Jahresabschluss / HGB

Gruppenbewertung

Die Gruppenbewertung ist ein Bewertungsvereinfachungsverfahren für den Wertansatz in der Bilanz nach § 240 Abs. 4 im Handelsgesetzbuch (HGB). Danach wird erlaubt,
  • gleichartige Stoffe des Vorratsvermögens (z. B. Baustoffe gleicher Gattung, Schalungen, Arbeitsschutzgegenstände u. a.) sowie
  • andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände (z. B. Kleingeräte und Werkzeuge) und Schulden zusammenzufassen.
Für sie ist der gewogene Durchschnittswert anzusetzen. Er ist als gewogenes arithmetisches Mittel aus den Anfangsbeständen und Zugängen während des Geschäftsjahres zu bestimmen. Danach können mit den ermittelten durchschnittlichen Anschaffungskosten sowohl die Abgänge als auch der Endbestand zum Bilanzstichtag bewertet werden.

Beispiel-Rechnung

Das folgende Beispiel soll die Bewertung der Abgänge und des Endbestandes zum Bilanzstichtag verdeutlichen:
01.01.Anfangsbestand100 MEx20,00 €=2.000 €
20.03.Zugang500 MEx22,00 €=11.000 €
Bestand600 ME=13.000 €
Durchschnittspreis13.000 € / 600=21,67 €
25.09.Abgang200 MEx21,67 €=4.334 €
31.12.Endbestand400 MEx21,67 €=8.666 €
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