Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Gemeinkostenzuschläge

Als Gemeinkosten gelten alle den Teil- bzw. Einzelleistungen nicht direkt zurechenbaren Kosten. Sie werden auch als indirekte Kosten bezeichnet. Rechnerisch umfassen sie die Kostenkomplexe
Diese Differenzierung sieht auch das ergänzende Formblatt Preise (EFB-Preis) 221 auf Grundlage des Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) im Abschnitt 2 in den Zeilen 2.1 und 2.2 vor. Bei der Zuschlagskalkulation werden sowohl die BGK als auch die AGK indirekt verrechnet und zwar mit vorbestimmten Zuschlägen auf der Basis der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT).
Bei einer einfachen Zuschlagskalkulation werden unterschiedliche Zuschläge für die BGK und AGK vorbestimmt. Wichtig ist, dass keine Differenzierung nach einzelnen Kostenarten der Einzelkosten erfolgt. Die Zuschläge beziehen sich auf die gesamten Einzelkosten. Sie sind für die Eigenleistungen gleichverteilt. Der Gesamtzuschlag wird in der Regel einen Umfang von ca. 20 bis 30 % ausmachen.
Bei der differenzierten Zuschlagskalkulation werden vorbestimmte Zuschläge für die BGK und AGK mit Bezug auf die Verrechnungsbasen einzelner Kostenarten wie Lohnkosten, Stoffkosten, Gerätekosten und Sonstige Kosten berechnet. Entsprechend unterschiedlich hoch sind dann die Zuschläge auf die Kostenarten.
Bei Anwendung der Vollkostenstundensatzkalkulation ist charakteristisch, dass sämtliche Gemeinkosten ausschließlich auf Lohn verrechnet werden. Dieser Zuschlag wird dann auf den Kalkulationslohn verrechnet. Über andere Kostenarten entfällt eine Verrechnung.
Bei der Endsummenkalkulation werden die BGK speziell für das betreffende Bauvorhaben zunächst direkt ermittelt und anschließend nach Kenntnis der Endsumme mittels Gemeinkostenumlage auf die Einheitspreise verteilt.
Als Grundlage für die Bestimmung der Gemeinkostenzuschläge können und sollten die Unterlagen des betrieblichen Rechnungswesens (Jahresabschluss und BWA - Betriebswirtschaftliche Auswertungen) bzw. die Finanzplanung für das laufende bzw. künftige Geschäftsjahr herangezogen werden.
Eine Musterberechnung von Gemeinkostenzuschlägen als vorbestimmte Zuschläge ist unter Finanzplan zur Ermittlung von Kalkulationszuschlagsätzen einsehbar.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere