Was ist eine einfache Zuschlagskalkulation?
Die Vorteile
Die Zuschlagskalkulation ist einfach, praktikabel zu handhaben und liefert hinreichend genaue Kalkulationen, wenn für die zu kalkulierenden Bauaufträge eine annähernd gleiche Leistungs- und Kostenstruktur vorliegt. Vorzuziehen und besonders zu empfehlen ist diese Form der Zuschlagskalkulation für kleinere Bauunternehmen und Bauhandwerksbetriebe sowie für Bauleistungssparten, die weniger komplex und schwierig sind.
So läuft eine einfache Zuschlagskalkulation ab
Die Zurechnung der angeführten Positionen erfolgt meistens über unternehmensintern ermittelte, durchschnittliche oder ggf. auch auftragsbezogene Zuschlagssätze mit Bezug auf die Summe der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) je Leistungsposition. Die Unterteilung von W & G leitete sich als Umsetzung eines Urteils des BGH vom 24. März 2016 (Az.: VII ZR 201/15) ab.
Danach zählt ein betriebsbezogenes Wagnis als unternehmerisches Risiko und nicht als ersparte Aufwendung und ist demnach nicht abzusetzen. Folglich erfordert dies eine differenzierte Aussage zum Wagnis in der Kalkulation zu einem Angebot. So erstellen Sie einfache Zuschlagskalkulationen mit Kalkulationshilfen
In den unten angeführten Kalkulationshilfen wird die Herangehensweise zur einfachen Zuschlagskalkulation demonstriert. Sie kann unmittelbar für die Kalkulation herangezogen werden. Dafür wurde zunächst in den Excel-Tabellen für die Musterberechnungen ein Musterfinanzplan aufgestellt und daraus die Vorbestimmung der Zuschlagssätze vorgenommen.
Die Voreinstellungen in der Musterrechnung sind mit der betrieblichen Situation zu prüfen, nur ggf. aus dem Musterfinanzplan zu übernehmen. Zu beachten ist jedoch, dass die eingegebenen Werte nur Anhaltspunkte sind und als Orientierung dienen können. Mindestens einmal pro Jahr sollten vom Unternehmen die eigenen Betriebswerte über den Finanzplan ermittelt werden.
Die Tabellen können danach unmittelbar für die praktische Ableitung vom Finanzplan zur Ermittlung von Kalkulationszuschlagssätzen dienen. In der Baukalkulations-Software "nextbau" dienen beispielsweise 18 bauspezifisch verschiedene Musterfinanzpläne als Hilfe für die Ableitung von Zuschlagsätzen. In welcher Höhe sind die Zuschlagssätze anzusetzen?
In welcher Höhe die Zuschlagssätze anzusetzen sind, wird von der jeweiligen Bauleistungssparte, den Baugewerken und unterschiedlichen Betriebsgrößen abhängig sein.
Für die Ableitung der Zuschläge sollten herangezogen werden:
Die betreffenden Zuschlagssätze werden immer auf das Kostenvolumen der EKT als Bezugsbasis verrechnet. Der Gesamtzuschlagssatz für die Gemeinkosten und W & G kann einen Umfang in der Spanne von ca. 28 bis ggf. 40 % zur Basis EKT ausmachen. Das entspricht einem Deckungsbeitrag (als Summe aus BGK, AGK sowie W & G) von ca. 22 bis ggf. 30 %. Nähere Erläuterungen hierzu erfolgen auch unter vorbestimmte Zuschläge. Einfluss auf den Umfang der Spanne hat der Anteil von Fremd- bzw. Nachunternehmerleistungen allgemein im Bauunternehmen sowie zum jeweiligen Bauauftrag innerhalb der gesamten EKT.
