Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Wochenendheimfahrt

Wochenendheimfahrten leiten sich ab aus einer Auswärtstätigkeit ohne tägliche Heimfahrt. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der gewerbliche Arbeitnehmer in Bauunternehmen des Bauhauptgewerbes auf einer mindestens 50 km vom Betrieb entfernten Arbeits- bzw. Baustelle ohne eine tägliche Heimfahrt arbeitet und der normale Zeitaufwand für seinen Weg von der Wohnung zu Arbeits- bzw. Baustelle mehr als 1,25 Stunden nach § 7 Nr. 4 im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe vom 28. September 2018) umfasst. Analoges gilt für Angestellte und Poliere nach § 7 Nr. 4.1 im RTV-Angestellte, wenn sie unmittelbar auf Baustellen zum Einsatz kommen.
Nach diesen tariflichen Regelungen steht den Arbeitnehmern eine Fahrtkostenabgeltung bei Wochenendheimfahrten zu. Sie beträgt 0,20 € je Entfernungskilometer ohne km-Begrenzung.
Beträgt die Entfernung mehr als 250 km zwischen Wohnstätte und Baustelle, so ist der Arbeitnehmer jeweils nach 8 Wochen einen Tag, bei einer Entfernung von mehr als 500 km 2 Tage freizustellen und zu bezahlen. Das gilt jedoch dann nicht, wenn die Wochenendheimfahrt auf Kosten des Arbeitgebers mit dem Flugzeug durchgeführt wird und die Kosten für die An- und Abfahrt zum Flughafen erstattet werden.
Bei Wochenendheimfahrten entfällt der Anspruch auf einen Verpflegungszuschuss im Baugewerbe als Verpflegungsmehraufwand (vorher Auslösung im Baugewerbe bis 2016).
In Gewerken im Baugewerbe wie dem Gerüstbau-Handwerk sowie dem Dachdeckerhandwerk, die eigenständige Tarifverträge abschließen und für die nicht der BRTV-Baugewerbe maßgebend ist, gelten teils unterschiedliche Regelungen bei einer auswärtigen Beschäftigung. Im Dachdeckerhandwerk hat der Arbeitnehmer mit Bezug auf § 37 nach dem RTV nach Ablauf von 2 Wochen (ohne tägliche Rückkehr) und jeweils nach Ablauf weiterer 2 Wochen einer ununterbrochenen Tätigkeit auf einer oder mehreren Baustellen des Betriebes ohne tägliche Rückkehr Anspruch auf freie Wochenendheimfahrt zu seinem Wohnort und zurück zur Baustelle. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Fahrtkosten zu bezahlen und unter Fortfall des Lohns von der Arbeitsleistung freizustellen bei einer Entfernung ab 200 km an 2 Arbeitstagen und bei mehr als 500 km an 3 Arbeitstagen. Die Fahrtkostenbezahlung entfällt aber dann, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung auf einem dafür zugelassenen Fahrzeug des Arbeitgebers gegeben ist.
Die Aufwendungen für Wochenendfahrten sind Bestandteil sowohl der Lohnnebenkosten. Bei der Berechnung des Kalkulationslohns für die Angebotskalkulation sind entsprechende Ansätze, wenn das bauauftrags- und baustellenbezogen erforderlich ist, in den ergänzenden Formblättern Preise 221 und 222 (EFB-Preis) unter Tz. 1.3 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) auszuweisen. Analoge Aufwendungen für Angestellte und Poliere können im Rahmen der Baustellengemeinkosten berücksichtigt werden.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

15 % sparen bei
Baupreisen und Baunormen

Gutschein-Code anfordern
Gutschein-Code anfordern
Weihnachtsrabatt
www.baupreislexikon.de www.baunormenlexikon.de

Verwandte Fachbegriffe

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere