Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Gerätekosten in EFB-Preisblättern

Gerätekosten fallen für Baumaschinen und Geräte bei der Ausführung von Bauleistungen an. Sie sind in den Baupreisen angemessen zu kalkulieren.

Gerätekosten in EFB-Formblättern

Der Bauherr als Auftraggeber einer Baumaßnahme kann zum Angebot des Bieters Aussagen zu den Grundlagen seiner Kalkulation abfordern. Das kann durch die Vorlage der ergänzenden Formblätter Preise (EFB-Preis) 221 bis 223 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) oder eine Urkalkulation erfolgen.
Ob die EFB-Formblätter 221 und 222 infrage kommen, richtet sich nach der Wahl des Kalkulationsverfahrens (Zuschlagskalkulation oder Endsummenkalkulation). Das EFB-Formblatt 223 kann nach beiden Verfahren aufgestellt werden.

Erfassung von Gerätekosten in EFB-Formblättern

Die Gerätekosten können einerseits für die eigenen Baumaschinen und zum anderen für von Dritten angemietete Baumaschinen als Miete anfallen. Sie werden in den EFB-Formblättern stets zusammen mit den für die Baumaschinen erforderlichen Kosten für Energie und Betriebsstoffe (wie Benzin, Diesel, Öl oder Schmierstoffe) ausgewiesen.
Baumaschinen und Geräte werden beim Einsatz auf der Baustelle für die auszuführenden Bauleistungen unterschieden nach:
  • Leistungsgeräte wie Bagger, Planierraupe, Straßenfertiger, Putzmaschine u. a., die:
  • Bereitstellungsgeräte wie Turmdrehkran, Baustellen-Container, Kreissäge u. a., die:
Die Erfassung der Gerätekosten in den EFB-Formblättern hängt vom Kalkulationsverfahren ab. Sie hilft, die Angebotskalkulation nachzuvollziehen.
Die Erfassung der Gerätekosten in den EFB-Formblättern hängt vom Kalkulationsverfahren ab. Sie hilft, die Angebotskalkulation nachzuvollziehen. Bild: © f:data GmbH
Sofern für die Baustelleneinrichtung des Bauauftrags im Leistungsverzeichnis (LV) gesonderte Positionen als Besondere Leistungen ausgeschrieben vorliegen, sind die Gerätekosten für diese Positionen auch direkt zu kalkulieren, wie Einzelkosten aufzufassen und in den Gerätekosten auszuweisen.
Die Gerätekosten lassen sich wie folgt berechnen:
  • Die betriebseigenen Leistungsgeräte als Produkt aus Geräteleistung je Leistungsstunde (als innere Menge) und den Vorhaltekosten nach BGL als Wertansatz je Leistungsstunde.
  • Die betriebseigenen Bereitstellungsgeräte nach der Vorhaltezeit auf der Baustelle und die sich dafür zu berechnenden Vorhaltekosten.
  • Die angemieteten Baumaschinen und Geräte analog, jedoch mit der Miete als Wertansatz.
  • Die Betriebsstoffe als Produkt aus dem Verbrauch je Gerätebetriebsstunde und dem Betriebsstoffpreis je Betriebsstoffmengeneinheit.
Zu den direkt ermittelten Einzelkosten der Leistungsgeräte sind in den EFB-Formblättern noch mittels Zuschlägen bzw. Umlagen anteilig zuzurechnen:

So sind die Gerätekosten auszuweisen im:

EFB-Formblatt 221 nach Zuschlagskalkulation

Grundlage ist die einfache oder differenzierte Zuschlagskalkulation.
Im Formblatt 221 werden ausgewiesen:
  • im Abschnitt 3 unter Tz. 3.3 zunächst die Gerätekosten als Summe der direkt kalkulierten Einzelkosten (einschließlich Energiekosten und Betriebsstoffe) der Leistungsgeräte,
  • zugerechnet werden BGK, AGK und W & G mit den im Abschnitt 2 in der Spalte „Gerätekosten“ ausgewiesenen Zuschlägen und
  • daraus abgeleitet die gesamten Gerätekosten als Teil der Angebotssumme für das Angebot.

EFB-Formblatt 222 nach Endsummenkalkulation

Bei der Endsummenkalkulation werden ausgewiesen:
  • im Abschnitt 2 unter Tz. 2.3 die direkt berechneten Gerätekosten für die Leistungsgeräte,
  • Abschnitt 3 die auftragsbezogenen Baustellengemeinkosten, speziell für Geräte unter Tz. 3.1.3 bzw. 3.1.4 und
  • Abschnitt 2 die Umlage von BGK, AGK und W & G auf die direkt ermittelten Gerätekosten.

EFB-Formblatt 223 als Aufgliederung der Einheitspreise

Die Gerätekosten werden im Formblatt in Spalte 8 als Teilkosten jeweils für die Einheitspreise (EP) in Euro für die einzelnen Teilleistungen im Leistungsverzeichnis als Summe aus direkt kalkulierten Gerätekosten zuzüglich darauf verrechneter Zuschläge bei der Zuschlagskalkulation (aus Formblatt 221) bzw. zugerechneten Umlagen bei der Endsummenkalkulation (aus Formblatt 222) von BGK, AGK und W & G.
In der Fußnote 2) im EFB-Formblatt 223 wird speziell vermerkt, dass auch die Zusammensetzung der Einheitspreise nach Kostenarten hier speziell für Gerätekosten – unabhängig davon, ob die Bauleistung der betreffenden Teilleistung vom eigenen Betrieb als General- oder Hauptunternehmer oder einem vorgesehenen Nachunternehmer erbracht werden soll – auszuweisen ist.

Hier finden Sie Beispiele

Beispiele zu ausgefüllten EFB-Formblättern mit hilfreichen Erläuterungen finden Sie in diesen Beiträgen:
Auch eine Software wie zum Beispiel nextbau ermöglicht Ihnen, EFB-Formblätter 221 bis 223 direkt auszufüllen und zu überprüfen.
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
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Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
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EFB 221 fertig zum Drucken Bild: © f:data GmbH
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