Kostenlose Kalkulationshilfe
Einfache und differenzierte Angebotskalkulation in Einheit vorbestimmter Zuschläge und über die Endsumme
Die Excel-Vorlage bietet die praktikable Möglichkeit, betriebsbezogene Zuschläge aus einer vorausschauenden Einschätzung oder dem Finanzplan bzw. aufbereiteten Musterfinanzplänen verschiedener Bauleistungssparten als Anteile von der Gesamtleistung (bzw. Umsatz) abzuleiten. Dafür sind im Abschnitt I der Excel-Vorlage die absoluten Werte einzutragen. Selbstrechnend werden die einfach vorbestimmten Zuschläge im Abschnitt IIa) in Zeile 33 mit Bezug auf die Bezugsbasis EKT gesamt ausgewiesen, wie sie für die einfache Zuschlagskalkulation verwendbar sind. Maßgebend ist ein gleich hoher Zuschlagsatz für alle Kostenarten der EKT, außer für Nachunternehmerleistungen. Letzterer wurden im Beispiel in Höhe von 10 % (als mittlerer Satz einer Spanne von ca. 8 bis 13 %) voreingestellt.
Zur Ableitung von differenziert vorbestimmten Zuschlägen im Abschnitt IIa) in Zeile 34 sind zunächst betriebsbezogen Zuschläge (%) in Anlehnung an die unterschiedliche Kostenintensität der einzelnen Kostenarten der EKT wie Stoffe (unterteilt nach Baustoffen und Bauhilfsstoffen), Gerätekosten für Leistungsgeräte und dafür anfallende Betriebsstoffe, Sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen von der Gesamtleistung einzuschätzen bzw. aus auftragsbezogenen Erfahrungen zu übernehmen. Der restliche Umlageteil des DB wird selbstrechnend im Zuschlag auf Löhne berücksichtigt. In den folgenden Zeilen werden die Zuschläge für die Gemeinkosten sowie Gewinn und Wagnisse kostenartenbezogen nach unterschiedlicher Höhe ausgewiesen, weiterhin auch zu den absoluten Beträgen als Kontrollrechnung. Die ermittelten Zuschläge sind dann maßgebend für die differenzierte Zuschlagskalkulation und zur Übernahme in das ggf. angeforderte ergänzende Formblatt Preise (EFB-Preis) 221 nach VHB-Bund (Ausgabe 2017) bei Zuschlagskalkulation erforderlich.
Soll ein einzelner Bauauftrag nach Zuschlagskalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen kalkuliert werden, sind zunächst die direkt ermittelten Kostenartensummen der EKT in Zeile 64 der Excel-Vorlage zu übernehmen. Weiterhin sind noch die Angaben zum Kalkulations- und Verrechnungslohn erforderlich, speziell die Werte je Stunde zum auftragsbezogenen Mittellohn (ML) als Durchschnitt des zu zahlenden Bruttolohn für die einzusetzende Kolonne, dem betrieblichen Zuschlag für Lohnzusatzkosten (speziell der lohngebundenen Kosten) und auftragsbezogenem Zuschlag für Lohnnebenkosten und der Umlage auf Lohn. Für die Lohnzusatzkosten können auch die %-Sätze aus den jährlichen Musterrechnungen der Bauverbände herangezogen werden.
Danach erfolgt selbstrechnend die auftragsbezogene Ermittlung der Angebotsendsumme (AES) im Abschnitt III in der Excel-Vorlage, ausgewiesen z. B. in Zeile 71 im Abschnitt III in Höhe von 132.076,92 €. Wird eingeschätzt, dass die Baumarktsituation ggf. einem geringeren Baupreis entspräche, kann mit der Excel-Vorlage eine Kalkulation zur Marktanpassung erfolgen, beispielsweise mit einem abgewandelten Preis von 108.000,00 €, eingetragen in Zeile 75 unter AES. Daraufhin errechnen sich rückwärts angepasste neue Werte und %-Anteile zu den einzelnen Kalkulationselementen. Die Anpassung geht zu Lasten des Deckungsbeitrags, im Beispiel als Wegfall des Anteils von Gewinn und Wagnissen und zum Teil von AGK, bei evtl. noch niedrigerer Anpassung der Endsumme danach weiter zu Lasten der AGK und ggf. sogar der BGK. Hierzu können vor Angebotsabgabe Varianten zur auftragsbezogenen Anpassung der AES durchgerechnet werden. Diese Betrachtung kann auch in Verbindung mit der Ableitung von Preisuntergrenzen - mehrstufig von Interesse sein.
Wird für die Kalkulation eines Bauauftrags als Verfahren die Endsummenkalkulation vorgesehen, sind neben den EKT auch die BGK auftragsbezogen zu ermitteln. Nur die AGK sowie Gewinn und Wagnisse werden auf die Herstellkosten (HK) bezuschlagt. Sollen betriebliche Zuschläge - abgeleitet evtl. aus dem betrieblichen Finanzplan - herangezogen werden, sind sie in die Excel-Vorlage im Abschnitt IIb) zu übernehmen, in der Regel differenziert nach Eigenleistungen und Fremdleistungen (NU). Die für die Endsummenkalkulation noch erforderlichen Umlagen leiten sich rechnerintern im Abschnitt III Zeilen 79 ff. ab.
Die ermittelten Zuschläge, absoluten Werte der Kalkulationselemente als Preisfaktoren sowie die Aussagen über die Zusammensetzung des Verrechnungslohns können unmittelbar zur Übernahme in die ggf. angeforderten ergänzenden Formblätter Preise (EFB-Preis) 221 und 222 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) herangezogen werden.