Kalkulation nach dem EFB-Preis-Formular 221
Für öffentliche Bauaufträge kann zum Angebot für eine Baumaßnahme vom Bieter ergänzend zur Kalkulation ein ergänzendes Formblatt Preise (EFB-Preis) verlangt werden. Für die Zuschlagskalkulation ist das Formblatt 221 maßgebend, angeführt im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019). Ein unten angeführtes Beispiel einer einfachen Zuschlagskalkulation veranschaulicht ein ausgefülltes Formblatt 221 für eine einfache Zuschlagskalkulation, zugleich mit angeführten Zuschlagssätzen und der Durchrechnung bis zur Angebotssumme. Die Aussagen haben danach auch einen Bezug zum ergänzenden Preisblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise. Beim korrekten Ausfüllen der EFB-Blätter hilft Ihnen die Software nextbau. Sie ermöglicht ein direktes Ausfüllen sowie Überprüfen der ergänzenden Formblätter Preise 221 bis 223. Weiterhin sind verschiedene tabellarische Beispiele für die Aufbereitung stoffbezogener Aussagen angeführt, die unmittelbar für die eigene Kalkulation herangezogen werden können. Zunächst sind im Formblatt 221 im Abschnitt 1 Aussagen zur Zusammensetzung des Kalkulationslohns (Tz. 1.1 bis 1.3) in Euro je Stunde nach Lohnbestandteilen zu treffen. Die Aussagen zum Kalkulationslohn sind folglich auch unmittelbar zwischen verschiedenen Bietern zum betreffenden Bauauftrag der Höhe nach vergleichbar, weil inhaltlich gleich geartet. Der Mittellohn (ML in Tz. 1.1) hat in jeder Kalkulation eine wichtige und zentrale Bedeutung und ist betriebsindividuell zu berechnen. Er entspricht dem Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) der Lohnkosten je Arbeitsstunde der gewerblichen Arbeitnehmer für den Bauauftrag bzw. in kleinen Bauunternehmen des Betriebes. Er kann mit oder ohne anteilige Aufsichtskosten - beispielsweise für Angestellte / Poliere - gebildet werden. Hinzuzurechnen sind lohngebundene Kosten sowie Lohnnebenkosten. Bis zum Kalkulationslohn (Tz. 1.4) unterscheidet sich die Ermittlung und der Ausweis bei der einfachen Zuschlagskalkulation nicht von anderen Formen der Kalkulation wie der differenzierten Zuschlagskalkulation und der Endsummenkalkulation (im EFB-Formblatt 222). Im Abschnitt 1 des Formblatts 221 erfolgt zunächst der Nachweis zur ermittelten Kalkulations- und Verrechnungslohns nach den Bestandteilen. Anschließend sind im Formblatt Preise 221 die Angaben im Abschnitt 2 einzutragen. Wichtig ist dabei, dass keine Differenzierung nach einzelnen Kostenarten in den betreffenden Spalten für Lohn, Stoffe, Geräte und Sonstige Kosten erfolgt. Die Zuschläge beziehen sich auf die gesamten Einzelkosten der Teilleistungen (EKT), was typisch für einfache Zuschlagskalkulation ist. Nach Festlegung der Zuschläge auf den Lohn (Spalte 1) lässt sich der Verrechnungslohn im Abschnitt 1 unter Tz. 1.6 bestimmen. Seit 2018 erfolgte im Formblatt 221 eine Präzisierung der Pos 2.3 im Abschnitt 2 zum bisherigen Zuschlag für W & G nach o. a. Differenzierung. Im unten angeführten Beispiel erfolgte zu Gewinn und Wagnis eine differenzierte Aussage, die nicht als allgemeingültig anzusehen ist. Der Gewinnanteil vom gesamten W & G kann betriebs- bzw. auftragsbezogen von 50 % im Beispiel durchaus bis 80 % streuen, andererseits das leistungsbezogene Wagnis von 40 % im Beispiel ggf. auch nur 20 % umfassen.
Herangezogen werden sollten grundsätzlich nur betriebsindividuelle bzw. ggf. auftragsbezogene, vorberechnete Zuschlagssätze. Liegt nur ein Gesamtzuschlag (evtl. in kleineren Bauunternehmen und Bauhandwerksbetrieben) ermittelt oder vorbestimmt vor, muss dieser so aufgeschlüsselt und im Abschnitt 2 im Formular 221 eingegeben werden, dass die Addition wieder den Gesamtzuschlag ergibt.
Möglich ist es auch, den Gesamtzuschlag:
nur in einen Anteil für AGK, Gewinn aufzuschlüsseln, wenn keine BGK anfallen, oder
wie vor, mit zusätzlich einem leistungsbezogenen Wagnisanteil oder
den Gesamtzuschlag nur unter AGK einzugeben.
Nicht möglich ist es, den Gesamtzuschlag nur unter W & G (Zeile gesperrt) oder nur unter Gewinn einzustellen.
Ermittlung der Angebotssumme
Im Formblatt 221 wird schließlich noch die Angebotssumme – ohne Umsatzsteuer – im Abschnitt 3 berechnet, und zwar als Addition der Kostenartensummen einschließlich Zuschläge aus Gemeinkosten sowie W & G. Von wichtiger Aussage sind in Zeile 3.1 die kalkulierten Gesamt-Arbeitsstunden, diese werden mit dem Verrechnungslohn aus Zeile 1.6 multipliziert.
Bei den weiteren Kostenarten bzw. Zeilen im Abschnitt 3. im Formblatt 221 sind dann jeweils die Zuschläge aus dem Abschnitt zu übernehmen bzw. in die Berechnung einzubeziehen.
Diese Art der Zurechnung der Gemeinkosten wird in der von den Hauptverbänden der Bauwirtschaft (HDB und ZDB) herausgegebenen, überarbeiteten und in der Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, Köln erschienenen 8. Auflage der "KLR - Bau / Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung der Bauunternehmen" unter Tz. 2.5.1.1 als "Zuschlagsermittlung mit einstufiger Gemeinkostenverteilung" dargestellt.
