Schlussrechnung durch Auftraggeber In der Regel stellt der Auftragnehmer die Schlussrechnung für die ausgeführten Bauleistungen. In welchen Fällen auch Auftraggeber dies tun können, lesen Sie hier. ...
Abrechnung Der Begriff "Abrechnung" wird vielfältig verwendet, selbst unterschiedlich von Ingenieuren und Kaufleuten einerseits und zum anderen vom Bauherrn und bauausführenden Unternehmen. Letztere verstehen darunter primär die Rechnungslegung in Form der Vorl...
ARGE-Abrechnungen Ja. Die Bauausführung eines Vorhabens durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE) erfordert ebenso wie für ein Bauunternehmen Abrechnungen zur Wirtschaftlichkeit mit periodischen Aussagen sowie zum Abschluss der ARGE. Dafür können auch vom Hauptverband...
Kündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber Der Auftraggeber (AG) kann jederzeit bis zum Abschluss der vereinbarten Bauleistung frei ohne Angabe von Gründen oder aus wichtigem Grund den Bauvertrag kündigen. ...
Abrechnung von Stundenlohnarbeiten Was Sie zur Abrechnung von Stundenlohnarbeiten wissen müssen, lesen Sie hier. ...
Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (XRechnung) Lieferungen und Leistungen für öffentliche Aufträge sowie zu Konzessionen sind mit einer elektronischen Rechnung zu belegen. Ab 27. November 2020 sind Rechnungen an öffentliche Auftraggeber als Rechnungsempfänger grundsätzlich nur noch in elektron...
Problematisch: Kündigung eines Bauvertrages Sowohl nach VOB/B als auch nach BGB kann der Auftraggeber einen Bauvertrag jederzeit ohne Grund kündigen, muss den Auftragnehmer aber entschädigen. Worauf Auftragnehmer und Auftraggeber achten sollten, weiß Markus Cosler, Fachanwalt für Bau- und Arch... 12.11.2024
Prüfbarkeitseinwand gegen Schlussrechnungen Wenn der Auftraggeber eine Rechnung nicht prüfen kann, wird sie nicht fällig und muss nicht beglichen werden. Das bedeutet aber nicht, dass der Auftraggeber die erhaltene Bauleistung nicht bezahlen muss. ... 11.01.2024
Verschärfte Regel für Vertragsstrafen in Einheitspreisverträgen Dieses Urteil stellt die Bauwelt auf den Kopf: Eine Vertragsstrafe von 5 % der Nettoauftragssumme ist nicht mehr erlaubt, wenn die Mengen der Arbeit geringer sind als geplant. Denn das kann den Auftragnehmer unangemessen benachteiligen. ... 06.11.2024