN 18363), Tapezierarbeiten (ATV DIN 18366) u. a. jeweils unter Tz. 4.1.1 "Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu verkleidende Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt". Praktische Erwägungen sprachen dafür, nicht vordergründig die Höhe des Gerüstes, sondern mehr die Höhenlage der zu bearbeitenden Fläche bzw. des herzustellenden Bauteils als Maßstab heranzuziehen.
In diesen Fällen müssen die Nebenleistungen nicht ausgeschrieben bzw. aufgeführt werden. Dann sind sie mit in den Kosten der Einheitspreise (EP) der einzelnen Teilleistungen zu kalkulieren.
Werden jedoch eigentliche Nebenleistungen zu Arbeits- und Schutzgerüsten in einem Leistungsverzeichnis als Teilleistungen ausgeschrieben, wie in der Praxis oft im Rahmen der Baustelleneinrichtung (BE), so werden sie zu einer Normalposition in der Kalkulation und im Angebot ist dafür dann auch ein Einheitspreis auszuweisen.
In Verbindung dazu bedarf es der Prüfung, ob Arbeits- und Schutzgerüste sowie Traggerüste für Bauteile mit ihrer Unterseite höher als 3,50 m über der Aufstellfläche des Traggerüstes liegen. Dann würde es sich bei den o. a. Gewerken um eine auszuschreibende Besondere Leistung nach VOB/C handeln. Als Besondere Leistung gilt grundsätzlich auch das „Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für Leistungen anderer Unternehmer“.
Diese Leistungen sind auszuschreiben, sofern von den Vertragspartnern keine andere Vereinbarung getroffen wird. Bei Ausschreibung sind die jeweiligen Teilleistungen wie eine Normalposition mit Einheitspreisen zu kalkulieren. Dann besteht auch ein Vergütungsanspruch des Auftragnehmers zu den auszuschreibenden Besonderen Leistungen.

Abrechnung von Gerüstarbeiten

Der Abrechnung von Gerüsten sind die Regeln unter Tz. 5 – Abrechnung – in der ATV DIN 18451 (09-2023) zugrunde zu legen. Der Ermittlung der Leistung sind – gleichgültig, ob sie nach Zeichnung, digitalem Modell oder nach Aufmaß erfolgt – die technisch erforderlichen Maße an den Außenseiten der Gerüstkonstruktionen zugrunde zu legen.
Für die Abrechnung ist besonders wichtig:
  • Die Abrechnung ist getrennt nach Gerüstbauart und vereinbartem Verwendungszweck vorzunehmen
  • Der Auf-, Um- und Abbau sind getrennt abzurechnen
  • Der Leistungsermittlung sind vereinfachende Regeln wie zur Übermessung
    • von Aussparungen in Gerüsten, z. B. Fenster, Tore u. a., unabhängig von ihren Maßen, soweit die Lasteinteilung nicht in das Bauwerk erfolgt
    • von Zwischenräumen mit einer Einzellänge gleich / kleiner 2,5 m zwischen Dachgauben u. a.
  • Einzelregelungen unter Tz. 5.3 für
    • einfeldrige Gerüste und Einrüstung kleiner Flächen
    • Einrüstung von besonders geformten Bauwerken und Bauteilen

Gebrauchsüberlassung von Gerüsten

Grundlagen für die Abrechnung einer Gebrauchsüberlassung von Gerüsten liefern die Aussagen unter Tz. 5.4.3 in der ATV DIN 18451 – Gerüstarbeiten (09- 2023).
Die Gebrauchsüberlassung ist getrennt abzurechnen. Dabei ist
  • zunächst nach Gerüsten allgemein und Traggerüsten zu differenzieren
  • die Abrechnungseinheit zusätzlich mit der Angabe einer Zeiteinheit zu versehen
Die Gebrauchsüberlassung beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Termin, bei vorzeitiger Nutzung mit dem Tag der erstmaligen Nutzung. Das gilt gleichfalls auch bei abschnittsweiser Gebrauchsüberlassung. Sie endet mit der Freigabe in Textform durch den Auftraggeber zum Abbau durch den Auftragnehmer, jedoch frühestens drei Werktagen nach Zugehen der Mitteilung über die Freigabe beim Auftragnehmer.
Gerechnet wird die Dauer der Gebrauchsüberlassung je angefangene Woche. Hiervon abweichender Vereinbarung (z. B. Monate), wird je angefangene Zeiteinheit gerechnet.
Handelt es sich um Traggerüste, dann wird die Dauer der Überlassung sowie der zu vereinbarende Zeitraum der Vorhaltung (bestehend aus Bereitstellung, Montagezeit, Nutzung und Demontagezeit) nach Kalendertagen gerechnet.
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Nebenleistung oder Besondere Leistung?

Neue VOB/C 2023
NebenleistungenBesondere Leistungen
  • Einrichten und Räumen der Baustelle
  • Vorhalten der Baustelleneinrichtung
  • Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten
  • Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zum Arbeitsschutz
  • Liefern der Betriebsstoffe
  • Vorhalten der Kleingeräte und Werkzeuge
  • Befördern aller Stoffe und Bauteile
  • Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser
  • Beaufsichtigen der Leistungen anderer Unternehmer
  • Erfüllen von Aufgaben der Planung oder der Koordinierung gemäß Baustellenverordnung
  • Besondere Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen
  • Besondere Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser und Grundwasser
  • Besondere Prüfung von Stoffen, die der Auftraggeber liefert

Nebenleistungen und Besondere Leistungen nach ATV DIN 18299
baunormenlexikon.de
Die ATV der VOB/C regeln für jedes Gewerk die Nebenleistungen und Besonderen Leistungen. Unabdingbar für Ihre Abrechnung: Welche Leistungen müssen Sie auch ohne Erwähnung im Vertrag erbringen? Welche Besonderen Leistungen können Sie zusätzlich abrechnen? Mit bauormenlexikon.de haben Sie alle Nebenleistungen und Besonderen Leistungen im Griff. Genau für Ihr Gewerk.

Aktuelle Baupreise zu Gerüste

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Beispiel
von
4,20 €/m3
mittel
4,34 €/m3
bis
4,51 €/m3
Zeitansatz: 0,100 h/m3 (6 min/m3)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Altmarkkreis Salzwedel

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Gerüste"

Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Gerüstarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für das Auf-, Um- und Abbauen sowie f...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Gerüstarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für das Auf-, Um- und Abbauen sowie f...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 1990-12
Diese Norm gilt für Regelausführungen von Leitergerüsten aus Holz, die als Arbeits- und Schutzgerüste eingesetzt werden. Es werden sicherheitstechnische Anforderungen, die bauliche Durchbildung von Leitergerüsten als Systemgerüste und alle Einzelheit...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2006-01
Diese Norm gilt für in Deutschland übliche Gerüstbauarten von Arbeits- und Schutzgerüsten in Verbindung mit DIN 4420-1, DIN EN 12811-1 und DIN EN 12811-2. Die Norm enthält bauartspezifische Anforderungen. Des Weiteren sind Regelausführungen beschrieb...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2010-12
Diese Norm liefert Regeln zur Ermittlung von Windlasten für die Tragwerksbemessung vom Baustein bis zu einer Höhe von 200 m über dem Gelände, von Schornsteinen und anderen turmartigen Tragwerken, von Strassen- und Eisenbahnbrücken bis zu einer Spannw...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-01
Diese Norm enthält ergänzende Festlegungen und Empfehlungen zu DIN EN 13914-1 und gilt nur in Verbindung mit dieser. Sie gilt auch für das Verputzen von Decken im Außenbereich.Diese Norm wurde vom DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau), Fachbereich 06 ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2024-08
Dieser Nationale Anhang liefert nationale „Regeln zur Bestimmung der Einwirkungen aus natürlichem Wind auf für die Bemessung von Gebäuden und ingenieurtechnischen Anlagen betrachteten Lasteinzugsflächen“, die bei der Anwendung von DIN EN 1991-1-4...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt Anforderungen und Empfehlungen für die Planung, die Zubereitung und Ausführung von Außenputzen auf der Basis von Zement, Kalk oder anderen mineralischen Bindemitteln und/oder Mischungen davon, Putz- und Mauerbindern sowie polymermodi...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen fest, die für Trockenbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für raumbildende Bauteile des Ausbaus, die in...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2008-08
Diese Norm enthält als konsolidierte Fassung die Vorgängerausgaben DIN 1045-3: 2001-07, DIN 1045-3/A1: 2004-08 sowie die im Einspruchsverfahren behandelte E DIN 1045-3/A2: 2007-05. DIN 1045-3 enthält Anforderungen für die Ausführung von Bauwerken des...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1991-1-4/NA (2024-08)
NDP zu 7.11 (1) Kraftbeiwerte für Fachwerke, Gitter und Gerüste, Anmerkung 2 Es wird auf DIN EN 12811-1:2004-03, Abschnitt 6.27 verwiesen....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1991-1-4 (2010-12)
(1) Der Kraftbeiwert cf für Fachwerke, Gitter und Gerüste ist nach Gleichung (7.25) ... ... ... (2) Der Völligkeitsgrad φ ist durch (7.26) definiert: ... ... (3) Die Bezugsfläche Aref ist definiert als: ... (4) Die Bezugshöhe ze ist gleich der Hö...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4420-3 (2006-01)
Fahrbare Gerüste aus Stahlrohren und Kupplungen in der Regelausführung dürfen in Längs- und Querrichtung höchstens zweifeldrig ausgeführt werden (siehe Tabelle 7 ). Dabei darf ein Verhältnis von Standhöhe zur kleinsten Aufstandbreite von höchstens 3 ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 13914-1 (2016-09)
Wenn Gerüste an der Wand verankert werden müssen, ist zu berücksichtigen, dass es zu Farb- und Strukturabweichungen im Bereich der Gerüstankerlöcher kommen kann oder dass die Dübelkappen sichtbar bleiben.Wenn es möglich und nach den nationalen Bestim...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4420-3 (2006-01)
Fahrbare Gerüste aus Stahlrohren und Kupplungen dürfen in der Regelausführung nur auf höchstens 6,0 m2 der Belagfläche mit dem flächenbezogenen Nutzgewicht der Lastklassen 1 bis 3 nach DIN EN 12811-1 belastet werden. Die verbleibende Belagfläche darf...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4420-3 (2006-01)
ANMERKUNG Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde der Leitergang in Bild 13 nicht dargestellt....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4420-3 (2006-01)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18550-1 (2018-01)
Es gilt DIN EN 13914-1:2016-09, mit folgenden Ergänzungen:Siehe auch [6] und Abschnitt 5.1....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1045-3 (2008-08)
5.1 Allgemeine Anforderungen (1) Gerüste und Schalungen müssen nach einschlägigen Normen bzw. allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bemessen und nach den bautechnischen Unterlagen errichtet und entfernt werden.(2) Gerüste und Schalungen, einschli...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1176-2 (2020-04)
Schaukeln mit mehr als zwei Sitzen müssen durch Konstruktionsteile (d. h. Stützpfeiler) so in Schaukelfelder unterteilt sein, dass je Schaukelfeld nicht mehr als zwei Sitze angeordnet sind. Ein Schaukelfeld mit einem Gruppenschaukelsitz darf keine an...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Gerüste"

Aktuelle, VOB-konforme und herstellerneutrale Ausschreibungstexte direkt für Ihre Ausschreibung oder Angebotserstellung.

Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Aufbauen flächenorientiertes Standgerüst, DIN EN 12810-1, als Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Lastklasse 3 (2 kN/m2), mit einer Gerüstlage, Höhenklasse H 1, verankern, Befestigung in der Tragkonstruktion der Fassade aus Beton, Einrüstung für Putzarbeit...
Abrechnungseinheit: m3

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