Weitere wichtige Aspekte im Formblatt 221
Bei der einfachen Zuschlagskalkulation sei noch auf folgende Aspekte verwiesen:
Die kalkulierten Stunden für die Eigenleistung werden mit dem Verrechnungslohn (in diesem Fall der Vollkostenstundensatz) multipliziert. Im Ergebnis steht die Summe der Lohnkosten. Eine Verrechnung von Zuschlägen für BGK, AGK und W & G ist nicht vorgesehen, da diese im Verrechnungslohn berücksichtigt wurden. Folglich kann in der Spalte - Gesamtzuschläge gem. 2.4 - in der Zeile 3.1 nicht nochmals ein Zuschlag ausgewiesen werden.
Die Stoffkosten (ggf. einschl. Hilfsstoffe wie Materialkosten für die Schalung) entsprechen den Einzelkosten aus der Kalkulation. Ähnlich verhält es sich bei den Gerätekosten (ggf. einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe).
Ein Ausweis von sonstigen Kosten in Zeile 3.4 im Formblatt 221 sollte vom Bieter ggf. erläutert werden, dies sieht auch der Hinweis im Formblatt so vor.
Unter Bemerkungen auf Seite 2 des Formblatts 221 können noch ergänzende Aussagen - wie im Beispiel angeführt - vermerkt werden, so ggf. zur
weiteren Differenzierung der Zuschläge zu den Baustellengemeinkosten nach bauzeitabhängigen und bauzeitunabhängigen Anteilen, sowie
Aufgliederung des Zuschlagssatzes zu W & G nach den Anteilen für Wagnis und Gewinn.
Werden zum Bauauftrag auch Leistungen von Nachunternehmern eingebunden, dann kann der Auftraggeber für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation des Nachunternehmers verlangen. So gelingt die einfache Zuschlagskalkulation – ein Beispiel
Im Beispiel beträgt der Gesamtzuschlag 35 % in der Zeile 2.4 auf die Einzelkosten der Teilleistungen, und zwar jeweils mit gleich hohen Prozentsätzen auf alle Kostenarten und auch in der Summe zu den einzelnen Komplexen wie BGK, AGK und W & G. Lediglich ein Zuschlag für zum Bauauftrag vorgesehene Leistungen von Nachunternehmern (soweit sie anfallen) kann und sollte davon abweichen.
Die folgende Tabelle veranschaulicht ein ausgefülltes Formblatt 221 nach dem Muster im VHB-Bund (Ausgabe 2017, Stand 2019) einer einfachen Zuschlagskalkulation:
221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) |
Bieter Hochbau GmbH | Vergabenummer | Datum |
123 | 2023 |
Baumaßnahme Rohbaumaßnahmen |
Angebot für öffentlichen Auftraggeber |
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen |
1. | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | € / h |
1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird. | 19,00 |
1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML | 80,00 | 15,20 |
1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | 4,00 | 0,76 |
1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | 34,96 |
1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | 35,00 | 12,24 |
1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe aus 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) | 47,20 |
2. | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten |
| | Zuschläge in % auf |
2.1 | Baustellengemeinkosten | 7,00 | 7,00 | 7,00 | 7,00 | 1,00 |
2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | 22,00 | 22,00 | 22,00 | 22,00 | 3,00 |
2.3 | Wagnis und Gewinn |
2.3.1 | Gewinn | 3,00 | 3,00 | 3,00 | 3,00 | 3,00 |
2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis | 0,60 | 0,60 | 0,60 | 0,60 | 0,60 |
2.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis | 2,40 | 2,40 | 2,40 | 2,40 | 2,40 |
2.4 | Gesamtzuschläge | 35,00 | 35,00 | 35,00 | 35,00 | 10,00 |
3. | Ermittlung der Angebotssumme |
| | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | Gesamtzuschläge | Angebotssumme |
€ | % | € |
3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) 47,20 € / h x Gesamtstunden 4.120,00 h | 194.464,00 |
3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | 165.000,00 | 35,00 | 222.750,00 |
3.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | 11.350,00 | 35,00 | 15.322,50 |
3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | 6.500,00 | 35,00 | 8.775,00 |
3.5 | Nachunternehmerleistungen* | 20.000,00 | 10,00 | 22.000,00 |
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer | 463.311,50 |
Eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1.) Die Abweichung der Angebotssumme aus dem EFB zur Angebotssumme aus dem LV entsteht durch Rundungsdifferenzen aufgrund unterschiedlicher Zusammenzählung der Einzelkosten. 2.) Evtl. Angaben zur Aufteilung des Zuschlagssatzes zu BGK in Zeile 2.1 nach bauzeitabhängigen und bauzeit-unabhängigen Anteilen ........................................................................................................ ........................................................................................................ ........................................................................................................ |
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