BW- Kennzahlen

Eigenleistung je Arbeitsstunde

Im Allgemeinen werden jene Bauleistungen als Eigenleistungen bezeichnet, die vom Bauunternehmen auch mit eigenen Kapazitäten ausgeführt werden. Rechnerisch bestimmt sich die Eigenleistung nach Abzug der von Nachunternehmern ausgeführten Leistungen von der im Unternehmen insgesamt erbrachten Bauleistung. Wird danach die Eigenleistung durch die Anzahl der Arbeitsstunden bzw. ggf. Baustellenstunden dividiert, bestimmt sich die Eigenleistung je Arbeitsstunde.
Eigenleistung je Arbeitsstunde
Bild: © f:data GmbH
Die Eigenleistung je Arbeitsstunde repräsentiert die Stundenproduktivität der gewerblichen Arbeitnehmer. Sie ist eine wichtige Kennzahl zur Bemessung und Wertung der Arbeitsleistungen im Bauunternehmen. In dieser Aussage ist sie zugleich eine bedeutsame Preiskennzahl mit folgender Bestimmung und Aussage:
Kalkulationslohn
+Deckungsbeitrag
+Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) ohne Lohnkosten und ohne Nachunternehmerleistungen

=Eigenleistung je Arbeitsstunde
Die Basis bilden die Lohnkosten je Arbeitsstunde in Form des Kalkulationslohnes. Der Kalkulationslohn ist ein Stundensatz, der die direkten Lohnkosten je Arbeitsstunde für die Eigenleistungen ausdrückt. Anders formuliert sagt dieser Stundensatz aus, wie teuer für den Bieter eine Arbeitsstunde ist, was sie das Unternehmen tatsächlich kostet. Auf dieser Grundlage können "leistungsbezogene" Stundensätze abgeleitet werden, und zwar durch Hinzurechnung eines Zuschlags für den Deckungsbeitrag (DB) als Summe aus Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) sowie Gewinn (G) und Wagnissen (W).
Die Aussagen zur Eigenleistung je Arbeitsstunde können differenziert ermittelt und ausgewiesen werden für:
  • den Baubetrieb insgesamt, Niederlassungen, Oberbauleitungsbereiche,
  • Baustellen, aber für Hilfs- und Nebenkostenstellen,
  • Leistungssparten wir für Hochbau, Tiefbau u. a. sowie
  • Facharbeitergruppen oder Personen.
Als Orientierung können folgende Spannen mit Bezug auf die Eigenleistung maßgebend sein:
  • nach Bauleistungssparten:
    • Hochbau ca. 80 - 130 €/h
    • Sanierung/Reko mit geringer Materialintensität ca. 55 - 85 €/h
    • Ingenieurbau ca. 100 - 190 €/h
    • Tiefbau ca. 70 - 110 €/h
    • Straßenbau ca. 90 - 180 €/h
  • nach Bauunternehmen:
    • bis 50 Beschäftigte ca. 60 - 100 €/h
    • 51 bis 99 Beschäftigte ca. 70 - 130 €/h
    • über 100 Beschäftigte ca. 90 - 180 €/h.
Einfluss auf die Aussagen und Spannen hat dabei aber auch:
  • die unterschiedlich hohe Materialintensität der auszuführenden Bauleistungen,
  • regional und örtlich unterschiedliche Einstandspreise für die Baustoffe,
  • unterschiedlich hohe Lohntarife in den Lohngruppen 2 bis 6 nach den Tarifgebieten Deutschland-West und -Ost sowie Ansätze zu den Lohnzusatzkosten.
Aussagefähiger wäre der geschaffene Neuwert, d. h. die Wertschöpfung als hergestellte eigene Leistung (ohne Materialeinsatz) je produktive Stunde.
Liegen Erfahrungswerte zur Eigenleistung je Arbeitsstunde betriebs- und ggf. sogar auftrags- und leistungsspartenbezogen aufbereitet vor, könnten sie auch für eine Stundenpreiskalkulation genutzt werden. Multipliziert mit den Gesamtstunden erhält man schnell eine ungefähre Angebotssumme (ohne Nachunternehmerleistungen). Damit ließe sich ein Angebot auf Plausibilität prüfen.
Die Bestimmung der Eigenleistung je Arbeitsstunde kann auf Grundlage der Kalkulationshilfen unter dem Begriff Stundensätze aufrufbaren Schemen erfolgen, differenziert zugleich auch für das Bauhauptgewerbe nach Ost und West in Ableitung aus dem noch unterschiedlichen Lohnniveau und den Ansätzen für die Lohnzusatzkosten.
Nachdem die betriebsindividuellen Werte eingetragen worden sind, stehen im Ergebnis der Berechnung die betriebsindividuellen Aussagen für die weitere Auswertung und Verwendung zur Verfügung.
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