VOB A

Angebotsabgabe

Mit einem Angebot erklärt sich ein Bauunternehmen als Bieter bereit, für die ausgeschriebene Leistung gemäß der Vergabeunterlagen bzw. Baubeschreibung in einer vorgegebenen Frist einen Angebotspreis vorzulegen. Der Bauherr bzw. Auftraggeber kann bestimmen, wie das Angebot einzureichen ist. Für einen Bauvertrag nach BGB und einen Verbraucherbauvertrag sind dafür keine Vorschriften vorbestimmt.
Demgegenüber gelten für öffentliche Bauaufträge die Regelungen in der VOB Teil A, so:
Ist die Abgabe eines Angebots durch den Bieter beabsichtigt, dann wird er gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten, außer bei einer öffentlichen Ausschreibung.
Die Form der Angebotseinreichung wird der Auftraggeber festlegen. Schriftlich eingereichte Angebote müssen unterzeichnet sein. Seit 19. Oktober 2018 ist die Abgabe für Aufträge bei Erreichen der Schwellenwerte nur noch elektronisch möglich. Elektronisch übermittelte Angebote sind bei Verlangen des Auftraggebers mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen.
Für die Einreichung bei öffentlichen Bauaufträgen werden in den Vergabe- und Vertragshandbüchern Formblätter und zu beachtende Aussagen in zugeordneten Richtlinien, teils Vordrucke und teils Muster unter Berücksichtigung der Aktualisierungen in der VOB/A (2019) vorgegeben, so zu Baumaßnahmen im:
  • Hochbau nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017- Stand 2019) die Formblätter und Richtlinien 211 (Anforderung zur Abgabe eines Angebots), 211 EU und 211 VS sowie das Formblatt 213 - Angebotsschreiben - als einheitliche Fassung sowie speziell auch für Lose, wonach neu in 211 unter
    • Nr. 5 Regelungen über die Zulassung von mehr als einem Hauptangebot angeführt werden,
    • Nr. 7 die Aufnahme von Feldern für die Abgabe von Zuschlagskriterien erfolgte,
    • Nr. 8 auf die Angabe der natürlichen Person, die die Angebotserklärung abgibt, verzichtet wird, aber ersichlich sein muss, von welchem Bieter das Angebot eingereicht wird,
  • Straßen- und Brückenbau nach HVA B-StB die textlichen Aussagen im Teil 1 unter Tz. 1.2 (Nr. 1 bis 6) und der zugeordnete Vordruck als Angebotsschreiben sowie ebenfalls speziell für Lose.
Vermerkt wird in den Formblättern zugleich, welche Unterlagen
  • mit dem Angebot abzugeben und
  • auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind.
Der Auftraggeber kann neu
  • nach jeweils § 8 Abs. 2, Nr. 5 in den Abschnitten 1 bis 3 der VOB/A an zentraler Stelle in den Vergabeunterlagen vermerken, welche Unterlagen vorzulegen
  • auch angeben, dass er nach jeweils § 16a in den Abschnitten der VOB/A keine Nachforderung von Unterlagen zum betreffenden Vergabeverfahren vorgesehen wird.
Ebenfalls neu wurde im VHB- Bund (2019) das Formblatt 216 - Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen - aufgenommen. Es bietet den Bauunternehmen praktisch eine Checkliste über alle vorzulegenden Unterlagen zum Angebot. Über detailliertere Angaben sei auf Aussagen unter Vergabeunterlagen verwiesen.
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Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Angebotsabgabe"

Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 19650-2 (2019-08)
5.3.1 Benennung von Personen, die die Funktion des Informationsmanagements übernehmen sollenDer voraussichtlich federführende Informationsbereitsteller muss der effektiven Verwaltung von Informationen während der gesamten Informationsbestellung Rechn...
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Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der Nachweis der Eignung kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.(2) Die Angaben können di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bei Öffentlicher Ausschreibung ist die Eignung der Bieter zu prüfen. Dabei sind anhand der vorgelegten Nachweise die Angebote der Bieter auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten b...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Beim nicht offenen Verfahren beträgt die Teilnahmefrist mindestens 30 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung.(2) Die Angebotsfrist beträgt mindestens 30 Kalendert...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Beim offenen Verfahren ist die Eignung der Bieter zu prüfen. Dabei sind anhand der vorgelegten Nachweise die Angebote der Bieter auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten bietet; d...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 19650-2 (2019-08)
5.2.1 Festlegung der Anforderungen zum Informationsaustausch des InformationsbestellersDer Informationsbesteller muss seine Anforderungen an den Informationsaustausch festlegen, die von dem voraussichtlich federführenden Informationsbereitsteller wäh...
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DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bei einer Öffentlichen Ausschreibung fordert der Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.(2) Bei Beschränkter Ausschreibung mit Teiln...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 19650-2 (2019-08)
Der Informationsmanagementprozess (Bild 3) ist während der gesamten Bereitstellungsphase für jede Informationsbestellung, unabhängig von der Projektphase, anzuwenden. ... ANMERKUNG 1 Diese Aktivitäten wurden als Struktur für dieses Dokument, insbeson...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Wenn es nach Abwägen aller Umstände zweckmäßig ist, abweichend von § 7b Absatz 1 zusammen mit der Bauausführung auch den Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb zu unterstellen, um die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste sowie fun...
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DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Wenn es nach Abwägen aller Umstände zweckmäßig ist, abweichend von § 7b EU Absatz 1 zusammen mit der Bauausführung auch den Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb zu unterstellen, um die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste sowie f...
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DIN-Norm

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Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Stahlkonstruktion für Geschossbau, 3-geschossig, als Skelettbau, Bieternachweis bei Angebotsabgabe: Anforderung DIN EN 1090-1 EXC2 (Execution-Class 2)....
Abrechnungseinheit:

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