Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Differenzierte Zuschlagskalkulation

Als ein spezielles Kalkulationsverfahren für die Angebotskalkulation kann nach Wahl des kalkulierenden Bauunternehmens die differenzierte Zuschlagskalkulation mit vorberechneten bzw. vorbestimmten Zuschlägen herangezogen werden. Grundlage liefert das Kalkulationsschema für die Baukalkulation. Zunächst sind die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) direkt pro Leistungsposition der Ausschreibung zu ermitteln. Diesen Kosten sind danach die Gemeinkosten als Baustellengemeinkosten (BGK) und Allgemeine Geschäftskosten (AGK) sowie Gewinn und Wagnis zuzurechnen. Dies erfolgt differenziert der Höhe nach mit Bezug auf die einzelnen Kostenarten (bzw. Kostenartengruppen) der EKT.
Diese Art der Zurechnung der Gemeinkosten wird in der von den Hauptverbänden der Bauwirtschaft (HDB und ZDB) herausgegebenen, überarbeiteten und in der Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, Köln erschienenen 8. Auflage der "KLR-Bau / Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung der Bauunternehmen" unter Tz. 2.5.1.2 als "Zuschlagsermittlung mit mehrstufiger Gemeinkostenverteilung" bezeichnet und dargestellt.
Wird vom Bauunternehmen als Bieter zum Angebot die Vorlage der ergänzenden Formblätter Preise (EFB-Preis) nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) verlangt, dann ist bei Zuschlagskalkulation der Ausweis im Formblatt 221 zur Preisermittlung aufzubereiten. Ab 2018 erfolgt die Unterteilung von W&G unter Tz. 2.3 nach Gewinn (Tz. 2.3.1) und Wagnis sowie weiter differenziert nach betriebsbezogenem Wagnis (Tz. 2.3.2) für das allgemeine Unternehmensrisiko und leistungsbezogenem Wagnis (Tz. 2.3.3) für das mit der Ausführung der Bauleistung verbundene Wagnis.
Dem Inhalt nach werden im Formblatt 221 Aussagen verlangt:

  • im Abschnitt 1 zum Mittellohn (ML), zur Zusammensetzung des Kalkulationslohns (KL) und fortführend zum Verrechnungslohn (VL) in € je Arbeitsstunde,
  • im Abschnitt 2 zu den vorbestimmten Zuschlägen von BGB, AGK, Gewinn und Wagnissen auf die direkt berechneten EKT insgesamt und differenziert nach den einzelnen Kostenpositionen der EKT,
  • im Abschnitt 3 zur Ermittlung und Zusammensetzung der Angebotsendsumme (ohne Umsatzsteuer) nach den Kostenartensummen der EKT zuzüglich der verrechneten Gemeinkosten (BGK, AGK) und von Gewinn und Wagnissen.
Unten wird eine differenzierte Zuschlagskalkulation mit einem ausgefüllten Formblatt 221 dargestellt. Die im Abschnitt 2 des Formblatts eingestellten Zuschlagssätze tragen lediglich Durchschnittscharakter für ein mittelgroßes Bauunternehmen mit durchschnittlicher Bauleistungsstruktur. Sie sollten betriebsindividuell und ggf. bauauftragsbezogen bestimmt und angegeben werden.
Für den Vergleich und zur Orientierung können folgende Zuschlagssätze mit Bezug auf die kalkulierten Kostenartensummen dienen und ggf. angesetzt werden:
Lohn=35 % (von 30 bis 45 %),
Stoffe=28 % (von 20 bis 38 %),
Geräte=15 % (von 10 bis 25 %),
Sonstige Kosten=8 % (von 5 bis 12 %),
Nachunternehmer=10 % (von 8 bis 13 %).
Zu beachten ist, dass die in den EFB-Preisblättern angeführten Kostenpositionen jeweils zusammengefasste Kostenarten ausdrücken. So umfassen beispielsweise die Positionen als EKT für:

  • Lohn die Lohnkosten der gewerblichen Arbeitnehmer für den jeweiligen Bauauftrag einschließlich lohngebundene Kosten und Lohnnebenkosten,
  • Stoffe sowohl die Kosten für Einbaustoffe als auch für Hilfsstoffe wie für Rüst-, Schal- und Verbaumaterial (RSV),
  • Geräte einerseits die kalkulatorischen Kosten der Baumaschinen und Geräte (innerbetrieblich ggf. nach BGL 2015 oder Mietkosten) und zum anderen auch die von ihnen verbrauchten Betriebsstoffe,
  • Sonstige Kosten wie für technologische Transporte, Bauschuttentsorgung, Kippgebühren u. a.,
  • Nachunternehmer die Kosten der Nachunternehmerleistungen und ggf. Fremdarbeitskosten.
Unter Bemerkungen auf Seite 2 des Formblatts EFB 221 können noch ergänzende Aussagen - wie im Beispiel angeführt - vermerkt werden, so ggf. zur weiteren Differenzierung der Zuschläge zu den Baustellengemeinkosten nach bauzeitabhängigen BGK und bauzeitunabhängigen BGK.
Werden zum Bauauftrag auch Leistungen von Nachunternehmern eingebunden, dann kann der Auftraggeber für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation des Nachunternehmers verlangen.
Die Vorausbestimmung der kostenartenbezogenen Zuschlagssätze für den Ansatz in der differenzierten Angebotskalkulation sollte in Abstimmung mit dem kaufmännischen Leiter des Bauunternehmens vorgenommen werden. Als Grundlage für die Bestimmung können und sollten die Unterlagen des betrieblichen Rechnungswesens (Jahresabschluss und BWA - Betriebswirtschaftliche Auswertungen) bzw. die Finanzplanung für das laufende bzw. künftige Geschäftsjahr herangezogen werden. Die Finanzplanung trifft Aussagen zu den betrieblichen Kosten und zum Gewinn, und zwar mit Bezug auf ein wahrscheinliches Bauauftragsvolumen bzw. die geplante Jahresbauleistung.
Musterberechnungen zu vorbestimmten Zuschlägen liefern die unter Downloads angeführten Excel-Tabellen. Zugrunde liegen Musterfinanzpläne, die unmittelbar nach Einsetzung von betriebsindividuellen Werten die Berechnung und Ableitung von vorbestimmten Zuschlagssätzen ermöglichen. Weiterhin werden unter Downloads auch - Erläuterungen zu den Kalkulationspositionen - für die Anpassung eines Musterfinanzplans mit Bezug auf betriebliche Konten nach den herangezogenen bzw. betrieblich verwendeten Kontenrahmen (BKR 2016 oder MKR) gegeben. Verwiesen sei in Verbindung dazu auch auf detailliertere Aussagen unter Finanzplan zur Ermittlung von Kalkulationszuschlagssätzen.
Speziell in der Kalkulationssoftware "nextbau" der Firma f:data Weimar/Dresden werden beispielsweise 17 verschiedene bauleistungssparten- und gewerkebezogene Musterfinanzpläne für die betriebliche Anpassung zur Ableitung von Zuschlagssätzen für die Kalkulation angeboten.
Bei öffentlichen Bauaufträgen mit Ausschreibungen nach VHB können vom Bieter auch bei Preisermittlung nach Zuschlagskalkulation die Aufgliederung der Einheitspreise (EFB 223) im entsprechenden Formblatt nach VHB-2017 und daraus abgeleitete Aussagen verlangt werden. Die Aufgliederung soll die Prüfung zur Angemessenheit von Preisen im Angebot unterstützen. Sie wird auch für die Prüfung von kalkulierten für unerlässlich gehalten.

Beispiel: Differenzierte Zuschlagskalkulation - Formblatt 221

Die folgende Tabelle veranschaulicht ein ausgefülltes Formblatt 221 nach VHB-Bund (Ausgabe 2017) auf Grundlage einer differenzierten Zuschlagskalkulation.

221

(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Ingenieurbau GmbH
VergabenummerDatum
1472018
Baumaßnahme
Stützwände
Angebot für
öffentlichen Auftraggeber

Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen

1.Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag
%
€/h
1.1Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird.
16,30
1.2Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
76,0012,39
1.3Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
3,000,49
1.4Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
29,18
1.5Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
38,0011,09
1.6Verrechnungslohn VL
(Summe aus 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
40,27
2.Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoff-
kosten
Geräte-
kosten
Sonstige
Kosten
Nachunter-
nehmer-
kosten
2.1Baustellengemeinkosten8,007,0010,003,001,00
2.2Allgemeine Geschäftskosten23,0015,001,000,003,00
2.3Wagnis und Gewinn
2.3.1Gewinn4,003,003,003,003,00
2.3.2betriebsbezogenes Wagnis1,501,001,001,002,00
2.3.3leistungsbezogenes Wagnis1,502,001,001,001,00
2.4Gesamtzuschläge38,0028,0016,008,0010,00
3.Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten d.
Teilleistungen=
unmittelbare
Herstellungs-
kosten
Gesamtzu-
schläge
Angebots-
summe
%
3.1Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn(1.6)xGesamtstunden
40,27 €/hx2.700,00 h
108.729,00
3.2Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
70.080,5028,0089.703,04
3.3Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
9.350,0016,0010.846,00
3.4Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
5.500,008,008.100,00
3.5Nachunternehmerleistungen*18.040,0010,0019.844,00
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer237.222,04

Eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1) Die Abweichung der Angebotssumme aus dem EFB zur Angebotssumme aus dem LV entsteht durch Rundungsdifferenzen aufgrund unterschiedlicher Zusammenzählung der Einzelkosten.
2) Evtl. Angaben zur Aufteilung des Zuschlagsatzes zu BGK in Zeile 2.1 nach bauzeitabhängigen und bauzeitunabhängigen Anteilen
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Zuschlagskalkulation

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Angebote kalkulieren Bauunternehmer häufig mit der Zuschlagskalkulation. Wie das funktioniert und was Zuschläge, Gemeinkosten, Umlagen, EKT, AGK usw. sind, wird im Video erklärt.

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