Nachtragskalkulation

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Nachtragskalkulation

Die Nachtragskalkulation dient der Baupreisermittlung für die vom Bau-Soll abweichenden Leistungen nach dem Vertragsabschluss. Auf der Grundlage der direkten Kosten (EKT) und der indirekten Kosten (Umlagen für BGK, AGK sowie W&G), entsprechend der Ur-Kalkulation beim Vertragsabschluss, erfolgt die nachvertragliche Preisbildung. Sie dient der Ermittlung der Vergütungsansprüche für zusätzliche, geänderte, gekündigte Leistungen, für Minder- und Mehrmengen usw.

Die Nachtragskalkulation hat die ursprünglichen Preis- und Kalkulationsgrundlagen für den Bauvertrag fortzuschreiben, d.h. es ist von Grundlagen der Preisermittlung des bereits erteilten Auftrags auszugehen. Das betrifft auch die Ansetzungen in den Formblättern Preis (alt EFB-Preis) 221 bis 223 auf Grundlage des Vergabe- und Vertragshandbuches (VHB-Bund, Ausgabe 2008). Weiterhin sind evtl. anfallende Mehr- oder Minderkosten, die in der Vertragskalkulation nicht enthalten waren, zu berücksichtigen.

Bei der Nachtragskalkulation zu öffentlichen Bauaufträgen sollten auch die Anforderungen aus dem "Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen" im Vergabe- und Vertragshandbuch ( VHB-Bund, Ausgabe 2008 im Abschnitt 510) beachtet werden.

Von der f:data GmbH, Weimar/Dresden werden zwei Data- und Software-Lösungen für Nachtragskalkulationen sowie Prüfung und Werten von Nachträgen angeboten:

  • " x:nachtrag Nachtragskalkulation“ unterstützt ein Nachtragsmanagement im komplexen Sinne, d.h. von der Organisation des Ablaufs der Nachtragsanmeldung mit dem Nachtrags-LV über die preisliche Nachbildung mit den DBD-Kalkulationsansätzen, Aufstellung von Ausgleichsrechnungen bis hin zur detaillierten Nachtragsprüfung und Nachtragsauswertung, und zwar unter Einbeziehung der ergänzenden Formblätter Preis (alt EFB-Preis) und Berücksichtigung des Leitfadens aus dem VHB-Bund,
  • " x:plan Planerkalkulation“ mit u.a. einer vereinfachten Ausgleichsrechnung für Nachträge in Verbindung mit einer Prüfung und Wertung von Angaben in den Formblättern Preis 221 bis 223 (alt EFB-Preis 1a, b und 2), ebenfalls unter Berücksichtigung des Leitfadens für die Vergütung von Nachträgen aus dem VHB-Bund.
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Musterbrief: Zurückweisung der Nachtragskalkulation zu zusätzlichen Leistungen (VOB/B § 2 Abs. 6, Nr. 2) Musterbrief: Zurückweisung der Nachtragskalkulation zu zusätzlichen Leistungen (VOB/B § 2 Abs. 6, Nr. 2)
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Baunachrichten zu Nachtragskalkulation

