Stundensätze
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Kalkulatorische Zusammenhänge lassen sich sehr aussagefähig über Stundensätze darstellen und besser verstehen. Zu unterscheiden ist nach Stundensätzen als Ausdruck
- von Kosten im Verhältnis zu Mengen- und/oder Zeiteinheiten wie Stunden, z.B. als Aussagen zum Kalkulations- und Verrechnungslohn (Kostenstundensätze),
- von Leistungen bzw. Umsätzen im Verhältnis zu Zeiteinheiten wie Arbeitsstunden (Leistungsstundensätze bzw. Stundenpreise)
Stundensätze sind stundenbezogene Kennzahlen. Der Bezug kann differenziert werden nach: Betrieb, Baustelle, Facharbeitergruppen oder Personen. Bei den Lohnstunden wird zwischen nominellen und produktiven Lohnstunden in Form der tatsächlichen Arbeitsstunden oder Maschinenstunden unterschieden.
Das Bindeglied aller Stundensätze ist der Kalkulationslohn, praktisch die Ausgangsbasis ausgedrückt in der Beziehung: Kosten oder Leistung (Preis) je tatsächliche Arbeitsstunde (€/h).
Der Kalkulationslohn wiederum ist das Ergebnis der auf die Lohnstunden bezogenen Lohnkostenanteile. Er ist die Basis für den Verrechnungslohn und die Stundenpreise.
Kostenstundensätze können nach dem Verhältnis von einzelnen Lohnkostenbestandteilen zu den Lohnstunden unterschieden werden mit der Basis
- Mittellohn
- Lohnzusatzkosten
- Lohnnebenkosten
- Kalkulationslohn
Der Kalkulationslohn ist ein Stundensatz, der die direkten Lohnkosten je Arbeitsstunde für die Eigenleistungen ausdrückt. Anders formuliert sagt dieser Stundensatz aus, wie teuer für das Unternehmen bzw. den Bieter eine Arbeitstunde ist, was sie tatsächlich dem Unternehmen kostet.
Auf Grundlage des Kalkulationslohns können nachfolgend "leistungsbezogene" Stundensätze abgeleitet werden. Nach Hinzurechnung eines Zuschlags für den Deckungsbeitrag als Summe aus Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) sowie Wagnis und Gewinn (W&G) stellt sich der Vollkostenstundensatz dar. Vom Zahlen- und Wertgefühl her ist dies ein Stundenverrechnungssatz für Eigenleistungen im Sinne von Stundenlohnarbeiten bzw. ein Preis für Regiestunden. Werden dann noch die auf Nachunternehmer (NU) umgelegten Anteile des Deckungsbeitrags mit verrechnet, ergibt dies den Vollkostenstundensatz mit Nachunternehmer, d.h. einen Stundenverrechnungssatz für die Gesamtleistung.
Der Vollkostenstundensatz ist die Basis für die Ermittlung der Eigenleistung je Arbeitsstunde. Wird noch der Anteil der anderen Einzelkostenarten außer Lohn, also die Kosten für Stoffe, Geräte und sonstige Kosten, auf die Arbeitsstunde umgelegt, steht im Ergebnis die Eigenleistung je Arbeitsstunde.
Kostenstundensätze können auf Grundlage des unter "Berechnungen" aufrufbaren Berechnungsschemas – differenziert für das Bauhauptgewerbe nach Ost und West – individuell für den Betrieb, die Baustelle, Personengruppen u.a. berechnet werden. Einzutragen sind die individuellen Werte. Im Ergebnis stehen die berechneten Stundensätze mit der Möglichkeit des Ausdrucks.
Weiterhin lassen sich mit Bezug zu den Leistungen, ausgedrückt in Preisen, folgende Stundensätze als Stundenpreise im Ausdruck von Preiskennzahlen unterscheiden:
- Stundenverrechnungssatz für manuelle Lohnarbeiten
- Stundenverrechnungssatz für maschinelle Lohnarbeiten
- Eigenleistung je Arbeitsstunde
- Umsatz je Arbeitsstunde
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Excel-Vorlage: Betriebliche und baustellenbezogene Stundensätze mit Überschlagskalkulation
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Excel-Vorlage: Personenbezogene Stundensätze
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Excel-Vorlage: Stundensätze Bauhauptgewerbe Ost
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Excel-Vorlage: Stundensätze Bauhauptgewerbe West
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Excel-Vorlage: Stundenverrechnungssätze
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Die Löhne sind neben den Baustoffen der Kostenfaktor am Bau. Sie steigen derzeit nicht so stark wie die Baustoffpreise. Aber sie sind sehr differenziert, facettenreich und von politischer Brisanz. Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlöhne, Tarifrunden und der Baustreik 2007 sind ein Zeichen hierfür. Löhne sind regional und für die Berufsgruppen am Bau verschieden. Dies beginnt schon mit den Bruttolöhnen der Arbeitnehmer. Diese werden als Arbeiterlöhne oder Mittellöhne kalkuliert. In der Tarifrunde-Bau 2007 wurden die Tariflöhne ab 1.6.07 um 3,1 % und weiteren 1,5 % ab 1.4.08 erhöht. Geltend bei tariflicher Bindung. Oft wird auch außertariflich entlohnt. Mehr in Richtung Mindestlohn als übertariflich. Die offiziellen Arbeiterlöhne im Baugewerbe streuen in Deutschland von ca. 9 bis 16 €/ h. Der Ausbau kann die Streubreite noch erweitern, wie folgender Vergleich von Mindestlöhnen zeigt.