Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Verrechnungslohn

Der Verrechnungslohn stellt praktisch den Betriebsmittellohn dar, der gewöhnlich auch als "Vollkostenstundensatz" bezeichnet wird, wenn die gesamten Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn nicht noch über andere Kostenarten verrechnet werden. Im Verrechnungslohn sind neben dem Mittellohn auch die anteiligen Gemeinkosten (BGK und AGK) sowie ein Ansatz für Wagnis und Gewinn enthalten. Im ergänzenden Formblatt Preise 221 (EFB-Preis) wird mit Bezug auf das Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) der ermittelte Verrechnungslohn in Zeile 1.6 ausgewiesen.
Ob der Verrechnungslohn die "Vollkosten" repräsentiert, richtet sich nach dem herangezogenen Kalkulationsverfahren der Zuschlagskalkulation. Werden die Gemeinkosten sowie W&G nicht nur auf die Lohnkosten verrechnet, sondern beispielsweise bei der differenzierten Zuschlagskalkulation auch auf die Stoffkosten und Gerätekosten, dann ist auch der Verrechnungslohn unterschiedlich hoch. Folglich ist der Verrechnungslohn in Zeile 1.6 im ergänzenden Formblatt Preise 221 zwischen verschiedenen Angeboten bei der Beurteilung von Angeboten nicht unmittelbar vergleichbar, wenn den Angeboten verschiedene Formen der Zuschlagskalkulation (beispielsweise einfache oder differenzierte Zuschlagskalkulation) zugrunde liegen.
Erfolgt die Preisermittlung als Endsummenkalkulation, dann ist im ergänzenden Formblatt Preise 222 (nach VHB-Bund, Ausgabe 2017) der Verrechnungslohn ebenfalls in Zeile 1.6 auszuweisen. Er lässt sich nach Einbeziehung einer auf die Lohnkosten ermittelten Restumlage in Zeile 1.5 des Formblatts aus Gemeinkosten sowie W&G bestimmen. Danach ist der ausgewiesene Verrechnungslohn als Umlagesatz ebenfalls nicht vergleichbar mit den Verrechnungslöhnen bei Anwendung von Verfahren der Zuschlagskalkulation. Er kann auch sehr unterschiedlich hoch von Bauauftrag zu Bauauftrag sein.
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