Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Verrechnungslohn

Der Verrechnungslohn sind die insgesamt für eine Arbeitsstunde zu kalkulierenden Lohnkosten bei der Angebotskalkulation für einen Bauauftrag.

Was ist ein Verrechnungslohn?

Der Verrechnungslohn wird als Durchschnittswert in Euro je erforderliche Arbeitsstunde von gewerblichen Arbeitnehmern für die Kalkulation ermittelt. Maßgebend dabei ist, dass die gesamten Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn des Unternehmens auf den Lohn und nicht noch über andere Kostenarten verrechnet werden.

So setzt sich der Verrechnungslohn zusammen

Das sind u. a. die Bestandteile des Verrechnungslohns in Euro je Arbeitsstunde:
Mittellohn (als Durchschnittswert aus den Bruttolöhnen gewerblicher Arbeitnehmer, der Kolonne, die den Bauauftrag ausführen werden, zuzüglich ggf. von Gehaltsanteilen der aufsichtführenden Poliere).
+ Zuschlag für anteilige Gemeinkosten (Baustellengemeinkosten und Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn), jeweils auf den Kalkulationslohn als Zuschlagsbasis.
= Verrechnungslohn
Der Verrechnungslohn wird in der Baupraxis synonym auch als Betriebs-Mittellohn, ASLZ oder APSLZ bezeichnet. Wie hier verbildlicht, setzt sich der Verrechnungslohn aus verschiedenen Positionen zusammen:
Tabelle: Verrechnungslohn
Bild: © f:data GmbH
Werden die gesamten Gemeinkosten sowie W & G ausschließlich über die Basis Lohn (als Zuschlag auf den Mittellohn oder Kalkulationslohn) und nicht noch über andere Kostenarten verrechnet, dann kommt der Verrechnungslohn einem Vollkostenstundensatz gleich. Er wird in kleineren Bauunternehmen und Bauhandwerksbetrieben oft zur Angebotskalkulation herangezogen.

Verrechnungslohn nach Formblättern-EFB-Preis

Wird zum Angebot für einen Bauauftrag vom Auftraggeber auch die Abgabe eines ergänzenden Formblatts Preise (EFB-Preis) 221 oder 222 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) verlangt, ist der Verrechnungslohn nach den o. a. Positionen im Abschnitt 1 der Formblätter aufzubereiten und in Zeile 1.6 in Euro je Stunde auszuweisen – praktisch im Sinne eines Angebotslohns.
Der ausgewiesene Verrechnungslohn in Zeile 1.6 wird danach bei einem Angebot nach Zuschlagskalkulation zur Ermittlung der eigenen Lohnkosten für das Angebot herangezogen. Hierzu erfolgt Multiplikation von Verrechnungslohn und kalkulierten Gesamtstunden zum Angebot mit Ausweis der Lohnkosten unter Position 3.1 im EFB-Preis 221.
Bei der Aufgliederung der Einheitspreise (EP) zum Angebot im EFB-Formblatt 223 nach VHB-Bund dient ebenfalls der Verrechnungslohn für den Ausweis in Spalte 6 – Löhne – als Berechnungsgrundlage.
Der Verrechnungslohn hilft Unternehmen, Personalkosten genau zu kalkulieren, um zuverlässige Angebote für Baumaßnahmen zu erstellen.
Der Verrechnungslohn hilft Unternehmen, Personalkosten genau zu kalkulieren, um zuverlässige Angebote für Baumaßnahmen zu erstellen. Bild: © f:data GmbH

Verrechnungslohn nach Kalkulationsverfahren

Ob der Verrechnungslohn und die lohnbezogenen „Vollkosten“ gleichzusetzen sind und den Preisausdruck für eine durchschnittliche Arbeitsstunde repräsentieren, richtet sich nach dem herangezogenen Kalkulationsverfahren bei der Angebotskalkulation.
Der Verrechnungslohn in Zeile 1.6 in den EFB-Preisblättern 221 und 222 lässt sich zwischen verschiedenen Anbietern nicht unmittelbar vergleichen, wenn unterschiedliche Kalkulationsverfahren dem Angebot verschiedener Bieter zugrunde liegen. Nach den verschiedenen Kalkulationsverfahren werden die Gemeinkosten sowie Gewinn und Wagnis oft unterschiedlich hoch den Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) – im Besonderen dem Kalkulationslohn – zugerechnet und anschließend auf dieser Grundlage umgelegt.
Vergleichbar ist der Verrechnungslohn zwischen Angeboten nur dann, wenn die Gemeinkosten sowie W & G bei der:
Tipp aus der Praxis

„Werden demgegenüber Gemeinkosten sowie W & G nicht nur auf die Lohnkosten verrechnet, sondern beispielsweise bei der differenzierten Zuschlagskalkulation auch auf die Stoffkosten und Gerätekosten, dann ist auch der Verrechnungslohn unterschiedlich hoch. Folglich ist der Verrechnungslohn in Zeile 1.6 im ergänzenden Formblatt Preise 221 zwischen verschiedenen Angeboten bei der Beurteilung von Angeboten nicht unmittelbar vergleichbar.“
Erfolgt die Angebotskalkulation als Endsummenkalkulation, dann ist im ergänzenden Formblatt Preise 222 der Verrechnungslohn ebenfalls in Zeile 1.6 auszuweisen. Er lässt sich nach Einbeziehung einer auf die Lohnkosten ermittelten Restumlage in Zeile 1.5 des Formblatts aus Gemeinkosten sowie W & G bestimmen.
Danach ist der ausgewiesene Verrechnungslohn als Umlagesatz ebenfalls nicht vergleichbar mit den Verrechnungslöhnen bei Anwendung von Verfahren der Zuschlagskalkulation. Er kann auch sehr unterschiedlich hoch von Bauauftrag zu Bauauftrag sein.
Der Verrechnungslohn kann auch geltend für unterschiedliche Zwecke und Zeiträume sowie einzelne Bauaufträge bestimmt werden. Letztlich repräsentiert er immer nur einen Durchschnittswert. Folglich sollte er gemäß betrieblichen Anforderungen in festzulegenden Abständen überprüft, neu berechnet oder besser noch jeweils auftragsbezogen vorbestimmt werden.

Verrechnungslohn als Basis für Eigenleistung

Die Ermittlung des Verrechnungslohns als Vollkostenstundensatz unter Einbeziehung der gesamten Gemeinkosten sowie W & G ist inhaltlich vergleichbar für die Ermittlung von Stundensätzen, die für Stundenlohnarbeiten nach § 15 VOB Teil B ggf. erforderlich sind. Dafür kann noch eine Differenzierung für gewerbliche Arbeitnehmer nach Lohngruppen, z. B. Fachwerker, Spezialfacharbeiter u. a. vorgesehen werden.
Der Verrechnungslohn dient auch als Basis für die Ermittlung der Eigenleistung je Arbeitsstunde. Wird noch der Anteil der anderen Einzelkostenarten außer Lohn, also die Kosten für Stoffe, Geräte und sonstige Kosten, auf die Arbeitsstunde umgelegt, steht im Ergebnis die Eigenleistung je Arbeitsstunde als Preisausdruck.

Berechnung mit Kalkulationshilfen

Der Verrechnungslohn kann im Unternehmen für den Betrieb gesamt, eine Baustelle, für Personengruppen, zu Bauaufträgen u. a. berechnet werden. Unterstützung dafür finden Sie mit den Kalkulationshilfen auf bauprofessor.de. Sie ermöglichen eine betriebsindividuelle Berechnung. Mit Bezug auf die noch unterschiedlich hohen Lohnzusatzkosten ist noch eine Differenzierung nach den Tarifgebieten Deutschland-West und Ost möglich. Dafür sind die individuellen Werte in die Tabellen einzutragen. Im Ergebnis stehen die berechneten Stundensätze.
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
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Lohnzusatzkosten und Kalkulationslohn in nextbau Bild: © f:data GmbH
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