Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Vollkostenstundensatz

Was ist der Vollkostenstundensatz?

Der Vollkostenstundensatz repräsentiert einen Verrechnungslohn in Form des Betriebsmittellohns in Euro je Stunde. Maßgebend dafür ist, dass der anteilige gesamte Deckungsbeitrag – umfassend die Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeine Geschäftskosten (AGK) sowie Wagnis und Gewinn (W & G) – ausschließlich über den Lohn je Stunde und nicht noch über andere Kostenarten verrechnet bzw. zugeschlagen wird.
Im weiteren Sinne ist die Aussage zum Vollkostenstundensatz auch mit der Berechnung bzw. Kalkulation eines Preises für Stundenlohnarbeiten (nach § 15 in der VOB, Teil B) vergleichbar.

Wie wird der Vollkostenstundensatz ermittelt?

Der Berechnung liegt zunächst der voraus ermittelte Kalkulationslohn zugrunde.
Danach ist folgendermaßen weiter zu rechnen:
Kalkulationslohn (in € / Stunde)
+ Zuschlag anteilig aus der Summe von BGK, AGK sowie W & G
= Verrechnungslohn als Vollkostenstundensatz (in € / Stunde)
Der Zuschlag wird sich in einer Spanne von mindestens 50 bis 85 %, mit Bezug auf den Kalkulationslohn bewegen. Er kann für unterschiedliche Zwecke und Zeiträume sowie einzelne Bauaufträge bestimmt werden. Letztlich repräsentiert er immer nur einen Durchschnittswert. Folglich sollte er gemäß betrieblichen Anforderungen in festzulegenden Abständen überprüft, neu berechnet oder besser noch jeweils auftragsbezogen vorbestimmt werden.
Der Vollkostenstundensatz bezieht sich jeweils auf die eigene Bauleistung. Darüber hinaus kann auf die in einem Angebot ggf. einzubeziehenden Leistungen von Nachunternehmern ein gesonderter Zuschlag (meistens in der Höhe von 8 bis 13 %) bei der Kalkulation berücksichtigt werden.

Darum sollte der Zuschlag immer aktuell sein

Aus folgenden Gründen können Aktualisierungen des Zuschlags erforderlich sein:
  • Änderung der Lohntarife mit Einfluss auf den Kalkulationslohn als Basis und der fakturierfähigen Arbeitszeit.
  • Änderung der Gehälter von Polieren und Angestellten als Bestandteil der BGK bzw. AGK.
  • Änderung der personellen Zusammensetzung in der Beschäftigung.
  • Wandel des Bauleistungsprofils, beispielsweise zwischen Hochbau und Tiefbau oder Rohbau und Ausbau.
  • Einflüsse auf Wagnisse auftragsbezogen und zum Gewinnansatz aus der Situation auf dem Baumarkt.
  • Durchführung von Investitionen, z. B. für Baumaschinen und Geräte.
  • Änderung der Kostenstruktur im Unternehmen, die ggf. im Ergebnis von Nachkalkulationen sichtbar werden.

Der Vollkostenstundensatz in der Kalkulation

Der Vollkostenstundensatz kann auch als Grundlage für die Zuschlagskalkulation als Kalkulationsverfahren zur Erarbeitung eines Angebots herangezogen werden. Dann wird allgemein von der „Zuschlagskalkulation mit Vollkostenstundensatz“ bzw. Vollkostenstundensatzkalkulation gesprochen. Die Baupreisermittlung ist dann einfach und schnell möglich. Sie wird in der Baupraxis meistens von kleineren Bauunternehmen und Bauhandwerksbetrieben sowie im Ausbaugewerbe bevorzugt.
Aus Grundlage für die Kalkulation erfolgt der Ausweis im ergänzenden Formblatt Preise (EFB-Preis) 221 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019):
  • des Zuschlags (für BGK, AGK und W & G) zur Basis Kalkulationslohn in Zeile 1.5 und
  • der Vollkostenstundensatz als Verrechnungslohn in Zeile 1.6.
Dann erscheinen aber im Abschnitt 2 des Formblatts 221 nur Zuschlagssätze für die Spalte der Kostenart „Lohn“. Im Rahmen der Vollkostenstundensatzkalkulation wird ein Beispiel zum Formblatt 221 angeführt.

Beispiel: Vollkostenstundensatz in „nextbau“

Die folgende Übersicht zeigt ein Berechnungsbeispiel als Bildschirmmaske, wie sie in der Kalkulationssoftware nextbau verwendet wird. Die Zuschläge für die BGK, AGK sowie W & G sind betriebsspezifisch vorzubestimmen. Ersichtlich ist daraus, wie sich die Zuschläge der Höhe nach zwischen den unterschiedlichen Varianten der Zuschlagskalkulation unterscheiden.
Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Bild: © Schiller/Kloß: Handbuch Praktische Baukalkulation, f:data Weimar/Dresden 2012, S. 56
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Lohnzusatzkosten und Kalkulationslohn in nextbau
Lohnzusatzkosten und Kalkulationslohn in nextbau Bild: © f:data GmbH
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