Nachtragsangebot

Nachtragsangebot

Das Nachtragsangebot besteht aus

  • der Nachtragsbegründung und
  • der Nachtragskalkulation.

Es wird durch ein Nachtragsleistungsverzeichnis dokumentiert.
Der Nachtragstellende hat nachzuweisen, dass

  • die Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt sind,
  • die Zulässigkeit einer Nachtragsforderung besteht,
  • die Formvorschriften gemäß Vertragsbedingungen eingehalten wurden,
  • die Nachforderung auch preislich angemessen ist (beispielsweise auf Grundlage der Ur-Kalkulation berechnet wurde).

Stellt ein Auftragnehmer einen Nachtrag, sollte er zunächst prüfen, ob eine Anspruchsvoraussetzung nach der VOB, Teil B § 2 vorliegt. Dem Grunde nach bleibt bei einem Detail-Pauschalpreisvertrag die Vergütung unverändert. Eine Vergütungsanpassung könnte nur in Betracht kommen, wenn die ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich abweicht, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme für eine oder beide Vertragsparteien nicht zumutbar ist.

Die Nachweise sind durch Unterlagen zu führen, die vom Auftragnehmer nach den vereinbarten Vertragsbedingungen vorzulegen sind. Ein Vergleich zwischen der vertraglich geschuldeten Bauleistung mit der tatsächlich erbrachten Leistung wird erkennen lassen, ob eine Bau-Soll-Abweichung vorliegt. Dabei kann aber zunächst noch der Grund für die Abweichung unklar sein, gleichfalls auch, wer sie zu vertreten hat.

Bei öffentlichen Auftraggebern im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen ist grundsätzlich nach dem „Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen“, vorgegeben im VHB-Bund, Ausgabe 2008, Abschnitt 510 (aktualisierte Fassung: Dezember 2007), zu verfahren. Erläutert werden dort sowohl inhaltliche Anforderungen als auch Berechnungsbeispiele.

Baunachrichten zu Nachtragsangebot

EFB-Preise leicht gemacht - 02.09.2011 Nicht oder verspätet vorgelegte Formblätter Preise (EFB-Preise) können zum Ausschluss des Angebots bzw. zur Nichtberücksichtigung nach VOB/A führen...
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Nachträge - Wer schreibt der bleibt! -  Ich habe immer wieder erlebt, dass bei Seminaren zum Nachtragsmanagement der Saal voll ist. Dagegen sind Weiterbildungen zur Baukalkulation wie leergefegt, obwohl Nachträge auch kalkulatorisch nachzuweisen sind.
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EFB-Preise in der Praxis - 02.08.2011 Baukalkulation und ergänzende Formblätter Preise (EFB-Preis) sind vom Inhalt her zwei Seiten einer Medaille. In der Praxis werden sie aber oft noch getrennt realisiert...
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Begriffs-Erläuterungen zu Nachtragsangebot

Werden durch Änderung des Bauentwurfs oder anderer Anordnungen des Auftraggebers die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist bei einem VOB-Bauvertrag ein neue ...
Verlangt ein Auftraggeber, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen auszuführen sind, dann hat er Anspruch auf besondere Vergütung bei einem VOB-Vertrag nach § 2 Abs. 6, Nr. 1 VOB/B. Der Auftrag ...
Die Nachtragsarten in der VOB stellen praktisch die Anspruchsgrundlage dar, nach der rechtlich bestimmt wird, was ein Vertragspartner vom Anderen und unter welchen Bedingungen verlangen kann. Abweich ...
Im Rahmen eines Bauvertrags nach Einheitspreisvertrag ist es möglich und wird oft angewendet, dass für einzelne Teilleistungen pauschale Beträge mit Bezug auf § 2 Abs. 3, Nr. 4 VOB/B vereinbart werde ...

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