Abnahmeprotokoll
Schließen
Copyright
Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetztes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Das Ergebnis einer Abnahme sollte schriftlich niedergelegt werden. Wurde als Abnahmeform eine förmliche Abnahme mit Bezug auf § 12 Abs. 4 in VOB, Teil B vereinbart, ist ein Protokoll im Ergebnis der Abnahme auszufertigen.
Ein Muster-Protokollkann unter "Beispiele" eingesehen werden.
Für Öffentliche Bauaufträge bzw. Baumaßnahmen des Bundes trifft die Richtlinie 441 – Abnahme – im Vergabe- und Vertragshandbuch ( VHB- Bund, Ausgabe 2008) spezielle Regelungen und liefert zugleich auch ein Formblatt zur Verwendung als Abnahmeprotokoll.
Beispiele
zu Abnahmeprotokoll
Muster-Protokoll
Kostenlose Downloads
Wenn Sie folgende Dokumente
kostenlos herunterladen möchten, melden Sie sich bitte mit Ihrem
Nutzernamen und Passwort an. Falls Sie noch keine Bauprofessor-Anmeldung besitzen, können Sie sich
» hier kostenlos registrieren.
 |
Musterbrief: Terminbestimmung für eine förmliche Abnahme (VOB/B § 12 Abs. 4)
|
 |
Musterbrief: Verlangen nach förmlicher Abnahme (VOB/B § 12 Abs. 4, Nr. 1)
|
Bitte beachten Sie, dass die Muster-Dokumente keine juristische Empfehlung darstellen und die Verwendung nach dem konkreten Sachverhalt eigenverantwortlich erfolgen muss. Vollständigkeit, sowie technische und inhaltliche Fehlerfreiheit werden nicht zugesichert.
Die Abnahmeformen bzw. –arten regelt § 12 , Teil B sowie § 640 für einen BGB-Werkvertrag Übersicht über die Abnahmeformen kann man unter Beispiele einsehen. Die Abnahme setzt voraus, dass die Bauleis ...