Lohn / Tarif / Rente

Tarifvertragsparteien

Arbeits- und Entlohnungsbedingungen sind im Baugewerbe zu einem großen Teil tarifvertraglich geregelt. Tarifvertragparteien sind für das Bauhauptgewerbe und die meisten Gewerbe im Ausbau:
Von der Unternehmerseite können weitere Verbände als Partner mit der IG Bau Rahmen- und Lohntarifverträge abschließen. Das betrifft vorrangig Gewerbe, deren Beschäftigte nicht den Regelungen des BRTV-Baugewerbe unterliegen. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte innerhalb des:
  • Zentralverbandes des Dachdeckerhandwerks,
  • Innungsverbandes des Maler- und Lackiererhandwerks, vertreten durch den Bundesverband Farbe - Gestaltung - Bautenschutz,
  • Bundesverbandes und der Bundesinnung des Gerüstbaugewerbes,
  • Bundesverbandes und der Fachverbände des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus.
Für die Beschäftigten in der Baustoffindustrie werden zwischen den betreffenden Verbänden der Unternehmerseite und der IG Bau ebenfalls eigenständig Rahmen- und Lohntarifverträge abgeschlossen, beispielsweise für Beschäftigte des Verbandes:
  • der Sand-, Kies-, Mörtel- und Transportbetonindustrie Nord,
  • der Steine- und Erdenindustrie in Ländern wie in Rheinland-Pfalz, Bayern,
  • der Kalksandsteinindustrie,
  • der Naturstein- und Naturwerksteinindustrie Nord u. a.
Auf Antrag mindestens einer Tarifvertragspartei kann der Bundesminister für Arbeit und Soziales mit dem Tarifausschuss einen Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklären vor allem dann, wenn die Allgemeinverbindlichkeitserklärung im öffentlichen Interesse geboten ist. Dann gelten die betreffenden Tarifverträge auch unabhängig davon, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Mitglied einer Vertragspartei sind, z. B. zutreffend für den Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe(BRTV- Baugewerbe).
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