Kostenlose Kalkulationshilfen für Baukalkulation und Rechnungslegung
Kostenlose Kalkulationshilfe

Personenbezogene Stundensätze

Die Baukalkulation setzt die Bestimmung von Stundensätzen zu den Lohnkostenbestandteilen voraus. Das wird meistens als Durchschnitt für eine einzusetzende Kolonne zum Bauauftrag oder in kleineren Betrieben für die gewerblichen Beschäftigten insgesamt erfolgen, kann aber auch speziell für eine Person (z. B. namentlich Lehmann) oder eine Personengruppe (z. B. für Dachdeckergeselle in der Vorlage) vorgesehen werden. Von Interesse ist die personenbezogene Aussage oft in den Betrieben bzw. Gewerken des Ausbaus.
Die Excel-Vorlage bietet dafür eine einfache und den praktischen Anforderungen gerechte Berechnung. Zu den Lohnbestandteilen wird Bezug genommen auf die Differenzierung in den ggf. zum Angebot abgeforderten ergänzenden Formblatt Preise (EFB-Preis) 221 (bei Zuschlagskalkulation) nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2019).
Einzugeben sind in der Vorlage jeweils die betrieblichen Werte, zunächst die Arbeitsstunden je Monat und der Monatsbruttolohn (in € als Gesamttarifstundenlohn – GTL). Zugrunde zu legen ist die arbeitsvertragliche Vergütung. Einzuschließen bzw. hinzuzurechnen sind noch ggf. zu zahlende Zulagen (z. B. Leistungszulagen, Vermögenswirksame Leistungen) sowie Zuschläge z. B. für Arbeitserschwernisse und Überstunden, in der Vorlage mit der Aussage in € je Arbeitsstunde.
Im Ergebnis steht der Mittellohn (ML). Darauf sind noch Lohnzusatzkosten (LZK – speziell lohngebundene Kosten) sowie Lohnnebenkosten (LNK) hinzuzurechnen, wofür betriebsindividuelle Ansätze (in %) vorzuziehen sind. Aussagen liegen auch mit den jährlichen Musterrechnungen der Bauverbände zu Lohnzusatzkosten – differenziert mit Aussagen zu den Tarifgebieten Deutschland-West und Ost – vor, die hier ansetzbar wären. Zu beachten bliebe, ob zum betreffenden Gewerk der Beitragssatz zur Sozialkasse bzw. Urlaubs- und Lohnausgleichskasse ULAK vom Ausweis in der Musterrechnung abweicht bzw. ggf. nicht zu leisten ist. Die Lohnnebenkosten sind in der Vorlage ebenfalls mit einem Zuschlagssatz einzugeben, der sich aus absoluten Ansätzen in € auch in % umrechnen ließe. Basis für die Zurechnung der LZK und LNK ist der Mittellohn.
Die Aufrechnung drückt den Kalkulationslohn (KL) aus. Er umfasst die direkten Lohnkosten je Arbeitsstunde für die Eigenleistungen. Anders formuliert sagt dieser Stundensatz aus, wie teuer für das Bauunternehmen bzw. den Bieter eine Arbeitsstunde ist, was sie tatsächlich dem Unternehmen kostet. Auf Grundlage lohnbezogener Aussagen können nachfolgend weitere Stundensätze abgeleitet werden.
Wichtig dafür sind noch Aussagen als Eingaben in die Vorlage:
  • zum Umfang die direkt berechneten Lohnkosten für die Leistung einer produktiven Arbeitsstunde (bzw. vom betrieblichen Umsatz (ohne Umsatzsteuer) bzw. der Jahresbauleistung, ggf. des Bauauftrags) als %-Anteil, im Beispiel in Zeile 19 der Vorlage von 38 %,
  • zum Umfang des Deckungsbeitrags (DB) als %-Anteil umfassend die Kalkulationselemente der Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) sowie von Gewinn und Wagnissen (W & G),
  • wobei nach Eingabe des DB in Zeile 21 in der Vorlage sich der %-Anteil weiterer Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) wie für Stoffe, Geräte, Sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen (NU) außer den Lohnkosten als %-Anteil vom Umsatz rechenintern – im Beispiel zu 44 % (als Differenz zu 100 %) in der Zeile 20 – ableitet und
  • eines auf die weiteren EKT zu beziehenden Zuschlags, im Beispiel von 15 % in der Vorlage für die Verrechnung des Deckungsbeitrags. Danach wird der restliche DB auf die direkten Lohnkosten rechenintern bestimmt, folglich ist in Zeile 27 der Vorlage kein Zuschlagssatz einzutragen.
Danach lassen sich als weitere Stundensätze in € je Arbeitsstunde ableiten und berechnen, wie:
  • der Verrechnungslohn (VL), der gewöhnlich auch als „Vollkostenstundensatz“ bezeichnet wird, wenn der gesamte Deckungsbeitrag auf die direkten Lohnkosten und nicht noch über andere Kostenarten der EKT verrechnet werden,
  • ein Stundenverrechnungssatz für Eigenleistungen, gewissermaßen im Sinne eines Preises für die Vergütung von Stundenlohnarbeiten und
  • ein „leistungsbezogener“ Stundensatz als durchschnittlicher eigener Umsatz bzw. Bauleistung für eine Arbeitsstunde, sofern noch die auf Nachunternehmer (NU) umgelegten Anteile des Deckungsbeitrags mit verrechnet werden, leitet sich dann der Stundensatz für die Gesamtleistung ab.
Der Verrechnungslohn ist erforderlich für die spätere Berechnung der Einheitspreise (EP) für die einzelnen Leistungspositionen der Ausschreibung.
Der leistungsbezogene Stundensatz kann einerseits für eine Überschlagskalkulation bzw. vorausschauende Schätzung der Angebotsendsumme für einen Bauauftrag genutzt und für einen Plausibilitätsvergleich und Kontrolle zu den Stundensätzen herangezogen werden, dargestellt in der Vorlage in den Zeilen 35 bis 39.
Ist eine Änderung vorgesehen und soll diese geprüft werden, lassen sich neue Aussagen berechnen. Erforderlich ist die Eingabe der geschätzten Aussagen als prozentuale Pauschalen zur Struktur der verschiedenen lohnbezogenen und leistungsbezogenen Stundensätze mit Bezug auf den Mittellohn.
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