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Bauzeitunabhängige BGK

Bauzeitunabhängige Baustellengemeinkosten (BGK) sind Kosten, die unabhängig von der Bauzeit einer Baumaßnahme anfallen, z. B. die Kosten für An- und Abtransport von Baumaschinen.

Was sind bauzeitunabhängige BGK?

Baustellengemeinkosten (BGK) fallen vorrangig für das Betreiben und die Leitung von Baustellen an. Ihr Umfang und Inhalt werden maßgeblich von der erforderlichen Baustelleneinrichtung (BE) bestimmt.
Dazu zählen insbesondere die Kosten für:
  • Einrichtung, Vorhaltung und Beräumung der Baustelle sowie
  • Bauleitung und Aufsichtspersonen der Bauausführung.
Die Kosten lassen sich bei der Kalkulation für die einzelnen Teilleistungen des Bauvorhabens nicht direkt, sondern über Zuschlagssätze bzw. Umlagen zu den einzelnen Einheitspreisen (EP) zurechnen.
Baustellengemeinkosten können in Abhängigkeit von der Bauzeit in zeitabhängige und zeitunabhängige BGK unterteilt werden.
Speziell die bauzeitunabhängigen BGK fallen praktisch „fix“ an, d. h. in annähernd absolut gleichem Umfang zur Länge der Bauzeit. Mehrkosten aus Änderungen zur Bauzeit haben keinen besonderen Einfluss.
Im Gegensatz zu bauzeitabhängigen BGK, die sich mit der Dauer des Bauvorhabens verändern, sind bauzeitunabhängige BGK losgelöst von der Bauzeit.
Im Gegensatz zu bauzeitabhängigen BGK, die sich mit der Dauer des Bauvorhabens verändern, sind bauzeitunabhängige BGK losgelöst von der Bauzeit. Bild: © f:data GmbH

Das zählt zu den bauzeitunabhängigen BGK

Zu den bauzeitunabhängigen BGK lassen sich folgende Kostenpositionen zuordnen:
  • Kosten für An- und Abtransporte der Baumaschinen und Geräte sowie Einrichtungsgegenstände für die Baustelleneinrichtung, einschließlich der Ladekosten.
  • Transporte auf der Baustelle sowie zur Versorgung.
  • Kosten für den Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, der Medienanschlüsse, von Zufahrten, Baustraßen, Bauwegen, Zäunen oder von Lager-, Werk- und Abstellplätzen.
  • Kosten für Kleingeräte und Werkzeuge, die in der Regel pauschal dem Umfang der Baumaßnahme nach bestimmt werden.
  • Kosten der Erstausstattung von Büros, Unterkünften, Pausenräumen oder Installationen für Elektro- und Sanitäranlagen.
  • Sonderkosten wie für Patente und Lizenzen, Gebühren oder außergewöhnliche Wagnisse bei der Bauausführung.
  • Kosten speziell für Maßnahmen des Winterbaus.

Abgrenzung zu bauzeitabhängigen BGK

Die Abgrenzung zwischen von der Bauzeit unabhängigen und abhängigen BGK sollte bei der Bauausführung von vornherein Beachtung finden. Bei der kalkulatorischen Nachweisführung von Mehrkosten bliebe zu betrachten, ob und in welchem Maße die BGK bauzeitunabhängig oder ‑abhängig zu beurteilen sind.
Tipp aus der Praxis

„Fallen Kosten als BGK an, sollten sie differenziert von den bauzeitabhängigen BGK betrachtet werden, wenn sich die Bauzeit ändert. Eine solche Unterscheidung ist wichtig, weil sich z. B. Schadenersatzforderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Bauherrn aus Behinderungen oder anderen Bauablaufstörungen während der Bauausführung in der Regel nicht aus den bauzeitunabhängigen BGK ableiten lassen.“

Bauzeitunabhängige BGK in Ausschreibung und Kalkulation

Teilleistungen zur Baustelleneinrichtung können in Leistungsverzeichnissen als Positionen unterschiedlich ausgeschrieben werden. Erfolgt dies als Normalpositionen, dann werden die anfallenden Kosten direkt als Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) kalkuliert und im Einheitspreis ausgewiesen.
Die bauzeitunabhängigen Teilleistungen werden oft im Sinne von Nebenleistungen ausgeschrieben. Dann sind die Kosten als BGK auszuweisen. Die Kalkulation als Zurechnung in die Einheitspreise erfolgt mit betrieblich und ggf. bauauftragsbezogenen Zuschlagssätzen bzw. Umlagen.
Tipp aus der Praxis

„Wird vom Auftraggeber zur Angebotskalkulation ein ergänzendes Formblatt Preise (EFB-Preis) 221 oder 222 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) verlangt, dann kann und sollte in den ‚Besonderen Bemerkungen‘ des betreffenden Formblatts evtl. eine Aussage zum Anteil von den gesamten BGK erfolgen, z. B. der Vermerk zu 1 / 3 vom Zuschlagssatz für die Verrechnung der BGK als bauzeitunabhängige BGK, ggf. umgekehrt oder je zur Hälfte.“
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Wichtig ist dies bei einer angewandten Zuschlagskalkulation als Kalkulationsverfahren für das Angebot. Im Falle einer Endsummenkalkulation ist dies meistens weniger von Interesse, da die BGK im Einzelnen und unmittelbar für das jeweilige Bauvorhaben im Voraus ermittelt werden und folglich detaillierter bekannt sind.
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
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