Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Bauwagen

Bauwagen dienen auf Baustellen als mobile Aufenthaltsräume. Ihre Nutzung und Kosten sind in der BGL 2025 geregelt.

Bauwagen in der BGL

Bauwagen werden in der Baugeräteliste (BGL) 2025 entsprechend dem BGL-Aufbau in der Gerätegruppe „X.2“ mit folgender Unterteilung aufgeführt:
  • X.2.00 Bauwagen einachsig, mit festem Fahrgestell und
  • X.2.01 Bauwagen zweiachsig, mit festem Fahrgestell.
Die früher noch ausgewiesenen Bauwagen unter:
  • X.2.10 Bauwagen vom Fahrgestell absetzbar und
  • X.2.20 Wohnwagen – Bauart Campingwagen –
werden in der BGL 2025 nicht mehr angeführt.

Wo werden Bauwagen eingesetzt?

Einsatzgebiete für Bauwagen:
  • Bauwagen werden auf kleineren Baustellen eingesetzt.
  • Ihr Einsatz erfolgt auch bei kurzer Bauzeit der Baumaßnahme.
  • Bauwagen dienen dem Personal im bauhandwerklichen Bereich der Ausbaugewerbe.
Bei größeren Baustellen werden statt Bauwagen meist Baucontainer eingesetzt, da diese platzsparender und funktionaler sind. Kommen Bauwagen zum Einsatz, dann werden sie in der Regel im Rahmen der Baustelleneinrichtung (BE) geplant.
Miet- und Betriebskosten für Bauwagen werden direkt der jeweiligen Baustelle zugerechnet.
Miet- und Betriebskosten für Bauwagen werden direkt der jeweiligen Baustelle zugerechnet. Bild: © f:data GmbH

Vorhaltekosten zu Bauwagen

Für die Ermittlung der Vorhaltekosten für den Baustelleneinsatz können die kalkulatorischen Ansätze aus der BGL 2025 herangezogen werden, so die:
Zu den Vorhaltekosten sind in der Regel noch hinzuzurechnen:
  • Kosten für die Transporte zur und von der Baustelle sowie
  • Kosten ggf. für den Aufbau, Umbau und Abbau.

Verrechnung der Vorhaltekosten

Wurden die Bauwagen vom Bauunternehmen gekauft bzw. investiert, dann gehören sie zum Anlagevermögen. Bei Nutzung durch eine Baustelle erfolgt für die Vorhaltezeit nach BGL dann die Berechnung mit Vorhaltekosten und Belastung der nutzenden Baustelle.
Werden die Bauwagen für die Baustelleneinrichtung gemietet oder gepachtet, sind die Mietkosten direkt der jeweiligen Baustelle zuzurechnen. Das gilt auch für ggf. zusätzliche Kosten für die Ausstattung und Betriebskosten.

Bauwagen in Ausschreibung und Kalkulation

Für die Leistungsbeschreibung zum Einsatz von Bauwagen können Standard-Texte des STLB-Bau – Dynamische Baudaten zur Einheit „Stück“ herangezogen werden.
Die Ausschreibung zu Bauwagen kann unterschiedlich erfolgen. Ist der Einsatz als eigenständige Teilleistung vorgesehen, so wird die Ausschreibung der Bauwagen als Normalposition in einem Leistungsverzeichnis (LV) erfolgen. Dann ist für die Teilleistung ein Einheitspreis (EP) zu kalkulieren.
Dienen die Bauwagen nicht innerhalb der Baustelleneinrichtung, müssen sie nicht gesondert als Teilleistung ausgeschrieben werden. Sie gelten dann als eine Nebenleistung. Die anfallenden Kosten sind folglich den Baustellengemeinkosten (BGK) zuzuordnen. Das erfolgt bei der Zuschlagskalkulation über Zuschläge auf die Einheitspreise der einzelnen Leistungspositionen. Bei der Endsummenkalkulation wird die Ermittlung direkt vorgenommen.
Bauprofessor-Redaktion
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