Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Gerätekosten in EFB-Preisblättern

Gerätekosten für Bauleistungen können einerseits für die eigenen Baumaschinen und Geräte und zum anderen auch als Miete für von Dritten angemietete Baumaschinen anfallen. Sie werden in den ergänzenden Formblättern Preise (EFB-Preis) 221 bis 223 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) stets zusammen mit den für die Baumaschinen erforderlichen Kosten für Energie und Betriebsstoffe (wie Benzin, Diesel, Öl, Schmierstoffe u. a.) ausgewiesen.
In den EFB-Preisblättern werden die Gerätekosten folgendermaßen ausgewiesen:
  • bei der Zuschlagskalkulation im Formblatt 221 im Abschnitt 2 mit Zuschlagsätzen für die Gemeinkosten (Baustellengemeinkosten und Allgemeine Geschäftskosten) sowie Gewinn und Wagnissen in der Spalte "Gerätekosten",
  • bei der Zuschlagskalkulation im Formblatt 221 im Abschnitt 3 unter Tz. 3.3, jedoch nur im Umfang der für Leistungsgeräte (wie Bagger, Putzmaschine u. a.) direkt kalkulierten Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) sowie einschließlich von Zuschlägen für Gemeinkosten sowie Gewinn und Wagnissen,
  • bei der Endsummenkalkulation im Formblatt 222 in Zeile 2.3 im Umfang der direkt kalkulierten EKT und darauf zu verrechnender Umlagen für Gemeinkosten, Gewinn und Wagnisse,
  • bei Endsummenkalkulation im Formblatt 222 im Abschnitt 3.1 für den direkt berechneten Umfang von Kosten für die Baustelleneinrichtung (BE) im Rahmen und als Bestandteil der Baustellengemeinkosten (BGK)
  • im Formblatt 223 (Aufgliederung von Einheitspreisen) insgesamt in Spalte 8 als Teilkosten jeweils im Einheitspreis (EP) in € für die einzelnen Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis (LV) als Summe aus kalkulierten Gerätekosten zuzüglich darauf verrechneter Zuschläge bei Zuschlagskalkulation (aus Formblatt 221) bzw. zugerechneten Umlagen bei Endsummenkalkulation (aus Formblatt 222) von Gemeinkosten, Gewinn und Wagnissen.
Die Gerätekosten einschließlich von Energie und Betriebsstoffen als EKT lassen sich berechnen für:
  • die betriebseigenen Leistungsgeräte als Produkt aus Geräteleistung je Leistungsstunde (als innere Menge) und den Vorhaltekosten als Wertansatz je Leistungsstunde,
  • angemietete Baumaschinen und Geräte analog, jedoch mit der Miete als Wertansatz,
  • die Betriebsstoffe als Produkt aus dem Verbrauch je Gerätebetriebsstunde und dem Betriebsstoffpreis je Betriebsstoffmengeneinheit.
Für die Bereitstellungsgeräte (z. B. Baustellen-Container, Kreissäge u. a.) im Rahmen der Baustelleneinrichtung sind die Gerätekosten bei der Zuschlagskalkulation im Zuschlagsatz der Baustellengemeinkosten zu berücksichtigen. Sofern für die Baustelleneinrichtung im LV gesonderte Positionen als Besondere Leistungen ausgeschrieben vorliegen, dann sind die Gerätekosten für diese Positionen auch direkt zu kalkulieren und wie Einzelkosten aufzufassen und in den Gerätekosten auszuweisen.
Beispiele zu ausgefüllten EFB-Preisformblättern und zugehörigen Erläuterungen sind einsehbar unter
Beim korrekten Ausfüllen der EFB-Blätter hilft Ihnen die Software nextbau. Sie ermöglicht ein direktes Ausfüllen sowie Überprüfen der ergänzenden Formblätter Preise 221 bis 223. Weiterhin sind verschiedene tabellarische Beispiele für die Aufbereitung stoffbezogener Aussagen angeführt, die unmittelbar für die eigene Kalkulation herangezogen werden können.
Weiterhin sind unter Downloads verschiedene tabellarische Beispiele für die Aufbereitung stoffbezogener Aussagen angeführt, die unmittelbar für die eigene Kalkulation herangezogen werden können.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere