Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Vorbestimmte Kalkulationszuschläge

In der Baukalkulation werden Kosten für Einzel- bzw. Teilleistung direkt ermittelt. Dagegen werden z. B. Gemeinkosten sowie Gewinn und Wagnisse verrechnet bzw. zugeschlagen.

Wo kommen Kalkulationszuschläge zum Einsatz?

Die Angebotskalkulation für die Abgabe eines Angebots zu einer ausgeschriebenen Baumaßnahme kann vom Bauunternehmer als Bieter nach unterschiedlichen Kalkulationsverfahren erfolgen. Dafür werden vorbestimmte Zuschläge für einzelne Kalkulationselemente herangezogen.
Bei der Baukalkulation werden zunächst die unmittelbar für eine Einzel- bzw. Teilleistung anfallenden Kosten wie für Lohn, Stoffe, Geräte u. a. als Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) direkt ermittelt. Dagegen werden in der Regel die Gemeinkosten sowie Gewinn und Wagnisse nicht direkt bestimmt, sondern verrechnet bzw. zugeschlagen. Dies erfolgt in unterschiedlichem Umfang der einzubeziehenden Kosten, den dafür gewählten Bezugsbasen und dem angewendeten Kalkulationsverfahren.
Bei der Zuschlagskalkulation werden folgende Kosten- bzw. Preisfaktoren mit vorbestimmten bzw. vorberechneten Zuschlägen zugerechnet für:
Diese Differenzierung sieht auch das ergänzende Formblatt Preise (EFB-Preis) 221 im Abschnitt 2 auf Grundlage des Vergabe- und Vertragshandbuchs (VHB-Bund) vor.
Als Verrechnungsbasis für die vorbestimmten Zuschläge gelten jeweils die Einzelkosten der Teilleistungen oder deren Kostenartensummen als unmittelbare Herstellungskosten.
Bei der Endsummenkalkulation werden in der Regel neben den EKT auch die Baustellengemeinkosten direkt bzw. auftragsbezogen ermittelt. Danach ist der auftragsbezogene Umfang von Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) / Gewinn und Wagnisse (W & G) zu bestimmen und mittels Umlagesätzen auf die unmittelbaren Herstellungskosten der Teilleistungen zu verrechnen. Dafür sind die Zuschlags- bzw. Umlagesätze vorzubestimmen.
Diese Kalkulationsweise spiegelt sich auch im EFB-Formblatt 222 nach VHB-Bund wider, insbesondere im:
  • Abschnitt 3 zu den Kalkulationselementen BGK, AGK, W & G und
  • Abschnitt 2 nach vorbestimmten Zuschlägen zur Ableitung von Umlagen und der daraufhin folgenden Bestimmung eines Verrechnungslohns.
Wird zur Angebotskalkulation die Vorlage der Formblätter Preise (EFB-Preis) 221 oder 222 nach VHB-Bund verlangt, sind die Zuschlagssätze sowie Umlagen in den Formblättern anzugeben.
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Vorbestimmte Zuschläge bei einfacher Zuschlagskalkulation

Für die einfache Zuschlagskalkulation sind Zuschläge für die BGK, AGK sowie Gewinn und Wagnis zur Basis der gesamten EKT erforderlich. Sie sind für die Eigenleistungen praktisch gleich verteilt. Wichtig ist, dass keine Differenzierung nach einzelnen Kostenarten der EKT erfolgt.
Dabei kann auch eine Zusammenfassung der einzelnen Zuschläge (mit Bezug auf die EKT als gleiche Verrechnungsbasis) erfolgen, wenn aus Vereinfachungsgründen nur ein gemeinsamer Zuschlag im Voraus festgelegt wird.
Der Gesamtzuschlag wird in der Regel einen Umfang von ca. 28 % bis ggf. 40 % zur Basis der EKT ausmachen, wenn ein Deckungsbeitrag (DB als Summe aus BGK, AGK sowie Gewinn und Wagnis) im Durchschnitt von ca. 25 % (in der Spanne von 22 bis ggf. 30 %) als Anteil von der Angebotsendsumme anzunehmen ist.
Einfluss auf den Umfang der Spanne hat der Anteil von Fremd- bzw. Nachunternehmerleistungen allgemein im Bauunternehmen sowie zum jeweiligen Bauauftrag innerhalb der gesamten EKT. Er kann durchaus 10 bis evtl. sogar 50 % der Gesamtleistung des Bauunternehmens umfassen.

Vorbestimmte Zuschläge bei differenzierter Zuschlagskalkulation

Bei der differenzierten Zuschlagskalkulation werden vorbestimmte Zuschläge:
  • sowohl differenziert nach den Komplexen BGK, AGK sowie Gewinn und Wagnisse
  • als auch differenziert für die Kostenarten der EKT wie Lohn, Stoffkosten, Gerätekosten, Sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen herangezogen.
Entsprechend unterschiedlich hoch sind die Zuschläge auf die jeweiligen Kostenarten. Bei der Aufteilung der Zuschläge auf Kostenarten muss aber beachtet werden, dass insgesamt die Verrechnung annähernd gleich groß ist wie bei einer Kalkulation mit einem anderen Kalkulationsverfahren.
Lediglich ein Zuschlag für Leistungen der Nachunternehmen (soweit sie anfallen) bzw. auf deren Angebot kann und sollte davon abweichen. In den Angebotskalkulationen sind Zuschläge zwischen 8 und 13 % üblich.
Letztlich wird und sollte stets das annähernd gleich große Volumen im Sinne des Deckungsbeitrags verrechnet werden.
Für den Vergleich und zur Orientierung können folgende Zuschläge mit Bezug auf die kalkulierten Kostenartensummen dienen:
Lohnkosten= 35 % (von 30 bis 45 %)
Stoffe= 28 % (von 20 bis 35 %)
Geräte= 15 % (von 10 bis 18 %)
Sonstige Kosten= 8 % (von 5 bis 12 %)
Nachunternehmer= 10 % (von 8 bis 13 %)

Vorbestimmte Zuschläge zur Vollkostenstundensatzkalkulation

Für die Vollkostenstundensatzkalkulation ist charakteristisch, dass sämtliche Gemeinkosten sowie Gewinn und Wagnisse ausschließlich auf die kalkulierten Lohnkosten verrechnet werden. Das bedeutet, dass im Abschnitt 2 im Formblatt EFB-Preis Vorlage für die Zuschlagskalkulation nur Zuschläge in der Spalte Lohn im Abschnitt 2 auftreten, gesamt in Zeile 2.4 und ggf. differenziert mit den Anteilen für BGK, AGK und Gewinn und Wagnisse.
Als Orientierung kann ein vorbestimmter Zuschlagssatz von ca. 65 bis 90 % mit Bezug auf die Basis Lohnkosten dienen.
Dieser Zuschlag wird dann auf den Kalkulationslohn (Zeile 1.4 im Formblatt 221) verrechnet. Im Ergebnis steht in Zeile 1.6 der Verrechnungslohn, gewissermaßen im Ausdruck des "Betriebsmittellohns" als Stundensatz bzw. Stundenpreis und vergleichbar im weiteren Sinne mit der Berechnung bzw. Kalkulation eines Preises für Stundenlohnarbeiten (nach § 15 in der VOB Teil B).
Für die anderen Kostenarten (Stoffkosten, Gerätekosten und Sonstige Kosten) entfällt eine Verrechnung, wobei lediglich wieder die Leistungen der Nachunternehmer (soweit anfallend) einen Zuschlag erhalten werden.

Vorbestimmte Zuschläge zur Endsummenkalkulation

Wird das Angebot auf Grundlage der Endsummenkalkulation ermittelt, so werden die BGK für das betreffende Bauvorhaben direkt kalkuliert und ein vorbestimmter Zuschlagssatz ist nicht erforderlich. Demgegenüber werden aber für die Zurechnung der AGK sowie von Gewinn und Wagnisse bauvorhabenbezogene Zuschläge als Prozentsätze mit Bezug auf die Angebotsendsumme vorbestimmt.
Die Aufrechnung zur Endsumme erfolgt nach Umrechnung der Sätze auf die Bezugsbasis der Herstellkosten (als Summe aus direkt ermittelten EKT und BGK).
Folgende Zuschlagssätze können zur Orientierung herangezogen werden:
als Anteil von der Angebots-Endsummeals Zuschlagssatz auf Basis Herstellkosten
AGK15 bis 25 %18 bis 28 %
Gewinn
Wagnis
3 bis 5 %
2 bis 4 %
3,3 bis 6,0 %
2,5 bis 5,0 %
Die anschließende Verteilung von Gemeinkosten sowie Gewinn und Wagnisse für die Einheitspreise (EP) der einzelnen Leistungspositionen bzw. Teilleistungen im Leistungsverzeichnis (LV) des Angebots wird bei der Endsummenkalkulation mithilfe von vorbestimmten Umlagesätzen vorgenommen.
In der Baukalkulation werden für eine Einzel- bzw. Teilleistung anfallende Kosten direkt ermittelt. Gemeinkosten sowie Gewinn und Wagnisse werden dagegen verrechnet bzw. zugeschlagen.
In der Baukalkulation werden für eine Einzel- bzw. Teilleistung anfallende Kosten direkt ermittelt. Gemeinkosten sowie Gewinn und Wagnisse werden dagegen verrechnet bzw. zugeschlagen. Bild: © f:data GmbH

Grundlagen für die Bestimmung von Zuschlägen

Die Zuschläge sind fachlich untersetzt und verantwortungsbewusst vorzubestimmen, beispielsweise durch den Kalkulator in Abstimmung mit dem Kaufmännischen Leiter des Bauunternehmens. Schließlich soll das Angebot erfolgreich sein.
Als Grundlagen können dienen:
  • Auftragsbezogene Erfahrungswerte bisheriger Kalkulationen, besonders für die Endsummenkalkulation.
  • Unterlagen des betrieblichen Rechnungswesens (aus dem Jahresabschluss, der Baubetriebsabrechnung und Betriebswirtschaftliche Auswertungen – BWA), besonders von jahresbezogenen Ableitungen für die Zuschlagskalkulation.
  • Aussagen der Finanzplanung für das laufende bzw. künftige Geschäftsjahr, besonders zum Ansatz für den Gewinn und möglicher Wagnisse.
Der betriebliche Finanzplan ist ein Spiegelbild der betrieblichen Kosten und des Gewinns, und zwar mit Bezug auf ein wahrscheinliches Bauauftragsvolumen bzw. die geplante Jahresbauleistung. Er ist die Schnittstelle zwischen der finanziellen und auftrags- bzw. leistungsbezogenen Betrachtungsweise zum Bauprozess.
Die Festlegung der Höhe kann für die Verfahren der Zuschlagskalkulation und in kleineren und mittelgroßen Bauunternehmen bei annähernd gleichbleibender Bauleistungsstruktur durchaus mit Gültigkeit für das gesamte Geschäftsjahr erfolgen, weil diese Kosten kurz- und mittelfristig gesehen annähernd fest (fix) sind.

