Lohnzusatzkosten
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Lohnzusatzkosten, auch als lohngebundene Kosten oder Sozialkosten (S) bezeichnet, sind ein bedeutender Anteil der Lohnkosten mit steigender Tendenz. Sie umfassen:
- Lohnzusatzkosten aus gesetzlichen Regelungen und tariflichen Vereinbarungen, wie die Bezahlung von Ausfalltagen für Schlechtwetter, wegen Kurzarbeit, Krankheitstagen, Feiertagen, Urlaubstagen;
- Lohnzusatzkosten aus Beiträgen (Arbeitgeberanteilen) für Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherungen: aus Umlagen für die Sozialkassen der Bauwirtschaft, Winterbauumlage, Insolvenzgeld, Schwerbehindertenausgleich, Arbeitsmedizinischer Dienst, Arbeitsschutz und Sicherheit, Beiträge zu Berufsverbänden;
- Lohnzusatzkosten aus freiwilligen Verpflichtungen, z.B. zusätzliche Altersversorgung, Weihnachtsgeld, Zuwendungen für Betriebszugehörigkeit u.a.
Seit 01.01.2011 leiten sich die folgenden Werte ab:
- in den neuen Bundesländern im Durchschnitt 76,14 % (Vorjahr 2010 = 75,19 %) sowie speziell für Sachsen 75,49 % (2010 = 74,54 %) und
- in den alten Bundesländern im Durchschnitt 85,72 % (Vorjahr 2010 = 84,68 %).
Gegenüber dem Vorjahr liegt eine Erhöhung vor. Sie resultiert vor allem
- aus der kalendarisch bedingten Erhöhung der Ausfalltage,
- aus den Folgen der veränderten Rechengrößen der Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie
- infolge der für 2011 ausgesetzten Erhebung der Insolvenzgeldumlage (U3- Umlage).
Mindestens zu Beginn eines Geschäftsjahres und ggf. jeweils bei lohntariflichen Veränderungen sollten die Prozentsätze überprüft und gemäß den Realitäten korrigiert werden. Als Grundlage für die Überprüfung kann das Berechnungsschema des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V. herangezogen werden.
Nachfolgend kann das Schema für eine betriebsindividuelle Ermittlung aufgerufen werden und zwar für Berechnungen der Lohnzusatzkosten der gewerblichen Arbeitnehmer getrennt nach den Tarifbereichen Ost und West in Deutschland. Bei den betriebsindividuellen Berechnungen können die tatsächlichen Arbeitstage berücksichtigt werden. Weiterhin lassen sich auch Zuschlagsätze mit und ohne Umlage für ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) an die Sozialkassen bestimmen.
Auf Grund der jeweiligen betrieblichen Bedingungen wird ein betriebsindividueller Zuschlagsatz keinesfalls so hoch wie der exemplarische Durchschnittssatz sein, in vielen Bauunternehmen liegt er um ca. 3-8 % niedriger. Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland sind begründet im unterschiedlich hohen tariflichen Lohnniveau und z.B. dem 13. Monatseinkommen und der Zusatzversorgung für Bauarbeiter in den alten Bundesländern.
Das Sozialkassenverfahren ist für alle Bauunternehmen verbindlich, für die der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren (VTV) gültig ist. Dem Grunde nach sind das alle jene Bauunternehmen, für deren gewerbliche Arbeitnehmer auch der BRTV-Baugewerbe allgemeinverbindlich ist.
Nicht einbezogen sind jedoch eine Reihe von Baugewerken wie das Dachdecker-, Gerüstbau-, Glaser-, Maler-, Parkettleger-, Schreiner-, Klempner und Steinmetzhandwerk, weiterhin das Beton- und Terrazzowaren herstellende Gewerbe, die Nassbaggerei und Säurebauindustrie. In Unternehmen dieser Gewerbe fällt kein Beitrag für die ULAK an. Die Urlaubsentgelte werden direkt an die betreffenden Arbeitnehmer gezahlt und nicht über das Umlageverfahren.
Folglich sind auch die auf die Soziallöhne zu beziehenden Anteile geringer als in Unternehmen mit ULAK-Umlage. In den aufrufbaren Berechnungsformularen werden 2 Spalten ausgewiesen, und zwar für die Ermittlungen mit und ohne ULAK-Umlage. Damit können unterschiedliche Berechnungen betriebsindividuell erfolgen.
Die Zuschlagsätze für die Lohnzusatzkosten mit und ohne ULAK werden unterschiedlich hoch sein. Vergleichbar ist einzuschätzen, dass Zuschlagsätze ohne ULAK ca. 5 bis 8 % niedriger in Bauunternehmen in Ostdeutschland und 7 bis 12 % niedriger in Westdeutschland sein werden.
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Die Löhne sind neben den Baustoffen der Kostenfaktor am Bau. Sie steigen derzeit nicht so stark wie die Baustoffpreise. Aber sie sind sehr differenziert, facettenreich und von politischer Brisanz. Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlöhne, Tarifrunden und der Baustreik 2007 sind ein Zeichen hierfür. Löhne sind regional und für die Berufsgruppen am Bau verschieden. Dies beginnt schon mit den Bruttolöhnen der Arbeitnehmer. Diese werden als Arbeiterlöhne oder Mittellöhne kalkuliert. In der Tarifrunde-Bau 2007 wurden die Tariflöhne ab 1.6.07 um 3,1 % und weiteren 1,5 % ab 1.4.08 erhöht. Geltend bei tariflicher Bindung. Oft wird auch außertariflich entlohnt. Mehr in Richtung Mindestlohn als übertariflich. Die offiziellen Arbeiterlöhne im Baugewerbe streuen in Deutschland von ca. 9 bis 16 €/ h. Der Ausbau kann die Streubreite noch erweitern, wie folgender Vergleich von Mindestlöhnen zeigt.