Baukalkulation / Angebot / Nachträge

BGK in EFB-Preisblättern

Die Baustellengemeinkosten (BGK) fallen auf der Baustelle überwiegend als Kosten der Baustelleneinrichtung (BE) für das Einrichten, Vorhalten und Beräumen an. Sofern dafür Positionen im Leistungsverzeichnis (LV) für den Bauauftrag nicht unmittelbar als eigenständige Teilleistungen ausgeschrieben wurden, können die BGK nicht direkt und folglich den Einheitspreisen (EP) bei der Kalkulation nur indirekt mit Zuschlagsätzen bzw. über Umlagen zugerechnet werden.
Die BGK werden in den ergänzenden Formblättern Preise (EFB-Preis) 221 bis 223 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) - in Abhängigkeit vom gewählten Kalkulationsverfahren-unterschiedlich mit folgenden Aussagen ausgewiesen:
  • im Formblatt 221 bei der Zuschlagskalkulation:
    • im Abschnitt 2 unter Tz. 2.1 im Umfang vorbestimmter Zuschlagssätze in % mit Bezug auf die Basis der direkt ermittelten Einzelkosten der Teilleistungen (EKT):
      • entweder abgeleitet mit Bezug auf die EKT insgesamt
      • oder jeweils mit unterschiedlich hohen Zuschlagsätzen auf die Summen der einzelnen Kostenarten der EKT wie Lohnkosten, Stoffkosten, Gerätekosten und Sonstige Kosten sowie Nachunternehmerleistungen,
    • im Abschnitt 3 zur Darstellung der nach Kostenarten aufgeschlüsselten Angebotssumme jeweils als Bestandteil der Gesamtzuschläge aus Tz. 2.4,

  • im Formblatt 222 bei der Endsummenkalkulation:
    • im Abschnitt 3 unter Tz. 3.1 als Übernahme der direkt für den Bauauftrag berechneten BGK, differenziert nach den Unterpositionen unter Tz. 3.1.1 bis 3.1.5 wie:
      • 3.1.1 Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
      • 3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung, Vermessung usw.
      • 3.1.3 Vorhalten und Reparatur der Geräte und Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge und Kleingeräte, Materialkosten für Baustelleneinrichtung
      • 3.1.4 An- und Abtransport der Geräte und Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
      • Sonderkosten der Baustelle wie technische Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
      sowie als Summe,
    • im Abschnitt 2 als Bestandteil der nach Kostenarten und für die EP der Leistungspositionen zu verrechnenden Umlagen,

  • im Formblatt 223 -Aufgliederung der Einheitspreise - als Bestandteil der auf die einzelnen Kostenartensummen der EKT für die einzelnen Einheitspreise zu verrechnenden Zuschläge bei Zuschlagskalkulation (aus Formblatt 221) bzw. zuzurechnenden Umlagen bei Endsummenkalkulation (aus Formblatt 222) von Gemeinkosten, Gewinn und Wagnissen.
Die BGK können und sollten ggf. von vornherein weiter differenziert betrachtet werden, inwieweit sie anzusehen sind als:
Im Formblatt 221 bestände die Möglichkeit, am Ende des Formblatts unter "eventuelle Erläuterungen des Bieters" noch zusätzliche prozentuale Aussagen nach angeführter Aufgliederung zu treffen und anzugeben.
Eine solche Unterscheidung kann von Vorteil sein, wenn während der Bauausführung Behinderungen, Unterbrechungen oder andere Bauablaufstörungen eingetreten sind und daraus ableitend der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber Schadenersatzforderungen geltend macht. Für die kalkulatorische Nachweisführung von Mehrkosten ist dann mitentscheidend, ob und in welchem Maße die BGK bauzeitabhängig oder -unabhängig zu beurteilen sind.
Besteht im Bauunternehmen keine Möglichkeit zur Aufbereitung und gesonderten Nachweisführung der in vergangenen Zeiträumen angefallenen Kosten für BGK bzw. sind diese insgesamt (beispielsweise Gehalt und Bürokosten für den Bauleiter und Polier auf der Baustelle) mit in den AGK erfasst worden, dann können auch der gesamte Umfang der Gemeinkosten vorzugsweise in den AGK ausgewiesen und die BGK gleich Null gesetzt werden.
Beispiele zu ausgefüllten EFB-Preisformblättern und zugehörigen Erläuterungen sind einsehbar unter:
Beim korrekten Ausfüllen der EFB-Blätter hilft Ihnen die Software nextbau. Sie ermöglicht ein direktes Ausfüllen sowie Überprüfen der ergänzenden Formblätter Preise 221 bis 223. Weiterhin sind verschiedene tabellarische Beispiele für die Aufbereitung stoffbezogener Aussagen angeführt, die unmittelbar für die eigene Kalkulation herangezogen werden können.
Weiterhin sind unter Downloads verschiedene tabellarische Beispiele für die Aufbereitung BGK-bezogener Aussagen angeführt, die unmittelbar für die eigene Kalkulation herangezogen werden können.
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