Die Deckungsbeitragskalkulation - 06.01.2012 Die kalkulatorischen Betrachtungen zum Deckungsbeitrag sowie daraus die Ableitung von Baupreisen setzt sich in der Denkweise auch in Bauunternehmen zunehmend durch...
06.01.2012 Die kalkulatorischen Betrachtungen zum Deckungsbeitrag sowie daraus die Ableitung von Baupreisen setzt sich in der Denkweise auch in Bauunternehmen zunehmend durch...
Die Endsummenkalkulation - 02.12.2011 Wie in der letzten Ausgabe gezeigt wurde, bieten sich verschiedene Verfahren für die Angebotskalkulation an. Welches Verfahren gewählt wird, entscheidet das Bauunternehmen...
02.12.2011 Wie in der letzten Ausgabe gezeigt wurde, bieten sich verschiedene Verfahren für die Angebotskalkulation an. Welches Verfahren gewählt wird, entscheidet das Bauunternehmen...
Kalkulationsverfahren für Baupreise - 04.10.2011 Baukalkulation ist die Ermittlung der Kosten für eine Bauleistung und dient der Bestimmung von Baupreisen und Vergütungsansprüchen...
04.10.2011 Baukalkulation ist die Ermittlung der Kosten für eine Bauleistung und dient der Bestimmung von Baupreisen und Vergütungsansprüchen...
Baustellencontrolling und Nachträge - wer beherrscht wen? -  Das Baustellencontrolling ist eine sensible Schnittstelle zwischen den am Bau Beteiligten. Bauherren und Baufirmen steuern immer ihre Kosten und wirken interaktiv über Nachträge.  Die Baubetriebswirtschaftliche Tagung 2008 des ZDB am 11.3.2008 in Kassel formuliert dies sehr trefflich: „Vom kalkulierten Bausoll bis zum Nachtragsmanagement“.
Das Baustellencontrolling ist eine sensible Schnittstelle zwischen den am Bau Beteiligten. Bauherren und Baufirmen steuern immer ihre Kosten und wirken interaktiv über Nachträge. Die Baubetriebswirtschaftliche Tagung 2008 des ZDB am 11.3.2008 in Kassel formuliert dies sehr trefflich: „Vom kalkulierten Bausoll bis zum Nachtragsmanagement“.
VOB 2006 - Überraschungen zur Leistungsbeschreibung -  Die VOB ist 80 Jahre alt. 1926 war sie noch eine schlanke Broschüre. 2006 ist sie ein pralles Buch. Die Veränderungen seither sind enorm. Was hat sich aber zur VOB 2002 verändert? Die Baujuristen erläutern der Bauwelt in VOB-Seminaren die Neuerungen und wiederholen ebenso Bewährtes. In der VOB/A - sprich dem Vergaberecht - ergaben sich durch die europäischen Vergaberichtlinien und dem Gesetz zu Öffentlich privaten Partnerschaften (ÖPP) viele Überarbeitungen. Kurzum das Vergaberecht wurde nicht einfacher, eher komplexer. Die im Frühjahr 2005 angekündigte "große Vergaberechtsreform" ist aus politischen Gründen ebenso wenig eingetreten wie die Steuererklärung auf dem Bierdeckel.
Die VOB ist 80 Jahre alt. 1926 war sie noch eine schlanke Broschüre. 2006 ist sie ein pralles Buch. Die Veränderungen seither sind enorm. Was hat sich aber zur VOB 2002 verändert? Die Baujuristen erläutern der Bauwelt in VOB-Seminaren die Neuerungen und wiederholen ebenso Bewährtes. In der VOB/A - sprich dem Vergaberecht - ergaben sich durch die europäischen Vergaberichtlinien und dem Gesetz zu Öffentlich privaten Partnerschaften (ÖPP) viele Überarbeitungen. Kurzum das Vergaberecht wurde nicht einfacher, eher komplexer. Die im Frühjahr 2005 angekündigte "große Vergaberechtsreform" ist aus politischen Gründen ebenso wenig eingetreten wie die Steuererklärung auf dem Bierdeckel.

Begriffs-Erläuterungen zu Nachtragskalkulation

Beim Auftragnehmer umfasst das Nachtragsmanagement vorrangig: die Feststellung und Prüfung der Abweichung vom Bau-Soll, die Begründung einer berechtigten Nachforderung, die Aufbereitung von Mehr- und ...
Die Vorkalkulation ist die Kostenermittlung vor Vertragsabschluss. Zu ihr zählen die Angebotskalkulation, die Auftrags- oder Vertragskalkulation und evtl. Nachtragskalkulationen.
Weicht die tatsächlich ausgeführte Leistungsmenge in einer Position des Leistungsverzeichnisses mehr als 10 % nach unten gegenüber der im Vertrag vereinbarten Leistungsmenge ab, liegt eine Mindermeng ...
Die Firma f:data GmbH, Weimar/ Dresden bietet drei bereits über Jahre in der Baupraxis bewährte Data- und Software-Lösungen für Nachtragskalkulationen sowie Prüfung und Werten von Nachträgen an: x:na ...

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