Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Vollkostenstundensatz

Der Vollkostenstundensatz stellt praktisch den Betriebsmittellohn dar, wenn die gesamten Gemeinkosten (Baustellengemeinkosten (BGK) und Allgemeine Geschäftskosten (AGK)) sowie Wagnis und Gewinn (W&G) ausschließlich über den Lohn und nicht noch über andere Kostenarten zugeschlagen bzw. verrechnet werden.
Der Berechnung liegt zunächst der vorausermittelte Kalkulationslohn zugrunde. Danach ist folgendermaßen weiter zu rechnen:
Kalkulationslohn
+ Zuschlag für Gemeinkosten (BGK + AGK) sowie Wagnis und Gewinn
= Verrechnungslohn als Vollkostenstundensatz
Der Zuschlag wird sich in einer Spanne von mindestens 50 bis 80 % mit Bezug auf den Kalkulationslohn bewegen. Hervorgehoben ist, dass der Verrechnungslohn nur als Durchschnittswert fungieren kann. In gewissen Abständen sollte er überprüft, neu berechnet oder besser noch auftragsbezogen vorbestimmt werden.
Gründe können dafür sein:
  • Änderung der Kostenstruktur im Unternehmen (ggf. im Ergebnis von Nachkalkulationen sichtbar werdend),
  • Änderung der Tarife und der fakturierfähigen Arbeitszeit,
  • Änderung der personellen Zusammensetzung in der Beschäftigung,
  • Wandel des Bauleistungsprofils, beispielsweise zwischen Hochbau und Tiefbau, Rohbau und Ausbau u. a.,
  • Durchführung von Investitionen u. a.
Im weiteren Sinne ist die Aussage zum Verrechnungslohn mit der Berechnung bzw. Kalkulation eines Preises für Stundenlohnarbeiten (nach § 15 in der VOB, Teil B) vergleichbar.
Der Vollkostenstundensatz kann auch als Grundlage für die Zuschlagskalkulation zur Erarbeitung eines Angebots herangezogen werden. Dann wird allgemein von der "Zuschlagskalkulation mit Vollkostenstundensatz" bzw. Vollkostenstundensatzkalkulation gesprochen. Die Baupreisermittlung ist danach einfach und schnell möglich. Sie wird in der Baupraxis meistens von kleineren Bauunternehmen und Bauhandwerksbetrieben sowie im Ausbaugewerbe bevorzugt.
Der Ausweis zu den Kalkulationsgrundlagen erfolgt danach auch im ergänzenden Formblatt Preise (EFB-Preis) 221 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017). Dann erscheinen aber im Abschnitt 2 des Formblatts 221 nur Zuschlagsätze für die Spalte der Kostenart "Lohn". Der sich danach ergebende Verrechnungslohn in Zeile 1.6 entspricht dem Vollkostenstundensatz.
Die Vollkostenstundensatzkalkulation ist zwar grober in der Wahl der vorbestimmten Zuschläge, muss aber deshalb nicht von vornherein ungenauer sein.
Der Vollkostenstundensatz bezieht sich jeweils auf die eigene Bauleistung. Darüber hinaus kann auf die in einem Angebot mit einbezogenen Leistungen von Nachunternehmern ebenfalls ein Zuschlag (meistens in der Höhe von 8 bis 13 %) in der Kalkulation berücksichtigt werden.

Berechnungsbeispiel mit nextbau

Die folgende Übersicht veranschaulicht ein Berechnungsbeispiel als Bildschirmmaske, wie sie in der Kalkulationssoftware nextbau verwendet wird. Die Zuschläge für die BGK, AGK sowie W&G sind betriebsspezifisch vorzubestimmen. Ersichtlich ist daraus, wie sich die Zuschläge der Höhe nach zwischen den unterschiedlichen Varianten der Zuschlagskalkulation unterscheiden.
Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Bild: © Schiller/Kloß: Handbuch Praktische Baukalkulation, f:data Weimar/Dresden 2012, S. 56
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