Baukalkulation / Angebot / Nachträge

AGK in EFB-Preisblättern

Allgemeine Geschäftskosten (AGK) entstehen überwiegend durch die Unternehmensleitung / Verwaltung und sind Teilleistungen nicht direkt zuzuordnen. Wie sie in den EFB-Preisblättern ausgewiesen werden, lesen Sie hier.

In welchen Preisblättern werden AGK ausgewiesen?

Der Auftraggeber oder Besteller kann vom Bieter zum Angebot eines ausgeschriebenen Bauvorhabens Aussagen zu den Grundlagen der Angebotskalkulation verlangen.
Hierzu bieten sich an:
  • die Vorlage der ergänzenden Formblätter Preise (EFB-Preis) 221 bis 223 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) oder
Ob die EFB-Formblätter 221 oder 222 infrage kommen, richtet sich nach der Wahl des Kalkulationsverfahrens (Zuschlagskalkulation oder Endsummenkalkulation). Das EFB-Formblatt 223 kann nach beiden Verfahren aufgestellt werden.
Die AGK sind ein wichtiger Teil der Angebotskalkulation. Sie werden in den EFB-Preisblättern transparent dargestellt, um Kosten nachvollziehen zu können.
Die AGK sind ein wichtiger Teil der Angebotskalkulation. Sie werden in den EFB-Preisblättern transparent dargestellt, um Kosten nachvollziehen zu können. Bild: © f:data GmbH

AGK in EFB-Formblättern dargestellt

Die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) werden für einzelne Teilleistungen im Leistungsverzeichnis (LV) indirekt mit Zuschlagssätzen bzw. über Umlagen berücksichtigt.
In den EFB-Preisblättern werden die AGK je nach Kalkulationsverfahren unterschiedlich ausgewiesen:

1. EFB-Formblatt 221 nach Zuschlagskalkulation

Ausgewiesen werden im EFB-Formblatt 221 im Abschnitt 1 unter Tz. 2.2 – Allgemeine Geschäftskosten jeweils Zuschläge in % auf die einzelnen Kostenpositionen der direkt zu kalkulierenden Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) zu:
Die Zuschläge sind bauauftrags- oder betriebsindividuell vorbestimmt bei Anwendung der:
Im Abschnitt 3 zeigt die Angebotssumme der Kostenpositionen, inklusive zugerechneter Zuschläge auch von AGK, sowie insgesamt für den Bauauftrag.

2. EFB-Formblatt 222 nach Endsummenkalkulation

Bei Anwendung der Endsummenkalkulation werden im EFB-Formblatt 222 ausgewiesen:
  • im Abschnitt 3 unter Tz. 3.2 – Allgemeine Geschäftskosten die speziell „umsatzbezogenen“ für den Bauauftrag berechneten Kosten und als Bestandteil der Angebotssumme bzw.
  • im Abschnitt 2 von AGK als Bestandteil der insgesamt umzulegenden Gemeinkosten, von Wagnis und Gewinn (W & G) nach vorbestimmten Umlagen sowie entsprechender Berücksichtigung in den Einheitspreisen der Teilleistungen.

3. EFB-Formblatt 223 als Aufgliederung der Einheitspreise

Im EFB-Formblatt 223 werden in den Spalten 6 bis 9 die jeweiligen Summen der einzelnen Kostenpositionen als Bestandteil der Einheitspreise für jede angeführte Teilleistung als Position mit Ordnungszahl im LV ausgewiesen. Sie enthalten als Teilkosten jeweils auch den über Zuschläge bzw. Umlagen kalkulierten Anteil von AGK. Die Teilkosten für die EP werden jeweils ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Beispiele: So werden EFB-Formblätter ausgefüllt

Beispiele zu ausgefüllten EFB-Formblättern inklusive Erläuterungen finden Sie hier:
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
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EFB 221 fertig zum Drucken Bild: © f:data GmbH
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