Nachtragsmanagement beim Auftraggeber

Nachtragsmanagement beim Auftraggeber

Das Nachtragsmanagement beim Auftraggeber umfasst zunächst die Aufgaben, wie sie in der Leistungsphase 8 des § 15 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI) als Grundleistungen festgelegt sind. Im Mittelpunkt steht dabei die Kostenfeststellung und –kontrolle im Zusammenhang mit der Einhaltung der durch den Vertrag ursprünglich festgelegten Vorgaben für die Baukosten des Projekts.

Nach Anmeldung einer Nachforderung durch den Auftragnehmer umfasst das Nachtragsmanagement beim Auftraggeber vor allem

  • Dokumentation von Ursachen, Zeitpunkt, Inhalt und Art von Nachforderungen bereits durch den projektüberwachenden Bauleiter, um späteren Streitigkeiten evt. vorzubeugen und ggf. Mehrfacheinreichungen festzustellen,
  • Prüfung der Anspruchsgrundlagen und Einhaltung von Formvorschriften gemäß den Vertragsbedingungen,
  • Prüfung der Nachträge preisrechtlich der Höhe nach unter Beachtung der Kalkulationsanforderungen und Ansätze in den Formblättern Preise (alt EFB- Preis),
  • Chronologie der Nachtragsbearbeitung und –prüfungen,
  • Vorbereitung von Unterlagen und Aussagen für mögliche Nachtragsverhandlungen,
  • Festlegung von Entscheidungsfeldern für die mit dem Nachtragsmanagement beauftragten Mitarbeiter, z. B. hinsichtlich von Bestätigungen.

Wichtig dabei ist hervorzuheben, dass ein Nachtragsmanagement nicht so angelegt sein soll, Nachtragsforderungen des Auftragnehmers von vornherein abzuwehren. Die Folge könnten dann langwierige Nachtragsverhandlungen bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Vertragspartnern sein.

Der Auftraggeber wird seinerseits prüfen ob

  1. die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind,
  2. die Nachtragsleistung keine Änderung des Bauvertrags bedeutet und
  3. die Ansprüche des Auftragnehmers preislich angemessen sind.

Baunachrichten zu Nachtragsmanagement beim Auftraggeber

Kalkulation und Ethik - Fairplay bei Angeboten und Nachträgen -  Der brutale Wettbewerb in der Bauwirtschaft der letzten Jahre war auch verbunden mit einem Werteverfall bei der Kalkulationsarbeit für die Angebote. Submissions-Spannen von 100 bis 280 % belegen dies. Ein Verfall der Sitten und Gebräuche wird beklagt. Wo man früher zweimal im Jahr den Rechtsanwalt konsultierte, beschäftigt man jetzt 2 Rechtsanwälte im Jahr. Die Partner am Bau liegen oft im Streit.
Der brutale Wettbewerb in der Bauwirtschaft der letzten Jahre war auch verbunden mit einem Werteverfall bei der Kalkulationsarbeit für die Angebote. Submissions-Spannen von 100 bis 280 % belegen dies. Ein Verfall der Sitten und Gebräuche wird beklagt. Wo man früher zweimal im Jahr den Rechtsanwalt konsultierte, beschäftigt man jetzt 2 Rechtsanwälte im Jahr. Die Partner am Bau liegen oft im Streit.
Baustellencontrolling und Nachträge - wer beherrscht wen? -  Das Baustellencontrolling ist eine sensible Schnittstelle zwischen den am Bau Beteiligten. Bauherren und Baufirmen steuern immer ihre Kosten und wirken interaktiv über Nachträge.  Die Baubetriebswirtschaftliche Tagung 2008 des ZDB am 11.3.2008 in Kassel formuliert dies sehr trefflich: „Vom kalkulierten Bausoll bis zum Nachtragsmanagement“.
Das Baustellencontrolling ist eine sensible Schnittstelle zwischen den am Bau Beteiligten. Bauherren und Baufirmen steuern immer ihre Kosten und wirken interaktiv über Nachträge. Die Baubetriebswirtschaftliche Tagung 2008 des ZDB am 11.3.2008 in Kassel formuliert dies sehr trefflich: „Vom kalkulierten Bausoll bis zum Nachtragsmanagement“.

Begriffs-Erläuterungen zu Nachtragsmanagement beim Auftraggeber

Beim Auftragnehmer umfasst das Nachtragsmanagement vorrangig: die Feststellung und Prüfung der Abweichung vom Bau-Soll, die Begründung einer berechtigten Nachforderung, die Aufbereitung von Mehr- und ...
Das Nachtragsmanagement ist ein Instrument zur komplexen Beherrschung der Erfassung, Aufbereitung, Kalkulation, Anmeldung bzw. Einreichung von Nachträgen bis hin zur Prüfung, Bewertung mit Ablehnung ...
Die Nachtragskalkulation dient der Baupreisermittlung für die vom Bau-Soll abweichenden Leistungen nach dem Vertragsabschluss. Auf der Grundlage der direkten Kosten (EKT) und der indirekten Kosten (U ...

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