In der Baupraxis kann es von Vorteil sein, zu einer Ausschreibung zunächst eine überschlägige Kalkulation vorzunehmen oder eine geschätzte Angebotsendsumme vorab überschlägig zu prüfen.
Als Ausgangsgrößen sind hierzu Aussagen erforderlich zu:
-
-
leistungsbezogenen Stundensätzen in € als Preis für eine Leistungsstunde, z. B. als Stundenverrechnungssatz für Stundenlohnarbeiten, sowie als durchschnittlichen Umsatz je Leistungsstunde,
-
Anteilen in % vom Umsatz (ohne Umsatzsteuer) des Betriebes, der Baustelle bzw. eines speziellen Bauauftrags für:
-
die Lohnkosten (als Produkt von Verrechnungslohn und geschätzten Stundenumfang für den Betrieb, Baustelle, Auftrag) und
-
-
Auf Grundlage der Excel-Vorlage ist es einfach und praktikabel möglich, die angeführten Aussagen aufzubereiten und überschlägig zu kalkulieren. Dafür sind die als Beispiel eingegebenen Werte durch betriebsindividuelle Aussagen zu ersetzen. Die Leistungsstunden gesamt lassen sich bestimmen aus der Anzahl produktiver Arbeitstage und der täglichen Arbeitszeit für die gewerblichen Arbeitnehmer. Zur Berechnung des durchschnittlichen Bruttolohns je Stunde können die Bezeichnungen der Lohngruppen mit entsprechenden Entgelten, aber auch – besonders in kleineren Baubetrieben – die Beschäftigten namentlich oder als Personengruppen herangezogen werden. Einzuschließen sind ggf. zu gewährende Zulagen (Leistungszulage, vermögenswirksame Leistungen) und Zuschläge für Arbeitserschwernisse und Überstunden.
Im Ergebnis steht der Mittellohn (ML). Darauf sind noch Lohnzusatzkosten (speziell lohngebundene Kosten) sowie Lohnnebenkosten auf den Mittellohn als Basis hinzuzurechnen, wobei betriebsindividuelle Ansätze (in %) vorzuziehen sind. Aussagen liegen auch mit den jährlichen Musterrechnungen der Bauverbände zu Lohnzusatzkosten – differenziert mit Aussagen zu den Tarifgebieten Deutschland-West und Ost – vor, die hier ansetzbar wären. Basis für die Zurechnung der LZK und LNK ist der Mittellohn.
Die Aufrechnung drückt den Kalkulationslohn (KL) aus. Wird nun noch ein Zuschlag für die Bestandteile des DB zugerechnet, stellt sich danach der Verrechnungslohn dar. Er ist erforderlich für die spätere Berechnung der Einheitspreise (EP) für die einzelnen Leistungspositionen der Ausschreibung.
Die angeführten Lohnbestandteile sind bei dem ggf. geforderten ergänzenden Formblatt Preise (EFB-Preis) 221 bei einer Zuschlagskalkulation im Abschnitt 1 (Zeilen 1.1 bis 1.6) auszuweisen bzw. können von dort übernommen oder dorthin übertragen werden. Im letzten Abschnitt der Vorlage wird eine Plausibilitätskontrolle zu den Stundensätzen demonstriert, die zugleich durchgerechnete Aussagen ermöglicht, wenn noch eine Änderung und weitere Varianten von Interesse sind.
Für die weitere Ableitung von Stundensätzen in den Zeilen 39 bis 52 der Vorlage ist noch die Eingabe von weiteren Werten erforderlich, so:
-
zum Umfang die direkt berechneten Lohnkosten für die Leistung einer produktiven Arbeitsstunde (bzw. vom betrieblichen Umsatz (ohne Umsatzsteuer) bzw. der Jahresbauleistung, ggf. des Bauauftrags) als %-Anteil, im Beispiel in Zeile 40 der Vorlage von 40 %,
-
zum Umfang des Deckungsbeitrags als %-Anteil in der Zeile 42 der Vorlage,
-
zu den restlichen Einzelkosten wie für Stoffe, Geräte, Sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen – außer den Lohnkosten – als %-Anteil vom Umsatz rechenintern – im Beispiel zu 42 % (als Differenz zu 100 %) in der Zeile 41 – ableitet und
-
eines auf die weiteren EKT zu beziehenden Zuschlags, im Beispiel von 10 % in der Zeile 41 der Vorlage für die Verrechnung des Deckungsbeitrags.
Für eine einfache, überschlägige Kalkulation ist die Aussage zum durchschnittlichen Umsatz bzw. der Bauleistung je Leistungs- bzw. Arbeitsstunde (in den Zeilen 52 und 67 in der Vorlage) wichtig. Eingerechnet sind neben den Lohnkosten alle weiteren Kostenpositionen der EKT (Zeile 41) einschließlich eines Zuschlags sowie des Deckungsbeitrags (Zeile 42).
Eine Überschlagskalkulation wird für einen Bauauftrag zu einem vorausgeschätzten Angebotswert in den Zeilen 56 bis 59 ausgewiesen. Ist eine Änderung vorgesehen, ließen sich neue Aussagen berechnen, speziell auch zur Struktur des Angebotswertes nach Lohnkosten, weitere EKT (direkte Stoffe, Geräte, SoKo und NU-Leistungen) sowie des Deckungsbeitrags (BGK, AGK, Gewinn und Wagnisse).