Kostenlose Kalkulationshilfen für Baukalkulation und Rechnungslegung
Kostenlose Kalkulationshilfe

Finanzplan - Betriebliche Kosten und auftragsbezogene Zuschlagssätze

Bei der Baukalkulation werden die von einer Leistungsposition verursachten Einzelkosten der Teilleistung (EKT) direkt kalkuliert. Alle weiteren Kalkulationselemente wie Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeine Geschäftskosten (AGK), Gewinn und Wagnisse (mit Unterteilung nach betriebsbezogenem und leistungsbezogenem Wagnis) erfordern für die Zurechnung bzw. Umlage die Vorbestimmung von Zuschlagssätzen.
Die Excel-Vorlage bietet dafür eine einfache und praktikable Möglichkeit. Als Grundlage können die Aussagen:
  • einerseits aus der betrieblichen Finanzplanung für das abgelaufene und künftige Geschäftsjahr sowie
  • zum anderen aus der Kosten- und Leistungsrechnung zum Betrieb, für Bauleistungssparten wie Hochbau, Tiefbau u. a. und zu einzelnen Bauaufträgen.
Der in der Excel-Vorlage dargestellte Musterfinanzplan weist die Gesamtkosten nach 8 Kostenarten aus, weiterhin den Gewinn und die Wagnisse für die Gesamtleistung. Sie können auch aus mehreren Kostenarten zusammengefasst werden. Andererseits ist ggf. eine Aufteilung erforderlich, beispielsweise zu Lohn- und Baustoffkosten, die sowohl für eine Teilleistung als EKT als auch für die Baustelleneinrichtung (BE) als BGK anfallen können. Eine entsprechende Zuordnung nach Kostenkomplexen EKT, BGK und AGK für die vorgesehene Gesamtleistung bringt Klarheit für die Ableitung der Zuschläge. Danach errechnen sich in der Vorlage die Kostenartensummen mit %-Anteilen von der Gesamtleistung bzw. dem Umsatz sowie auch die Aufteilung des Deckungsbeitrags (DB) nach Bestandteilen. Erläuterungen zu den einzelnen Kostenarten und ihrem inhaltlichen Umfang werden als Download unter Musterfinanzpläne gegeben.
Die Voreinstellungen in der Vorlage können nur als Anhaltspunkte und zur Orientierung dienen. Einzusetzen sind stets betriebsindividuelle, wahrscheinliche und verursachungsgerechte Werte. Mindestens einmal pro Jahr sollten vom Unternehmen die eigenen Betriebswerte über den Finanzplan geprüft, aktualisiert bzw. neu bestimmt und dann zugrunde gelegt werden. Der Finanzplan für das jeweils laufende Jahr baut auf den Erfahrungen der Vergangenheit auf (Jahresabschluss) und sollte dabei mit den Erwartungen und Plänen für das neue Jahr abgeglichen werden. Dienlich können hierfür auch Erfahrungswerte und ggf. Vorausschätzungen sein.
Auf Grundlage der Eingaben werden im Abschnitt 1 der Vorlage die vorbestimmten Zuschlagssätze ausgewiesen, unter 1a) zunächst solche für das Verfahren einer einfachen Zuschlagskalkulation.
Maßgebend sich dafür einheitlich hohe Zuschlagssätze für alle Kostenarten der EKT (im Beispiel in Zeile 35 von 36,92 %) mit Ausnahme des bereits vorab gewählten Zuschlagssatzes auf Nachunternehmerleistungen im Beispiel von 10 % (als mittlerer Satz einer Spanne von ca. 8 bis 13 %).
Wird für die Kalkulation als Verfahren die differenzierte Zuschlagskalkulation gewählt, sind zunächst in Zeile 54 im Abschnitt 1b) der Vorlage betriebsbezogene Zuschläge (%) in Anlehnung an die unterschiedliche Kostenintensität für die einzelnen Kostenarten der EKT wie Stoffe (als Summe aus Baustoffen und Bauhilfsstoffen), Geräte (für Leistungsgeräte und dafür anfallende Betriebsstoffe), Sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen von der Gesamtleistung einzuschätzen bzw. aus auftragsbezogenen Erfahrungen einzugeben. Der restliche Umlageteil des DB wird selbstrechnend im Zuschlag auf Löhne berücksichtigt.
In den folgenden Zeilen nach den ermittelten Zuschlägen im Abschnitt 1 der Vorlage werden die Zuschläge einerseits in % für die Kalkulationselemente BGK, AGK sowie Gewinn und Wagnisse kostenartenbezogen nach unterschiedlicher Höhe ausgewiesen, weiterhin auch zu den absoluten Beträgen als Kontrollrechnung. Diese Aussagen können unmittelbar in das zum Angebot ggf. angeforderte ergänzende Formblatt Preise (EFB-Preis) 221 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) übernommen werden.
Soll ein Bauauftrag mittels Endsummenkalkulation als Verfahren kalkuliert werden, sind zu den EKT auch noch die ebenfalls direkt ermittelten BGK hinzuzurechnen. Die Summe umfasst die Herstellkosten (HK). Darauf bezuschlagt werden die AGK sowie Gewinn und Wagnisse. Für die Ableitung von betrieblichen Zuschlägen sind zunächst betriebsindividuelle Zuschläge einzugeben, in der Regel differenziert nach Eigenleistungen und Fremdleistungen (NU). Danach leiten sich rechenintern die erforderlichen Umlagen ab.
Bitte beachten Sie, dass die Muster-Dokumente keine juristische Empfehlung darstellen und die Verwendung nach dem konkreten Sachverhalt eigenverantwortlich erfolgen muss. Vollständigkeit, sowie technische und inhaltliche Fehlerfreiheit werden nicht zugesichert.
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