Lohnkosten
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Die Lohnkosten enthalten alle Kosten, die sich für gewerbliche Arbeitskräfte bei der unmittelbaren Ausführung von Bauleistungen ergeben, ggf. unter Einbeziehung der Aufsichtskosten als Gehaltskosten für Poliere. Berechnen lassen sich die Lohnkosten als Produkt aus dem Arbeitszeitaufwand (als Mengenansatz in Stunden je Preiseinheit) und dem Mittellohn (A(P)SL als Wertansatz in Euro je Stunde) bzw. Kalkulationslohn. Letzterer wird bei der Angebotskalkulation durch die Bieter in den ergänzenden Formblättern Preise 221 und 222 (alt EFB-Preis) in den Zeilen 1.1 bis 1.4 ausgewiesen.
Die Inhalte der Lohnkosten entsprechen in der Baubetriebsrechnung den Kontenaussagen der Kostenartengruppe 60 im Baukontenrahmen (BKR) oder Kostenartengruppen 411/3 im Musterkontenrahmen Baugewerbe (MKR).
Die Lohnkosten können unterschiedlich in den Komplexkosten einbezogen bzw. ausgewiesen werden:
- innerhalb der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT):
Dabei handelt es sich stets um Lohnkosten, die den einzelnen Teilleistungen für die Positionen im Leistungsverzeichnis (LV) direkt zugeordnet und im Einheitspreis ausgewiesen werden können.
- innerhalb der Baustellengemeinkosten (BGK):
Ein ausgewiesener Anteil umfasst lediglich Lohnkosten der gewerblichen Arbeitnehmer für Leistungen, die für die Baustelleneinrichtung (Transport, Aufbau und Beräumen) der Baustelle anfallen, wenn Leistungen dafür erforderlich sind und nicht in anderer Form kalkuliert oder abgegolten werden.
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Die Löhne sind neben den Baustoffen der Kostenfaktor am Bau. Sie steigen derzeit nicht so stark wie die Baustoffpreise. Aber sie sind sehr differenziert, facettenreich und von politischer Brisanz. Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlöhne, Tarifrunden und der Baustreik 2007 sind ein Zeichen hierfür. Löhne sind regional und für die Berufsgruppen am Bau verschieden. Dies beginnt schon mit den Bruttolöhnen der Arbeitnehmer. Diese werden als Arbeiterlöhne oder Mittellöhne kalkuliert. In der Tarifrunde-Bau 2007 wurden die Tariflöhne ab 1.6.07 um 3,1 % und weiteren 1,5 % ab 1.4.08 erhöht. Geltend bei tariflicher Bindung. Oft wird auch außertariflich entlohnt. Mehr in Richtung Mindestlohn als übertariflich. Die offiziellen Arbeiterlöhne im Baugewerbe streuen in Deutschland von ca. 9 bis 16 €/ h. Der Ausbau kann die Streubreite noch erweitern, wie folgender Vergleich von Mindestlöhnen zeigt.