Kostenlose Kalkulationshilfen für Baukalkulation und Rechnungslegung
Kostenlose Kalkulationshilfe

Stundensätze Bauhauptgewerbe West

Bei jeder Baukalkulation kommt den vorab zu bestimmenden Stundensätzen als lohnbezogene Wertansätze in € je Leistungs- bzw. Arbeitsstunde eine zentrale Bedeutung zu. Mit der Excel-Vorlage ist eine einfache und den praktischen Anforderungen gerechte Berechnung zu den differenzierten Lohnbestandteilen betriebsindividuell möglich.
Für die Baustelle - bei kleineren Bauunternehmen ggf. für den Betrieb gesamt - bzw. speziellen Bauauftrag ist zunächst die technologisch erforderliche Baukolonne nach Anzahl der gewerblichen Arbeitnehmer und deren Qualifikation im Ausdruck der Vergütung nach Lohngruppen zu bestimmen und die Angaben in die Excel-Vorlage zu übernehmen. Vorgetragen ist die tarifliche Vergütung (ab 1. Januar 2021) nach Gesamttarifstundenlohn (GTL) im Tarifgebiet Deutschland - West, beigefügt in einer Übersicht am Ende der Vorlage. Rechenintern wird der durchschnittliche GTL für die Kolonne ausgewiesen, im Beispiel von 17,82 €/Stunde. Weiter sind noch einzutragen evtl. an gewerbliche Arbeitnehmer zur Zahlung in €/Stunde
  • vorgesehene Zulagen (z. B. Stammarbeiterzulage, Leistungszulagen, Vermögenswirksame Leistungen) und
  • Zuschläge beispielsweise für Arbeitserschwernisse und Überstunden.
Die Aufrechnung drückt den Mittellohn (ML) aus, im Beispiel von 18,30 €/Stunde in Zeile 42. In den Mittellohn kann auch - meistens nur anteilig - das Gehalt eines Angestellten-Poliers als Aufsichtsperson einbezogen werden, oft bei größeren Bauaufträgen und in großen Bauunternehmen, wenn der Polier nur für die betreffende Kolonne und Baustelle tätig wird.
Zum Mittellohn sind noch hinzuzurechnen:
  • die Lohnzusatzkosten (speziell als lohngebundene Kosten), in der Regel mit einem Zuschlagssatz auf Basis Mittellohn. Der Zuschlagssatz sollte betriebsindividuell ermittelt werden, ggf. sind die Aussagen aus der jährlichen Musterrechnung der Bauverbände heranzuziehen.
  • die Lohnnebenkosten mit Eintragungen in den Zeilen 63 bis 69 der Vorlage je nach Erfordernis und dafür notwendigen betrieblichen Aussagen.
Im Ergebnis steht dann der Kalkulationslohn (KL), im Beispiel von 37,79 €/Stunde in Zeile 72. Er sagt als Stundensatz darüber aus, wie teuer für das Bauunternehmen eine Arbeitsstunde ist, was sie tatsächlich dem Unternehmen kostet. Zugleich repräsentiert er den Wertansatz (neben dem Arbeitszeitaufwand als Mengenansatz) für die Bestimmung der Lohnkosten im Rahmen der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) für die Einheitspreise (EP) der einzelnen Leistungspositionen der Ausschreibung. Der Kalkulationslohn wird in den einzelnen Bauunternehmen sowie als Kalkulationsansatz teils sehr unterschiedlich hoch sein, vor allem im Vergleich zu Bauunternehmen im Tarifgebiet Deutschland - Ost.
In Baupraxis wird der Kalkulationslohn oft noch als "Mittellohn ASL bzw. APSL" - wie auch in der Vorlage - bezeichnet, und zwar mit Bezug auf die in die Ermittlung einbezogenen Lohnkostenbestandteile A für Tariflohn der gewerblichen Arbeitnehmer, S für Sozialkosten und L für Lohnnebenkosten, ggf. bei mit P als Einbeziehung eines Poliers bzw. anteiliger Aufsichtskosten in der Berechnung. In der Vorlage wird jeweils zu den Lohnstundensätzen auch auf die Bezeichnungen nach den ergänzenden Formblättern Preise (EFB-Preis) 221 (bei Zuschlagskalkulation) oder 222 (bei Endsummenkalkulation) nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) verwiesen. Sie sind bei Abforderung der EFB-Preisblätter jeweils im Abschnitt 1 in den Zeilen 1.1 bis 1.4 auszuweisen bzw. dorthin zu übertragen.
Der Kalkulationslohn bildet auch die Grundlage für die Ableitung von weiteren Stundensätzen wie:
  • den Verrechnungslohn (VL) einschließlich dem anteiligen Deckungsbeitrag als Summe aus Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeine Geschäftskosten (AGK) sowie auch von Wagnis und Gewinn (W&G), der für die Kalkulation der EP wichtig ist, ausgewiesen in Zeile 84 der Vorlage und zu übertragen in Zeile 1.6 in den EFB-Preisblättern,
  • dem Stundenverrechnungssatz für Eigenleistungen, gewissermaßen im Sinne eines Preises für die Vergütung von Stundenlohnarbeiten,
  • ein "leistungsbezogener" Stundensatz als durchschnittlicher eigener Umsatz bzw. Bauleistung für eine Arbeitsstunde, sofern noch die auf Nachunternehmer (NU) umgelegten Anteile des Deckungsbeitrags mit verrechnet werden, leitet sich dann der Stundensatz für die Gesamtleistung ab.
Wichtig dafür sind noch Aussagen als Eingaben in die Vorlage:
  • zur Anzahl der Leistungsstunden für die Baustelle bzw. den Bauauftrag in Zeile 8 der Vorlage, die multipliziert mit dem Kalkulationslohn den Wertumfang für die direkten Lohnkosten innerhalb der EKT bestimmen und als %-Anteil vom Umsatz (ohne Umsatzsteuer) bzw. der Bauleistung ausgedrückt werden können, im Beispiel zu 35 % in Zeile 78 der Vorlage,
  • zum Umfang des Deckungsbeitrags (DB) als %-Anteil umfassend die Kalkulationselemente der Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) sowie von Gewinn und Wagnissen (W&G), im Beispiel von 20 % in Zeile 80 der Vorlage,
  • wobei nach Eingabe des DB in Zeile 80 sich der %-Anteil weiterer Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) wie für Stoffe, Geräte, Sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen (NU) außer den Lohnkosten als %-Anteil vom Umsatz rechenintern - im Beispiel zu 45 % (als Differenz zu 100 %) in der Zeile 79 - ableitet,
  • eines auf die weiteren EKT zu beziehenden Zuschlags, im Beispiel von 14 % in der Zeile 79 der Vorlage für die Verrechnung des Deckungsbeitrags. Danach wird der restliche DB auf die direkten Lohnkosten rechenintern bestimmt, folglich ist in Zeile 78 der Vorlage kein Zuschlagssatz einzutragen.
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