Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Musterfinanzpläne

Die Baukalkulation setzt für die Ermittlung von Einheitspreisen (EP) neben den direkt kalkulierten Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) auch die Zurechnung bzw. Umlage Insbesondere für die Zuschlagskalkulation sind Zuschlagsätze erforderlich. Ein betrieblicher Finanzplan kann und sollte als Grundlage für die Ableitung vorbestimmter Zuschläge dienen. Er gilt als inhaltliche Schnittstelle zwischen der betrieblichen und auftragsbezogenen Kosten- und Leistungsrechnung.
Für die konkrete Preisermittlung ist es sehr wichtig, die direkten und indirekten Kosten in Bezug zu den auszuführenden Bauleistungen zu kalkulieren. Sie werden in der Zuordnung von Kostenarten und Kostenkomplexen deutlich. Die einzelnen Werte bauen auf den Erfahrungen der Vergangenheit (Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und Jahresabschlussdokumente) auf und sind mit den zukünftigen Erwartungen für das laufende Jahr abzugleichen.
Die Ableitung von Zuschlagsätzen wird unter "Downloads" in umfangreichen Excel-Tabellen als beispielhafte Musterrechnung, ableitend aus einem Musterfinanzplan, demonstriert. Sie können unmittelbar für die praktische Ableitung von Zuschlagsätzen betriebsbezogen genutzt werden. Dafür sind zunächst die betrieblichen Werte aus der Finanzplanung zu übernehmen für:
  • die verschiedenen Kostenarten (im Beispiel 8) in ihrer Summe und weiterhin aufgegliedert nach den Kostenkomplexen EKT, BGK und AGK,
  • die Gesamtkosten der eigenen Leistung sowie für die Gesamtleistung (einschließlich von Fremdleistungen bzw. Nachunternehmerleistungen),
  • die Jahres-Bauleistung (Gesamtleistung bzw. Jahres-Umsatz).
Die verschiedenen Kostenarten werden durch die Leistungen (zu EKT), die Baustelle (zu BGK) und das Unternehmen (zu AGK) unterschiedlich verursacht. Sie leiten sich aus der Finanzbuchhaltung bzw. Betriebsabrechnung ab. Sie können aus mehreren Kostenarten zusammengefasst werden. Eine entsprechende Aufteilung und Zuordnung nach Kostenkomplexen bringt Klarheit in die Kalkulation der Zuschläge. Erläuterungen zu den einzelnen Positionen im herangezogenen Musterfinanzplan werden in dem angeführten Download gegeben.
Die Voreinstellungen in der Musterrechnung sind mit der betrieblichen Situation zu prüfen, nur ggf. aus dem Musterfinanzplan zu übernehmen. Zu beachten ist jedoch, dass die eingegebenen Werte nur Anhaltspunkte darstellen und als Orientierung dienen können. Mindestens einmal pro Jahr sollten vom Unternehmen die eigenen Betriebswerte über den Finanzplan ermittelt und zugrunde gelegt werden. Der Finanzplan für das jeweils laufende Jahr baut auf den Erfahrungen der Vergangenheit auf (Jahresabschluss) und sollte dabei mit den Erwartungen und Plänen für das neue Jahr abgeglichen werden. In der Musterrechnung können die Angaben zum Finanzplan nach den individuellen und betrieblichen Belangen eingegeben und geändert werden. Ausführungen zur Ableitung von Zuschlagsätzen erfolgen detailliert unter Finanzplan zur Ermittlung von Kalkulationszuschlagssätzen.
Wird die Baukalkulationssoftware "nextbau" der Firma f:data Weimar/Dresden für die Kalkulation genutzt, können insgesamt 17 verschiedene Musterfinanzpläne herangezogen werden, und zwar differenziert nach der Größe des Bauunternehmens und nach Leistungssparten für die Bauleistungen:
  1. Abbruch und Rückbau
  2. Bauwerkssanierung
  3. Bauhandwerk - Ausbau (lohnintensiv)
  4. Bauhandwerk - Ausbau (materialintensiv)
  5. Bauhandwerk Erd- und Verkehrswegearbeiten
  6. Bauhandwerk Rohbau
  7. Bauhandwerker bis 3 Arbeitskräfte
  8. Bauhandwerker bis 7 Arbeitskräfte
  9. Bauinstallation
  10. Bauunternehmen Hochbau
  11. Bauunternehmen Hochbau mit SF-Bau
  12. Bauunternehmen Tiefbau
  13. Fertigteil- und Spezialbau
  14. Gleisoberbauarbeiten
  15. Landschaftsbauarbeiten
  16. Verkehrsbau
  17. Zimmerei/Dachdeckerei.
Den Grunddaten liegen praktische und über Jahre geprüfte Aussagen zugrunde, die repräsentativ die betreffenden Leistungssparten betriebswirtschaftlich widerspiegeln. Für die betriebsindividuelle Anpassung des Finanzplans steht ein Schalter zur Verfügung. Danach kann ein Abgleich aller Werte erfolgen. Die Kostenarten werden als Gesamtbeträge ausgewiesen und prozentual zur Plausibilitätskontrolle dargestellt. Die Inhalte und die Struktur sind betriebsindividuell anpassbar.
Musterfinanzpläne liefern mit ihren Aussagen lediglich vordurchdachte und praktische Erfahrungswerte, die betriebsindividuell angepasst werden können und in der Regel auch müssen. Mit ihrer Hilfe wird es evtl. rationeller möglich, die Einheitspreise in der Angebotskalkulation hinsichtlich des Anteils an Gemeinkosten "vorwärts" zu kalkulieren und zugleich die Anforderungen beispielsweise aus den ergänzenden Preisblättern (EFB-Preis) 221 und 222 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) zu erfüllen.
Ein Finanzplan kann aber auch neu angelegt werden, angepasst an die betriebsindividuellen Bedingungen und Aussagen. Einzugeben ist dabei auf jeden Fall der voraussichtliche Jahresumsatz bzw. die Gesamtbauleistung des Unternehmens, ggf. auch mit weiterer Auswahl zu einer passenden Vorlage nach Betriebsgrößen bzw. Gewerken. Daraus lassen sich nachfolgend durchschnittliche Ansätze für die Anteile und Zuschläge ableiten.
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