Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Baustellenräumung

Die Baustellenräumung ist Teil der Baustelleneinrichtung (BE) und gehört neben der Einrichtung und dem Vorhalten von Geräten zu deren wesentlichen Aufgaben.

Baustellenräumung als Nebenleistung

Die Baustellenräumung zählt neben den Aufgaben zur Einrichtung einer Baustelle und dem Vorhalten von Bereitstellungsgeräten während der Bauzeit mit zu den Inhalten der Baustelleneinrichtung (BE) bei einem Bauvorhaben.
Leistungen der Baustellenräumung gelten allgemein als eine Nebenleistung. Sie bleiben dann bei einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV) ohne Erwähnung im Leistungsverzeichnis. Dies wird in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) in der VOB Teil C (DIN 18299, Abschnitt 4.1) eigentlich so vorgesehen. In der Praxis wird sie jedoch seit einigen Jahrzehnten zunehmend ausdrücklich im LV benannt.
Die Kosten für die Baustellenräumung als Nebenleistung zählen zu den Baustellengemeinkosten (BGK).
Die Kalkulation der Baustellenräumung richtet sich nach der Ausschreibung: Als Nebenleistung wird sie über die BGK den Einheitspreisen zugeschlagen.
Die Kalkulation der Baustellenräumung richtet sich nach der Ausschreibung: Als Nebenleistung wird sie über die BGK den Einheitspreisen zugeschlagen. Bild: © f:data GmbH

Baustellenräumung als Besondere Leistung

Die Baustellenräumung kann bei der Ausschreibung eines Bauvorhabens auf zwei Arten berücksichtigt werden.
Erfolgt die Beschreibung in einem Leistungsverzeichnis (LV) zum Bauvorhaben, kann dies geschehen:
  • pauschal als eine eigenständige Leistungsposition oder
  • differenziert mit einzelnen Teilleistungen.
Zu beiden Fällen gelten die Leistungen zur Baustellenräumung dann als Besondere Leistung. Für die jeweiligen Leistungspositionen als Teilleistungen sind vom Bieter mit seinem Angebot auch Einheitspreise (EP) zu kalkulieren.
In der Praxis wird die Baustellenräumung im Leistungsverzeichnis häufig gemeinsam mit Leistungen zur Baustelleneinrichtung und dem Vorhalten von Baumaschinen beschrieben.
Bei kleineren Bauvorhaben erfolgt dies meist pauschal in einer Gesamtposition für die gesamte Baustelleneinrichtung.

Kalkulation der Baustellenräumung

Die Kalkulation zur Baustellenräumung richtet sich nach der unterschiedlichen Form der Ausschreibung.
Wird die Baustellenräumung wie eine Nebenleistung angesehen, dann werden die anfallenden Kosten in den BGK erfasst und bei der Kalkulation über Zuschläge bzw. Umlagen entsprechend dem Kalkulationsverfahren auf die Leistungspositionen des LV verrechnet. Die Kosten der Baustellenräumung sind danach anteilig über die BGK in den Einheitspreisen der Teilleistungen berücksichtigt worden. Der spezielle Anteil für die Baustellenräumung ist dann nicht ersichtlich.
Bauprofessor-Fachthemen
+ Fachthemen +
Formen, Verfahren, Methoden –
Alles rund um „Kalkulation“
Hier auf einen Blick »
Bei einer Ausschreibung als Position im LV sind die Kosten für die Teilleistungen wie für jede andere Normalposition zunächst als Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) zu ermitteln. Zu den EKT erfolgt die Zurechnung der Gemeinkosten (BGK und AGK) sowie von Wagnis und Gewinn (W & G) mit vorberechneten Zuschlägen bzw. Umlagen, je nach angewandtem Kalkulationsverfahren.
Die Leistungen für die Baustellenräumung sind dem Umfang nach abhängig von der Größe des Bauvorhabens und der jeweiligen Bauleistungssparte.
Sie können durchaus umfassen:

Baustellenräumung in der Leistungsmeldung

Leistungen der Baustellenräumung fallen in der Regel erst zum Ende der Bauzeit an und sind nicht über die gesamte Bauausführung hinweg erforderlich.
Bei ausgeschriebenen Teilleistungen und vorliegenden Einheitspreisen für Teilleistung zur Beräumung ist die Leistungsabrechnung einfach.
Wird die Beräumung als Nebenleistung ausgeschrieben, sind deren Kosten anteilig im Einheitspreis enthalten – unabhängig vom tatsächlichen Ausführungszeitpunkt. In der monatlichen Leistungsmeldung ist daher eine entsprechende Leistungsabgrenzung erforderlich.
Für bereits abgerechnete Leistungen, bei denen die Räumung noch aussteht, ist während der Bauzeit eine Rückstellung als Minusposten vorzunehmen. Diese soll die Räumungskosten am Ende der Bauzeit abdecken, wenn alle übrigen Leistungen bereits abgerechnet wurden.

