Buchhaltung / Rechnungswesen

Gebühren und Beiträge in Bauunternehmen

Gebühren und Beiträge sind Zahlungen vom Unternehmen, die als betriebliche Aufwendungen in der Kostenrechnung erfasst werden.

Welche Gebühren und Beiträge fallen an?

Gebühren und Beiträge können an unterschiedliche Empfänger gezahlt werden. Oft sind es das Gemeinwesen, aber auch andere Unternehmen, gemeinschaftliche Einrichtungen, Versicherungen oder Verbände. Grundlage für die Zahlungen sind:
  • gesetzliche Regelungen,
  • gesellschaftliche Verpflichtungen und
  • vertragliche Vereinbarungen.
Gebühren und Beiträge sind in der Regel mit der Erbringung einer Gegenleistung verknüpft. Aus diesem Grund werden sie als betriebliche Aufwendungen erfasst und sind auch in der Baukalkulation zu berücksichtigen.
Gebühren und Beiträge sind von öffentlichen Abgaben wie Gewinnsteuern und Zöllen zu unterscheiden. Sie werden zur Erzielung von Einnahmen an den Staat gezahlt und gelten nicht als Aufwendungen. Bestimmte gesetzliche Abgaben gehören dagegen zu den betrieblichen Aufwendungen, wie z. B.:
Zu den Gebühren und Beiträgen zählen u. a. Transport- und Vermessungsgebühren sowie Sozialversicherungs- und SOKA-Bau-Beiträge.
Zu den Gebühren und Beiträgen zählen u. a. Transport- und Vermessungsgebühren sowie Sozialversicherungs- und SOKA-Bau-Beiträge. Bild: © f:data GmbH

Was zählt zu den Gebühren und Beiträgen?

Gebühren und Beiträge werden innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR-Bau) als betriebliche Aufwendungen erfasst. Folgende Positionen zählen als:
  • Gebühren:
    • Deponiegebühren Erdaushub (620205),
    • Mautgebühren für Transporte (644205),
    • Genehmigungsgebühren für Transporte (644215),
    • Parkgebühren (644210),
    • Vermessungsgebühren (650205),
    • Notariats- und Gerichtsgebühren Bauträger (615215) oder
    • Mobilfunkgebühren (682215).
  • Beiträge:
    • Sozialversicherungsbeiträge als Pflichtanteil des Unternehmens für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte (611200),
    • tariflicher Sozialkassenbeitrag an die SOKA-Bau (611231),
    • Pflichtbeitrag zur Unfallversicherung an die BG-Bau oder
    • Pflichtbeiträge an Berufsverbände (614264).
In Klammern wird verwiesen auf die jeweiligen Konten in Klasse 6 – Aufwendungen – nach dem Baukontenrahmen 2016.

So werden Gebühren und Beiträge in der Kalkulation berücksichtigt

Gebühren und Beiträge werden in der Kalkulation unterschiedlichen Kalkulationspositionen zugeordnet.
Bauprofessor-Redaktion
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