Praktische Hilfe an Beispielen mit Kalkulationshilfen

Die Ableitung von Zuschlägen wird in den Kalkulationshilfen auf bauprofessor.de mit umfangreichen Excel-Tabellen als beispielhafte Musterberechnungen, ableitend aus einem Finanzplan, gezeigt. Diese Berechnungen können unmittelbar für die praktische Ableitung von Zuschlägen betriebsbezogen genutzt werden.
Dafür sind zunächst die betrieblichen Werte aus der Finanzplanung zu übernehmen für:
  • die verschiedenen Kostenarten (im Beispiel 8) in ihrer Summe und weiterhin aufgegliedert nach den Kostenkomplexen EKT, BGK und AGK.
  • die Gesamtkosten der eigenen Leistung sowie für die Gesamtleistung (einschließlich von Fremdleistungen bzw. Nachunternehmerleistungen).
  • die Jahresbauleistung (Gesamtleistung bzw. Jahresumsatz).
Die verschiedenen Kostenarten werden durch die Leistungen (zu EKT), die Baustelle (zu BGK) und das Unternehmen (zu AGK) unterschiedlich verursacht. Sie leiten sich aus der Finanzbuchhaltung bzw. Betriebsabrechnung ab. Sie können aus mehreren Kostenarten zusammengefasst werden. Eine entsprechende Aufteilung und Zuordnung nach Kostenkomplexen bringt Klarheit in die Kalkulation der Zuschläge. Erläuterungen zu den einzelnen Positionen im herangezogenen Musterfinanzplan werden in den angeführten Kalkulationshilfen gegeben.
Die Voreinstellungen in der Musterberechnung sind mit der betrieblichen Situation zu prüfen, nur ggf. aus dem Musterfinanzplan zu übernehmen. Zu beachten ist jedoch, dass die eingegebenen Werte nur Anhaltspunkte darstellen und als Orientierung dienen können. Mindestens einmal pro Jahr sollten vom Unternehmen die eigenen Betriebswerte über den Finanzplan ermittelt und zugrunde gelegt werden.
Der Finanzplan für das jeweils laufende Jahr baut auf den Erfahrungen der Vergangenheit auf (Jahresabschluss) und sollte dabei mit den Erwartungen und Plänen für das neue Jahr abgeglichen werden. In der Musterrechnung können die Angaben zum Finanzplan nach den individuellen und betrieblichen Belangen eingegeben und geändert werden.
Die betrieblichen Angaben kann man mit folgenden Annahmen als Eckwerte überprüfen (Summe ergibt 100 %):
  • Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) betragen ca. 65 bis 80 %
  • Deckungsbeitrag (BGK + AGK + Gewinn + Wagnisse) ca. 20 bis 35 % von der Gesamtleistung
Die Erfassung der EKT sollte mindestens für die in der Musterberechnung angeführten fünf Kostenpositionen erfolgen, wobei sich die %-Sätze gewöhnlich in folgenden Spannen jeweils als Anteil von der Gesamtleistung ableiten:
Die Erfassung der Gemeinkosten kann auch für BGK und AGK in % vom Umsatz erfolgen:
  • Baustellengemeinkosten (BGK) von 5 bis 12 %
  • Allgemeine Geschäftskosten (AGK) von 8 bis 20 %
  • Gewinn und Wagnisse von 3 bis 8 %
Die Ausrichtung auf die angeführten fünf Kostenpositionen der EKT in den Kalkulationshilfen folgt den Anforderungen aus den EFB-Preisblättern 221 und 222 nach VHB-Bund, speziell dem Ausweis von Zuschlagssätzen im Abschnitt 2 im Formblatt 221. Das erfordert teils eine Zusammenfassung von Werten aus dem Musterfinanzplan, beispielsweise für Stoffkosten der Pos. 3 + 4 und Gerätekosten der Pos. 5 + 6. In der Musterberechnung unter Kalkulationshilfen zu "Betriebliche Kosten und Zuschlagssätze" wird so verfahren.

Musterberechnungen der Kalkulationshilfen

Wird eine weitere Differenzierung zur Angebotskalkulation betriebsindividuell gewünscht, kann die Ableitung von Zuschlägen aus dem Musterfinanzplan für alle 8 Kostenpositionen mit der Musterberechnung unter Kalkulationshilfen zu "Angebotssummen – Einfache und differenzierte Angebotskalkulation" erfolgen. Das wird ggf. der Fall und von Interesse sein, wenn mit Bezug auf die Bauleistungssparte beispielsweise die für die Bauleistung erforderlichen Bauhilfsstoffe (RSV) und Betriebsstoffe für Geräte umfangreicher anfallen und preisbestimmender sind.
Aus den Umsatzanteilen des betriebsindividuell angepassten Finanzplans lassen sich dann die Zuschläge für die Kalkulation berechnen, differenziert nach den verschiedenen Verfahren der Zuschlagskalkulation sowie der Endsummenkalkulation. Nach den Musterberechnungen kann auch die Ermittlung von auftragsbezogenen Zuschlägen erfolgen, wie sie bei der Endsummenkalkulation heranzuziehen sind:
  • einerseits als Zuschläge auf Basis Herstellkosten mit Differenzierung nach Kostenarten der EKT und direkt vorkalkulierter Baustellengemeinkosten sowie
  • zum anderen als Anteile an der Gesamtleistung in % von den Herstellkosten.
Dargestellt wird weiterhin die Möglichkeit einer auftragsbezogenen Kalkulation zur Marktanpassung.
Aus den Musterberechnungen lassen sich weiterhin auch unmittelbar Planungs- und Kalkulationshilfen ableiten, um künftige Finanzpläne stimmig und schnell im ersten Entwurf aus dem Auftragsvolumen abzuleiten. Vorzugsweise dann, wenn man davon ausgehen muss, dass sich das Auftragsvolumen besonders verändern wird.
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Herzlichen Dank für den Beitrag von Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß auf bauprofessor.de.
Bauprofessor-Redaktion
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