Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Einzelkosten in EFB-Preisblättern

Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) bestimmen in der Regel am umfangreichsten den Einheitspreis (EP) für eine Teilleistung als Leistungsposition im Leistungsverzeichnis (LV) Zu den EKT rechnen jene Kostenarten bzw. Kostenpositionen, die der jeweiligen Teilleistung unmittelbar, d. h. direkt zurechenbar sind. In der Baukalkulation bilden die EKT den Ausgangspunkt und werden zugleich auch im Kalkulationsschema an vorderer Stelle ausgewiesen.
In den ergänzenden Formblättern Preise (EFB-Preis) 221 bis 223 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) werden als EKT folgende Kostenpositionen geführt:
  • Stoffkosten für die Einbaustoffe einschließlich von Bauhilfsstoffen als Rüst-, Schal- und Einbaumaterial bei dafür zutreffenden Gewerken bzw. Teilleistungen wie für Betonarbeiten u. a.,
  • Gerätekosten einschließlich für Geräte erforderliche Betriebsstoffe, soweit es sich um Leistungsgeräte wie Bagger u. a. handelt und deren Kosten unmittelbar einer Teilleistung zurechenbar sind,
  • Sonstige Kosten wie für Transportleistungen, Kippgebühren u. a. sowie
  • Nachunternehmerleistungen.
In Abhängigkeit vom gewählten Kalkulationsverfahren für die Angebotskalkulation erfolgt der Ausweis der EKT in den EFB-Preisblättern mit folgenden Aussagen:
  • bei der Zuschlagskalkulation im Formblatt 221:
    • im Abschnitt 3 zunächst in einer Spalte differenziert zu den einzelnen Kostenpositionen der EKT unter Tz. 3.1 bis 3.5 jeweils als Betragssumme der für den gesamten Bauauftrag jeweils direkt kalkulierten Kosten,
    • im Abschnitt 2 der Ausweis von Zuschlägen (in %) für die Zurechnung der Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeinen Geschäftskosten (AGK), Gewinn (G) und Wagnissen, jeweils differenziert in Spalten mit Bezug auf die einzelnen Kostenpositionen der EKT,
    • im Abschnitt 3 in der letzten Spalte aus je Kostenposition kalkulierten EKT und darauf zugerechneten Zuschlägen aus BGK, AGK, Gewinn und Wagnissen, jeweils als Bestandteil zu den Kostenpositionen der EKT innerhalb der Angebotssumme (ohne Umsatzsteuer) für den gesamten Bauauftrag,
    • im Abschnitt 2 zunächst in einer Vor-Spalte differenziert zu den einzelnen Kostenpositionen der EKT unter Tz. 2.1 bis 2.5 jeweils als Betragssumme der für den gesamten Bauauftrag jeweils direkt kalkulierten Kosten sowie
    • im Abschnitt 2 in einer weiteren Spalte differenzieit nach Kostenpositionen der EKT einschließlich zugerechneter Umlagen auf die direkt kalkulierten Kostenpositionen sowie mit Ausweis auch der je Kostenposition der EKT berechneten BGK, AGK, Gewinn und Wagnissen,
  • im Formblatt 223 -Aufgliederung der Einheitspreise- der Ausweis der Gesamtbeträge der jeweiligen Kostenpositionen der EKT in den Spalten 6 bis 9 einschließlich der darauf verrechneten Zuschläge bei Zuschlagskalkulation (aus Formblatt 221) bzw. Umlagen bei Endsummenkalkulation (aus Formblatt 222) von BGK, AGK, Gewinn und Wagnissen jeweils als Bestandteil der einzelnen Kostenartensummen der EKT für die einzelnen Einheitspreise der Leistungspositionen.
Im Formblatt 221 bestände die Möglichkeit, am Ende des Formblatts unter "eventuelle Erläuterungen des Bieters" noch zusätzliche Aussagen zu treffen und anzugeben, beispielsweise als Erläuterungen des Bieters zu den "Sonstigen Kosten" im Rahmen der EKT.
Beispiele zu ausgefüllten EFB-Preisformblättern und zugehörigen Erläuterungen sind einsehbar unter:
Beim korrekten Ausfüllen der EFB-Blätter hilft Ihnen die Software nextbau. Sie ermöglicht ein direktes Ausfüllen sowie Überprüfen der ergänzenden Formblätter Preise 221 bis 223. Weiterhin sind verschiedene tabellarische Beispiele für die Aufbereitung stoffbezogener Aussagen angeführt, die unmittelbar für die eigene Kalkulation herangezogen werden können.
Weiterhin sind unter Downloads verschiedene tabellarische Beispiele für die Aufbereitung stoffbezogener Aussagen angeführt, die unmittelbar für die eigene Kalkulation herangezogen werden können.
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