Leistungsverzeichnis / Leistungsbeschreibung

Formale Prüfung der Angebote

Als formale Angebotsprüfung wird allgemein die Prüfung und Wertung nach dem Aspekt der Zulassung oder des Ausschlusses verstanden. Diese Aufgabe leitet sich für öffentliche Bauaufträge ab aus den Regelungen in:
  • der VOB/A für nationale Vergaben im Unterschwellenbereich nach § 16 c im Abschnitt 1 (Basisparagrafen) und analog nach den § 16 c EU im Abschnitt 2 bei Bauaufträgen mit EU-weiten Ausschreibungen bei Erreichen der Schwellenwerte sowie für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Baumaßnahmen nach § 16 c VS im Abschnitt 3,
  • den Vergabehandbüchern zu:
    • Hochbaumaßnahmen im VHB-Bund (Ausgabe 2017) in der Richtlinie 321 unter Tz. 1 und
    • Bauaufträgen im Brücken- und Straßenbau nach HVA B-StB im Teil 2 unter Tz. 2.4 - Prüfung und Wertung der Angebote -, Nr. 12 und 23 - 26.
Zunächst sind die Angebote durchzusehen, und zwar bei öffentlichen Bauaufträgen durch die Vergabestelle. Sie sollte durch Personen erfolgen, die nicht mit der Vergabeentscheidung oder der Durchführung der Maßnahmen befasst sind. Zu prüfen ist dabei, ob Auffälligkeiten den Schluss zulassen, dass das Wettbewerbsergebnis ggf. verfälscht werden soll. Nach Tz. 1.1 in der Richtlinie 321 im VHB-Bund gelten als Auffälligkeiten beispielsweise fehlende, überschriebene, überlackte oder mit Bleistift eingetragene Preise, Erklärungen oder doppelte Ausweise.
Weiterhin ist danach zu prüfen, ob die Preisangaben auch vollständig sind. Auffälligkeiten sind an der betreffenden Stelle im Angebot nachvollziehbar zu kennzeichnen. Fehlende Einheitspreise können, müssen aber nicht in jedem Fall zum Angebotsausschluss führen, wenn es sich z. B. nur um eine unwesentliche Position im Leistungsverzeichnis (LV) handelt.
Danach sind die Ausschlussgründe zu prüfen. Sie lassen sich unterscheiden nach:
Sofern sie für ein Angebot maßgebend sind, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Ein Nebenangebot ist ebenfalls auszuschließen, wenn es nicht zugelassen wurde bzw. bei Zulassung den Mindestanforderungen nicht entspricht. Ein Ausschlussgrund läge jedoch nicht vor, wenn das Nebenangebot nicht an der dafür vorgesehenen Stelle aufgeführt ist, weil es sich dabei nur um einen Formfehler handeln würde.
Nach erfolgter Prüfung zu möglichen Ausschlussgründen sind noch folgende Prüfungen notwendig:
Letztere Prüfungen gelten für öffentliche Aufträge jeweils als eigenständige Prüfungsschritte.
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Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Frankenthal (Pfalz)
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