Leistungsänderungen begründen sich in der Regel durch Änderung des Bauentwurfs oder anderer Anordnungen des Auftraggebers (öffentliche Auftraggeber, Besteller und Verbraucher) nach Vertragsabschluss und während der Bauausführung. In solchen Fällen kann der Bauunternehmer als Auftragnehmer in der Regel eine angepasste Vergütung verlangen. Das ist möglich: Vom Bauunternehmer ist der Vergütungsanspruch bei Leistungsänderungen im Allgemeinen mit Nachträgen zu belegen. Zu bestimmen und daraufhin zu vereinbaren sind dann neue Einheitspreise (EP) für die betreffenden Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis (LV) der Ausschreibung. Bei der Preisanpassung sind zu berücksichtigen: Der Wunsch bzw. die Anordnung einer Leistungsänderung kann verbunden sein mit einer Leistungsergänzung zu einer bereits vorliegenden und kalkulierten Leistungsposition im LV. Ist dies der Fall, dann wird der neue EP meistens höher sein. Neu zu kalkulieren wäre nunmehr lediglich der Differenzbetrag zu den betreffenden Kostenpositionen und dann dem bisherigen EP hinzuzurechnen. Für die Prüfung und Wertung des Nachtrags kann auch ein Preisänderungsfaktor ermittelt werden, mit dem sich dann der Nachtrags-EP entsprechend des Preisniveaus des EP aus dem Haupt-LV bestimmen lässt.
Wird aber mit der Leistungsänderung die Struktur der Leistungsposition (infolge Änderung der Leistungsparameter) geändert, so kann der neue Nachtrags-EP höher oder geringer sein, folglich gäbe es zwei Fälle bzw. Varianten: - Leistungsänderung mit EP-Senkung und
- Leistungsänderung mit EP-Erhöhung.
Die nachfolgend dargestellten Beispiele sollen die Wirkungen zu beiden Fällen veranschaulichen.
Beispiel: Preiskalkulation bei Leistungsänderungen
Leistungsposition laut Ausschreibung, Angebot und Vertrag:
Ordungszahl | Menge | ME | Text | Einheitspreis (€) | Gesamtbetrag (€) |
01.02.03 | 500 | m² | Mauerwerk, Außenwand, Dicke= 30 cm Porenstein-Planstein, Dünnbettmörtel, Format 499/374, Rohdichteklasse 0,4, Festigkeitsklasse ohne Angabe | 78,00 | 39.000,00 |
Kalkulationsansätze laut Angebots- bzw. Vertragskalkulation:
Kostenposition (einschließlich Umlagen) von BGK, AGK, Gewinn und Wagnisse) | Anteil in € |
Lohnkosten | (Arbeitszeitaufwand = 0,5 h/m²) | 22,00 |
Stoffkosten | Steine | 54,30 |
| Mörtel | 1,70 |
| gesamt (bisher EP) | 78,00 |
Im Einheitspreis sowie Gesamtbetrag ist ein Deckungsbeitrag - zugleich Umlagebetrag - von 27 % vom EP von 21,06 € bzw. vom Gesamtbetrag von 10.530,00 € enthalten.
Fall 1: Leistungsänderung mit Anordnung zur Ausführung in: - Rohdichteklasse 0,8 (anstelle 0,4) und
- Festigkeitsklasse 8 (anstelle ohne Angabe)
Kalkulation zum Nachtrag für den neuen Einheitspreis:
Kostenposition (einschließlich Umlagen) | Anteil in € |
Lohnkosten | (Arbeitszeitaufwand = 0,53 h/m²) | 23,30 |
Stoffkosten | Steine | 56,50 |
| Mörtel | 1,70 |
| gesamt = neuer Einheitspreis | 81,50 |
Damit beträgt der Gesamtbetrag 40.750,00 €.Auswirkungen: - Mehrkosten zu den Kostenpositionen Lohn und Stoffe (Steine)
- höherer Einheitspreis von + 3,50 €/m²
- Zunahme des Gesamtbetrags für die Menge von 500 m² = 1.750,00 €
- Deckungsbeiträge neu von 22,00 €/m² und 11.000,00 €
- Überdeckung der Gemeinkosten sowie W&G von 27 % von 1.750,00 € = 472,50 €
Fall 2: Leistungsänderung mit Anordnung zur Ausführung in:
- Steinformat 624/374 (anstelle 499/374)
Kalkulation zum Nachtrag für den neuen Einheitspreis:
Kostenposition (einschließlich Umlagen) | Anteil in € |
Lohnkosten | (Arbeitszeitaufwand = 0,46 h/m²) | 20,20 |
Stoffkosten | Steine | 51,80 |
| Mörtel | 1,50 |
| gesamt = neuer Einheitspreis | 73,50 |
Damit beträgt der Gesamtbetrag 36.400,00 €. Auswirkungen: - Minderkosten zu den Kostenpositionen Lohn und Stoffe (Steine und Mörtel)
- niedriger Einheitspreis von ./. 4,50 €/m²
- Abnahme des Gesamtbetrags für die Menge von 500 m² = 2.250,00 €
- Deckungsbeiträge neu von 19,85 €/m² und 9.925,00 €
- Unterdeckung der Gemeinkosten sowie W&G von 27 % von 2.250.00 € = 607,50 €
Die beispielhafte Darstellung folgt den Anforderungen, wie sie für öffentliche Bauaufträge mit der Richtlinie 510 "Leitfaden zur Vergütung von Nachträgen" im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) vorgegeben werden. Infolge der Leistungsänderungen verändert sich auch die Struktur innerhalb der EKT, im Beispiel zwischen den Anteilen von Lohnkosten und Stoffkosten sowie ggf. sogar innerhalb der Stoffkosten (hier zwischen Steinen und Mörtel). Die auf die EKT zu verrechnenden Umlagen als Gemeinkostenanteile für BGK und AGK sowie zu Gewinn und Wagnis müssen jedoch den Ansätzen aus der Angebotskalkulation entsprechen. Da Letztere in der Summe den Deckungsbeitrag umfassen, lässt sich über den DB einfach die Wirkung veränderter EP aus Leistungsänderungen hinsichtlich einer möglichen Gemeinkostenunterdeckung oder Gemeinkostenüberdeckung bestimmen.
Mithilfe der Bausoftware "nextbau" der Firma f:data GmbH Weimar/Dresden können die Preiskalkulationen bei Leistungsänderungen sehr rationell und mit Aussage zu den Wirkungen für eine überschlägige Ausgleichsberechnung von Nachträgen sowie zur Wertung und Prüfung der Nachträge durchgeführt werden. Im Onlinedienst Baupreislexikon.de ist ebenfalls eine Kalkulationsmöglichkeit bei Leistungsänderungen möglich.