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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Kosten setzen stets mengenmäßigen Verbrauch, z.B. von Beton in m3 usw. voraus, der in Geld bewertet wurde und durch die betriebliche Leistungserstellung bedingt ist. Kosten können nach verschiedenen Gesichtspunkten gegliedert werde, so nach Für einen aussagefähigen Vergleich von Kosten und Leistungen zu einem Stichtag sollte gesichert sein, dass die Kosten nur solche Positionen enthalten, die sich auch auf den abgerechneten Zeitraum beziehen. Dafür bedarf es umfangreicher Kostenabgrenzungen jeweils zum Abrechnungsstichtag. Die Aufgabe besteht im richtigen, d.h. periodengerechten Ausweis der Kosten. Die Kosten müssen der Periode zugeordnet werden, in der sie für die Leistung verursacht wurden. Zu den Abrechnungsstichtagen fehlen oft noch Eingangsrechnungen, z.B. für bereits verbrauchte Baustoffe, bereits in Anspruch genommene Transportleistungen u.a. Diese zunächst nur dem Grunde nach bekannten Aufwendungen sind als Verbindlichkeiten unbestimmter Höhe und zugleich als Kosten einzubeziehen. Der Kostenbegriff im betriebswirtschaftlichen Sinne des Rechnungswesens ist jedoch nicht identisch mit dem in der Baupraxis vorzufindenden Begriff der Baukosten. Der Kostenbegriff wird hier im Sinne der Aufwendungen für die Investition als Investitionskosten verwendet, die für den Auftraggeber anfallen und auch von ihm zu tragen, d.h. zu „bezahlen“ sind. Somit handelt es sich bei den Baukosten eigentlich um den Preisausdruck für die Leistungen am Bauwerk. Ermittelt werden die Baukosten auf Grundlage der Regelungen in der DIN 276 - Kosten im Bauwesen.
Baupreis-Informationen zu Kosten
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