Nachtragsmanagement beim Auftraggeber
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Das Nachtragsmanagement beim Auftraggeber umfasst zunächst die Aufgaben, wie sie in der Leistungsphase 8 des § 15 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI) als Grundleistungen festgelegt sind. Im Mittelpunkt steht dabei die Kostenfeststellung und –kontrolle im Zusammenhang mit der Einhaltung der durch den Vertrag ursprünglich festgelegten Vorgaben für die Baukosten des Projekts.
Nach Anmeldung einer Nachforderung durch den Auftragnehmer umfasst das Nachtragsmanagement beim Auftraggeber vor allem
- Dokumentation von Ursachen, Zeitpunkt, Inhalt und Art von Nachforderungen bereits durch den projektüberwachenden Bauleiter, um späteren Streitigkeiten evt. vorzubeugen und ggf. Mehrfacheinreichungen festzustellen,
- Prüfung der Anspruchsgrundlagen und Einhaltung von Formvorschriften gemäß den Vertragsbedingungen,
- Prüfung der Nachträge preisrechtlich der Höhe nach unter Beachtung der Kalkulationsanforderungen und Ansätze in den Formblättern Preise (alt EFB- Preis),
- Chronologie der Nachtragsbearbeitung und –prüfungen,
- Vorbereitung von Unterlagen und Aussagen für mögliche Nachtragsverhandlungen,
- Festlegung von Entscheidungsfeldern für die mit dem Nachtragsmanagement beauftragten Mitarbeiter, z. B. hinsichtlich von Bestätigungen.
Wichtig dabei ist hervorzuheben, dass ein Nachtragsmanagement nicht so angelegt sein soll, Nachtragsforderungen des Auftragnehmers von vornherein abzuwehren. Die Folge könnten dann langwierige Nachtragsverhandlungen bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Vertragspartnern sein.
Der Auftraggeber wird seinerseits prüfen ob
- die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind,
- die Nachtragsleistung keine Änderung des Bauvertrags bedeutet und
- die Ansprüche des Auftragnehmers preislich angemessen sind.
Das Nachtragsmanagement ist ein Instrument zur komplexen Beherrschung der Erfassung, Aufbereitung, Kalkulation, Anmeldung bzw. Einreichung von Nachträgen bis hin zur Prüfung, Bewertung mit Ablehnung ...