21.04.2023 | Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Musterberechnungen zu Lohn- und Gehaltszusatzkosten 2023

Lohn- und Gehaltszusatzkosten für 2023

Die exemplarischen Musterberechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) sowohl für die Lohnzusatzkosten als auch Gehaltszusatzkosten zum Bauhauptgewerbe (im Geltungsbereich des BRTV-Baugewerbe) liegen aktualisiert für die Tarifgebiete West- und Ostdeutschland für 2023 vor.
Für die Lohnzusatzkosten der gewerblichen Arbeitnehmer leiten sich folgende durchschnittliche Zuschlagssätze 2023 nach Tarifgebieten ab:
Tarifgebiet 2023 im Durchschnitt vorher Juli 2022
in Ostdeutschland 84,53 % 81,02 %
speziell für Sachsen 83,84 % 80,38 %
in Westdeutschland 89,00 % 85,44 %
Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland sind noch begründet im unterschiedlich hohen tariflichen Lohnniveau, im 13. Monatseinkommen und der Zusatzversorgung.
Lohnzusatzkosten sind die Kosten, die neben dem Grundlohn für die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zusätzlich zu tragen sind.
Lohnzusatzkosten sind die Kosten, die neben dem Grundlohn für die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zusätzlich zu tragen sind. Bild: © Gina Sanders, Fotolia.com

Warum haben sich die Zusatzkosten geändert?

Die Veränderungen zum Vorjahr resultieren aus:
  • höheren Tariflöhnen in den Tarifgebieten West, Ost und Berlin nach den Tarifverträgen TV-Lohn vom 5. November 2021
  • der Gewährung einer Wegezeitentschädigung bei wechselnden Baustellen mit täglicher Heimfahrt nach § 7 Nr. 3.2 im BRTV-Baugewerbe. Die Wegezeitentschädigung umfasst einen wesentlichen Anteil des Zuschlagssatzes, jedoch mit Beachtung, dass hier nicht die Wegezeitentschädigung bei Baustellen mit Übernachtung (geltend als Lohnnebenkosten) einbezogen wird
  • veränderten Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung, einschließlich eines höheren durchschnittlichen Zusatzbeitrags der Krankenkassen zur Krankenversicherung und eines höheren Anteils zur Arbeitslosenversicherung
  • Anpassungen mit geringfügig veränderten Ansätzen zur Insolvenzgeldumlage und für Arbeitsschutz und -sicherheit
  • zwei tatsächliche Arbeitstage weniger und entsprechend mehr Ausfalltage nach Kalender im Jahr 2023

Wie setzen sich Lohn- und Gehaltszusatzkosten zusammen?

Die Lohnzusatzkosten werden bei der Bestimmung des Kalkulationslohns in der Regel mit dem vorher bestimmten Zuschlagssatz auf den Mittellohn aufgeschlagen. Die Aussagen finden danach ihren Ansatz in den ergänzenden Formblättern Preise 221 oder 222 (EFB-Preis jeweils im Abschnitt 1 nach Vergabehandbuch-Bund, Stand 2019) in Tz. 1.2 als „lohngebundene Kosten“.
In den Zusatzlohnkosten werden weiterhin die lohnbezogenen Kosten (letzter Ansatz in 2015 von 2,1 % für Haftpflichtversicherung und Beiträge zu den Verbänden) nicht mit einbezogen, da sie meistens in den Bauunternehmen bei der Angebotskalkulation in den vorbestimmten Zuschlägen der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) bzw. betreffenden Umlagen berücksichtigt werden.
Den Musterberechnungen liegen Durchschnittswerte zugrunde, soweit nicht gesetzliche und / oder tarifliche Vorgaben heranzuziehen sind. Aufgrund der jeweiligen Bedingungen in Bauunternehmen des Bauhauptgewerbes wird ein betriebsindividueller Zuschlagssatz vom exemplarischen Durchschnittssatz der Musterberechnung abweichen. Folglich sollten stets die betrieblich anzusetzenden Zuschlagssätze für die jeweilige Angebotskalkulation geprüft und angepasst werden.
Als Grundlage für die Überprüfung kann das Berechnungsschema der Musterberechnung für Lohnzusatzkosten unter Kalkulationshilfen im Bauprofessor (einschließlich der Erläuterungen von Begriffen und Positionen im Lexikon) für die Berechnung nach den Tarifgebieten West- und Ostdeutschland herangezogen werden. Danach lassen sich ebenfalls Zuschlagssätze mit unterschiedlich hohen betrieblichen Ansätzen bestimmen, wie sie auch für weitere Gewerke mit eigenen Tarifverträgen und Sozialkassen wie für das Dachdecker-, Gerüstbau-, Malergewerbe, Gala-Bau u. a. sowie ggf. mit und ohne Umlage für die ULAK-Bau (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) maßgebend sein werden.
Die Gehaltszusatzkosten können ebenfalls in einem Zuschlagssatz zur Basis der Bruttogehälter von Angestellten und Polieren als Basis bestimmt werden. In den aktualisierten Musterberechnungen des HDB für das Bauhauptgewerbe werden die durchschnittlichen Tarife der Gehaltsgruppen zwischen VI und VII (nach TV-Gehalt der Tarifgebiete vom 5. November 2021) herangezogen.

Die Musterrechnungen für 2023

Die Musterrechnungen weisen für 2023 und mit Vergleich zum Vorjahr folgende Zuschlagssätze aus:
Tarifgebiet 2023 im Durchschnitt vorher 2022
Für Angestellte im Durchschnitt:
Ostdeutschland 62,79 % 61,19 %
Westdeutschland 68,39 % 65,54 %
Für Poliere im Durchschnitt:
Poliere aufsichtsführend:
Ostdeutschland 80,11 % 78,77 %
Westdeutschland 87,45 % 84,14 %
Poliere tatsächlich:
Ostdeutschland 71,46 % 68,36 %
Westdeutschland 78,64 % 75,56 %
Den Differenzierungen liegen unterschiedliche Anwendungen bei der Kalkulation zugrunde:
  • bei Angestellten (technische und kaufmännische Angestellte in der Verwaltung) entsprechend der tatsächlichen Arbeitszeit und
  • speziell für Bauleiter, Poliere und Schachtmeister nach
    • „Poliere tatsächlich“ gemäß der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit mit Abrechnung nach Stundensätzen sowie
    • „Poliere aufsichtsführend“ bei Kolonneneinordnung und Berechnung über die Kalenderarbeitszeit für die Kalkulation
Hierzu gilt ebenfalls die Aussage, dass betriebsindividuelle Zuschlagssätze aufgrund der jeweiligen vom Durchschnittssatz abweichen werden. Für zu berechnende Stundensätze für Bauleiter und Poliere bei Leistungen gegenüber Dritten ist jeweils auch das betreffende Gehalt der Person als Basis für die Zuschlagsbestimmung zu berücksichtigen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
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