So läuft die Baustellenräumung ab

Nach Beendigung der Bauausführung, erfolgter Abnahme und erteilter Schlussrechnung an den Auftraggeber ist die Baustelle zu beräumen. Sofern auf der Baustelle mehrere vertraglich vereinbarte Baumaßnahmen bzw. Bauabschnitte zeitlich parallel oder nacheinander auszuführen waren, können während der gesamten Bauzeit auch bereits Teilräumungen erfolgen. Die endgültige Beräumung erfolgt dann nach Abschluss der letzten Baumaßnahme.
Die Beräumung muss ebenfalls wie die Baumaßnahme vorbereitet und exakt abgewickelt werden.
Als besondere Aufgaben sind zu erfüllen:
  • Freimeldung von eigenen und angemieteten Baumaschinen / ‑geräten und von Medienanschlüssen.
  • Feststellung der noch nicht verbrauchten bzw. restlichen Baustoffe, ggf. deren Inventarisierung und Umlagerung auf andere Baustellen oder Rückführung auf den Bauhof bzw. zum Zentralmagazin.
  • Abbau von vorher aufgebauten Baustelleneinrichtungen, Bauzäunen, Beschilderungen / Verkehrseinrichtungen, Beleuchtungen, Vorfertigungseinrichtungen und Freiräumung von Flächen.
  • Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen unter Beachtung von speziellen Vorschriften der Gewerbeabfallverordnung.
  • Abtransport und / oder Umsetzung der genutzten, eigenen Bereitstellungsgeräte wie Unterkunftscontainer, Stromverteiler, Kreissägen und Hebezeuge auf andere Baustellen oder zum Bauhof.
  • Beseitigung von vorherigen Einschränkungen und Hindernissen, Wiederherstellung ursprünglicher Zustände, z. B. von Flächen oder Wegen.
  • Ggf. Behörden oder Nachbarn über den Abschluss der Baustelle informieren.
  • Schlussbegehung mit dem Auftraggeber zum beräumten Zustand, evtl. mit Beräumungsprotokoll bzw. einer Bestätigung durch den Auftraggeber, dass er keine weiteren Forderungen erheben wird.
Sollten noch kleinere Mängel nach der Abnahme und ggf. Restleistungen zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden, bedarf es terminlicher Abstimmungen und nachträglicher Beräumung. Die Baustelle ist erst dann zu verlassen, wenn alle noch beanstandeten Mängel aus dem Abnahmeprotokoll abgearbeitet sind.

Auflösung der Baustelle

Nach Abnahme des Bauvorhabens sind vom bauleitenden Personal noch Unterlagen für das Berichtswesen auf der Baustelle und die Baustellenakte zusammenzustellen. Ist eine Nachkalkulation vorgesehen, sind dafür ebenfalls erforderliche Unterlagen aufzubereiten. Die Baustelle als Kostenstelle im Rechnungswesen wird mindestens bis zum Jahresende geführt, in dem die Schlusszahlung des Auftraggebers eingegangen ist.
Ein Bauauftrag ist erst dann abgeschlossen, wenn alle Ansprüche erledigt sind. Zeitlich käme das dem Ablauf von Mängelanspruchsfristen gleich. Fallen in dieser Zeit noch Mängelbeseitigungskosten an, werden diese meistens in einer zentralen Kostenstelle für Mängelbeseitigung erfasst.
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Nebenleistung oder Besondere Leistung?

Neue VOB/C 2023
NebenleistungenBesondere Leistungen
  • Einrichten und Räumen der Baustelle
  • Vorhalten der Baustelleneinrichtung
  • Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten
  • Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zum Arbeitsschutz
  • Liefern der Betriebsstoffe
  • Vorhalten der Kleingeräte und Werkzeuge
  • Befördern aller Stoffe und Bauteile
  • Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser
  • Beaufsichtigen der Leistungen anderer Unternehmer
  • Erfüllen von Aufgaben der Planung oder der Koordinierung gemäß Baustellenverordnung
  • Besondere Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen
  • Besondere Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser und Grundwasser
  • Besondere Prüfung von Stoffen, die der Auftraggeber liefert

Nebenleistungen und Besondere Leistungen nach ATV DIN 18299
baunormenlexikon.de
Die ATV der VOB/C regeln für jedes Gewerk die Nebenleistungen und Besonderen Leistungen. Unabdingbar für Ihre Abrechnung: Welche Leistungen müssen Sie auch ohne Erwähnung im Vertrag erbringen? Welche Besonderen Leistungen können Sie zusätzlich abrechnen? Mit bauormenlexikon.de haben Sie alle Nebenleistungen und Besonderen Leistungen im Griff. Genau für Ihr Gewerk.

Aktuelle Baupreise zu Baustellenräumung

Ermitteln Sie aktuelle, verlässliche Preise zu Bauleistungen für alle Stadt-und Landkreise in Deutschland.

Beispiel
von
7.690,02 €/St
mittel
8.094,75 €/St
bis
8.499,50 €/St
Zeitansatz: 0,000 h/St (0 min/St)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Nordsachsen

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Baustellenräumung"

Aktuelle, VOB-konforme und herstellerneutrale Ausschreibungstexte direkt für Ihre Ausschreibung oder Angebotserstellung.

Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Baustelle für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen einrichten....
Abrechnungseinheit: St
Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere