Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Kalkulation von Stundenlohnarbeiten

Im Allgemeinen verursachen Stundenlohnarbeiten nur Lohnkosten und fallen vorrangig für vorher nicht eindeutig bestimmte Leistungen und meistens in geringem Umfang an. Nach § 7 Abs. 1 in VOB, Teil A/2009 sollen sie nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang ausgeschrieben werden. In der Praxis sind für die Stundenlohnarbeiten auch synonyme Bezeichnungen wie Regiearbeiten bzw. -stunden anzutreffen. Die Abrechnung regelt sich später nach § 15 der VOB, Teil B.
Möglich wäre eine "reine" Ausschreibung für einen Stundenlohnvertrag nach VOB, Teil A/2009, § 4. In diesem Fall sind die betreffenden Positionen Normalpositionen. Stundenlohnarbeiten können aber auch – dies ist in der Baupraxis oft der Fall – innerhalb eines Leistungsverzeichnisses für einen Leistungsvertrag gewissermaßen "angehängt" werden und zwar entweder als Position mit oder ohne Gesamtbetrag.
Ein Kalkulationspreis für die auszuführenden Stundenlohnarbeiten verwendet den Kalkulationslohn und die betriebsspezifischen Zuschlagsätze für Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeine Geschäftskosten (AGK) sowie Wagnis und Gewinn. Dies wäre immer dann zu empfehlen, wenn die Tätigkeiten als solche bekannt sind und beschrieben werden können. Dann sind auch die allgemein verwendeten Zuschläge berechtigt, weil auch die Preise für Stundenlohnarbeiten kostendeckend sein müssen.
Für die nicht mit Vorgängen ausgeschriebenen, aber selbst auszuführenden Stundenlohnarbeiten kann auch ein Festpreis bestimmt werden. Dafür kommen in Frage:
Auf Grund der noch unterschiedlichen Entlohnung im Baugewerbe in West- und Ostdeutschland werden auch die Kalkulationspreise für Stundenlohnarbeiten zwischen den Bauunternehmen und Bauhandwerksbetrieben verschieden hoch sein. Im Durchschnitt sollten sie dem Verrechnungslohn (Vollkostenstundensatz) entsprechen. Ein spekulativ höherer oder niedrigerer Ansatz im Angebot ist durchaus zu prüfen, wenn Stundenlohnarbeiten in weitaus größerem Umfang (Anzahl Stunden) ausgeschrieben sind, als sie in der Bauausführung überhaupt anfallen können, oder auch umgekehrt. Die Gemeinkosten insgesamt müssen kostendeckend verrechnet werden, analog sollte sich der Unternehmer bei der Kalkulation verhalten.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Kalkulation von Stundenlohnarbeiten"

Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen fest. Diese Bedingungen enthalten u. a. Angaben zur Art und zum Umfang der Leistungen, zur Haftung der Vertragsparteien, zu Vertragsstrafen, zu Mängelansprüchen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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