Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Kalkulation von Stundenlohnarbeiten

Ausgeschriebene Stundenlohnarbeiten sind oft sehr individuelle Kalkulationsfälle, bei denen es Einiges zu beachten gilt.

Kalkulation von Stundensätzen zu Lohnkosten

Stundenlohnarbeiten verursachen im ausführenden Unternehmen überwiegend Lohnkosten für vorher nicht eindeutig bestimmte Leistungen.
Grundlage für die Kalkulation der Lohnkosten ist der Kalkulationslohn im Umfang seiner Bestandteile, d. h. einschließlich von Lohnzusatz- und Lohnnebenkosten.
Das gilt zunächst unabhängig davon, ob Stundenlohnarbeiten im Leistungsverzeichnis (LV) als Positionen mit oder ohne Gesamtbetrag vorgesehen werden. Ist eine Position als Menge nur für eine Arbeitsstunde mit einem Einheitspreis (EP) im Angebot als „angehängte“ Stundenlohnarbeit ausgewiesen, dann sind zum Kalkulationslohn weitere Beträge zuzurechnen, in der Regel mit einem Zuschlag.
Es betrifft noch angemessene Beträge von:
Im Ergebnis steht ein „Stundenverrechnungssatz“ für den Lohn einer Arbeitsstunde als betrieblicher Durchschnitt. Bei einer Differenzierung, z. B. nach Lohngruppen, ließe er sich analog berechnen.
Dieser Stundensatz ist vergleichbar mit dem „Verrechnungslohn“ in Zeile 1.6 des ergänzenden Preisblatts (EFB-Preis) 221 nach VHB-Bund (Stand 2019), falls es zum Angebot verlangt wird. Zur betriebsindividuellen Ermittlung nutzen Sie gern unsere Kalkulationshilfen.
Die Entlohnung für Stundenlohnarbeiten in Ost- und Westdeutschland ist unterschiedlich.
Die Entlohnung für Stundenlohnarbeiten in Ost- und Westdeutschland ist unterschiedlich. Bild: © f:data GmbH
Möglich ist auch eine „reine“ Ausschreibung von Stundenlohnarbeiten mit einem selbstständigen Stundenlohnvertrag nach § 4 Abs. 2 in VOB Teil A, mit Bauleistungen geringeren Umfangs, die überwiegend nur Lohnkosten verursachen.
In diesem Fall sind die betreffenden Positionen Normalpositionen. Dies wäre immer dann zu empfehlen, wenn die Tätigkeiten beschrieben werden können. Dann sind die allgemein verwendeten Zuschläge berechtigt, weil auch die Preise für Stundenlohnarbeiten kostendeckend sein müssen.
Ein spekulativ höherer oder niedrigerer Ansatz im Angebot ist durchaus zu prüfen, wenn Stundenlohnarbeiten in weitaus größerem Umfang (Anzahl Stunden) ausgeschrieben sind, als sie in der Bauausführung überhaupt anfallen können – oder auch umgekehrt. Die Gemeinkosten insgesamt müssen kostendeckend verrechnet werden, analog sollte sich der Unternehmer bei der Kalkulation verhalten.
Soweit für Stundenlohnarbeiten keine Stundensätze als Vergütung vereinbart wurden, gilt zu VOB-Verträgen nach § 15 Abs. 2 VOB Teil B die „ortsübliche“ Vergütung. Ließe sich diese nicht ermitteln, sind die Stundensätze betriebsindividuell entsprechend wirtschaftlicher Betriebsführung zu kalkulieren.
Für die nicht mit Vorgängen ausgeschriebenen, aber selbst auszuführenden Stundenlohnarbeiten kann auch ein Festpreis bestimmt werden.

Differenzierung der Stundensätze

In der Baupraxis werden in Ausschreibungen des Bauherrn als Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Angebot differenzierte Stundensätze für Lohnarbeiten verlangt.
Dafür kommen infrage:
Aufgrund der noch unterschiedlichen Entlohnung im Bauhauptgewerbe in Deutschland-West und Ost werden die Stundensätze für Stundenlohnarbeiten zwischen den Bauunternehmen und sowie auch Bauhandwerksbetrieben verschieden hoch sein. Im Durchschnitt sollten sie dem Verrechnungslohn (Vollkostenstundensatz) entsprechen.

Weitere Kalkulationskosten für Stundenlohnarbeiten

Häufig fallen bei Stundenlohnarbeiten weitere Kosten an.
Sie werden verursacht u. a. durch:
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Kalkulation von Stundenlohnarbeiten"

Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen fest. Diese Bedingungen enthalten u. a. Angaben zur Art und zum Umfang der Leistungen, zur Haftung der Vertragsparteien, zu Vertragsstrafen, zu Mängelansprüchen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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