Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen Leistungsempfänger als Steuerschuldner Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers als Umkehr der Umsatzsteuerschuld regelt sich nach § 13b im Umsatzsteuergesetz (UStG) und ergänzenden Aussagen unter Tz. 13b im Umsatzsteuer-Anwendererlass (UStA...
Neue Regelungen zur Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen 28.07.2014 Das Hin und Her bei der Steuerschuldnerschaft zur Umsatzsteuer für Bauleistungen in diesem Jahr fand mit dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat am 11. Juli 2014 eine erfreuliche Lösung für die Bauwirtschaft. Danach wird die bis 14. Februar 2014 gü...