Baurecht / BGB

Rechnungsarten zu Bauleistungen

Zu Bauleistungen sowohl auf Grundlage eines BGB- als auch eines VOB-Bauvertrags kommen folgende Rechnungsarten infrage:
  • Rechnungen über Vorauszahlungen mit Bezug auf § 16 Abs. 2 VOB, Teil B, die zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurden und später auf die nächstfälligen Zahlungen zu Abschlagsrechnungen nach Ausführung der Leistungen anzurechnen sind,
  • Abschlagsrechnungen über ausgeführte, aber zum Bauvertrag noch nicht insgesamt fertiggestellte bzw. abgenommene Leistungen, entweder zum jeweils ausgeführten Teilumfang oder als kumulative Abschlagsrechnungen,
  • Rechnungen über Stundenlohnarbeiten mit Bezug auf § 15 Abs. 4 VOB Teil B,
  • Teilschlussrechnungen für in sich abgeschlossene Teile der Leistung zum Bauvertrag nach Teilabnahme,
  • Schlussrechnungen über die fertiggestellten bzw. abgenommenen Leistungen des Bauvertrags unter Abzug der bereits vereinnahmten Zahlungen des Auftraggebers,
  • Rechnungen über ausgeführte Leistungen auf Grundlage von Nachträgen als Nachforderungen,
  • Korrekturrechnungen aufgrund zu berichtigender Umstände wie zu kürzender Beträge, Preisanpassungen, falsche Berechnungen u. a.,
  • Rechnungen über entgeltliche Beistellungen wie der Mitnutzung von Baumaschinen und Geräten wie dem Baukran auf der Baustelle durch Nachunternehmer,
  • Netto-Rechnungen des bauausführenden Unternehmens an den Auftraggeber, wenn dieser nach § 13 b Umsatzsteuergesetz (UStG) der Steuerschuldnerschaft unterliegt,
  • Rechnungen über innergemeinschaftlichen Erwerb von Leistungen, bei dem der Erwerber Steuerschuldner für die Umsatzsteuer ist,
  • Brutto-Rechnungen gegenüber dem Bauherrn bzw. Besteller, wenn das bauausführende Unternehmen zur Abführung von Umsatzsteuer für die Bauleistungen verpflichtet ist,
  • Rechnungslegung durch Auftraggeber als Abrechnung nach Gutschriftverfahren,
  • ARGE-Rechnungen, die von einer Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE) gegenüber dem Auftraggeber gestellt werden,
  • elektronische Rechnung (eRechnung) oder in Papierform nach dem herangezogenen Medium.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Rechnungsarten zu Bauleistungen"

Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Techn...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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