Nachtragskalkulation
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Die Nachtragskalkulation dient der Baupreisermittlung für die vom Bau-Soll abweichenden Leistungen nach dem Vertragsabschluss. Auf der Grundlage der direkten Kosten (EKT) und der indirekten Kosten (Umlagen für BGK, AGK sowie W&G), entsprechend der Ur-Kalkulation beim Vertragsabschluss, erfolgt die nachvertragliche Preisbildung. Sie dient der Ermittlung der Vergütungsansprüche für zusätzliche, geänderte, gekündigte Leistungen, für Minder- und Mehrmengen usw.
Die Nachtragskalkulation hat die ursprünglichen Preis- und Kalkulationsgrundlagen für den Bauvertrag fortzuschreiben, d.h. es ist von Grundlagen der Preisermittlung des bereits erteilten Auftrags auszugehen. Das betrifft auch die Ansetzungen in den Formblättern Preis (alt EFB-Preis) 221 bis 223 auf Grundlage des Vergabe- und Vertragshandbuches (VHB-Bund, Ausgabe 2008). Weiterhin sind evtl. anfallende Mehr- oder Minderkosten, die in der Vertragskalkulation nicht enthalten waren, zu berücksichtigen.
Bei der Nachtragskalkulation zu öffentlichen Bauaufträgen sollten auch die Anforderungen aus dem "Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen" im Vergabe- und Vertragshandbuch ( VHB-Bund, Ausgabe 2008 im Abschnitt 510) beachtet werden.
Von der f:data GmbH, Weimar/Dresden werden zwei Data- und Software-Lösungen für Nachtragskalkulationen sowie Prüfung und Werten von Nachträgen angeboten:
- " x:nachtrag Nachtragskalkulation“ unterstützt ein Nachtragsmanagement im komplexen Sinne, d.h. von der Organisation des Ablaufs der Nachtragsanmeldung mit dem Nachtrags-LV über die preisliche Nachbildung mit den DBD-Kalkulationsansätzen, Aufstellung von Ausgleichsrechnungen bis hin zur detaillierten Nachtragsprüfung und Nachtragsauswertung, und zwar unter Einbeziehung der ergänzenden Formblätter Preis (alt EFB-Preis) und Berücksichtigung des Leitfadens aus dem VHB-Bund,
- " x:plan Planerkalkulation“ mit u.a. einer vereinfachten Ausgleichsrechnung für Nachträge in Verbindung mit einer Prüfung und Wertung von Angaben in den Formblättern Preis 221 bis 223 (alt EFB-Preis 1a, b und 2), ebenfalls unter Berücksichtigung des Leitfadens für die Vergütung von Nachträgen aus dem VHB-Bund.
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Musterbrief: Zurückweisung der Nachtragskalkulation zu zusätzlichen Leistungen (VOB/B § 2 Abs. 6, Nr. 2)
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