Kalkulationslohn
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Der Kalkulationslohn (KL) hat in jeder Kalkulation eine wichtige und zentrale Bedeutung. Er bestimmt wesentlich nicht nur den Umfang der Lohnkosten, sondern auch die Gemeinkostenverrechnung und schließlich die Höhe der Einheitspreise und des Angebots. Eine angemessene Kalkulation der Lohnkosten setzt zwingend eine möglichst bauauftrags- bzw. mindestens betriebsindividuelle Bestimmung der Wertansätze je Arbeitsstunde voraus.
Grundlagen dabei bilden die technologisch erforderliche Kolonne und ihre Lohngruppenzusammensetzung. Der daraus abgeleitete Durchschnittswert bildet den Mittellohn A bzw. AP, wenn ein Polier als Aufsichtskraft mit in die Berechnung eingeht. Werden weiterhin noch die Lohnzusatzkosten sowie die Lohnnebenkosten hinzugerechnet, steht im Ergebnis der Kalkulationslohn, in den ergänzenden Formblättern Preise 221 oder 222 nach Vergabe- und Vertragshandbuch ( VHB-Bund, Ausgabe 2008) (alt EFB-Preis 1) ausgewiesen in der Position 1.4., ausgedrückt in € je Arbeitsstunde.
In der Literatur und Baupraxis wird der Kalkulationslohn auch als Mittellohn ASL bzw. APSL bezeichnet, und zwar mit Bezug auf die in die Ermittlung einbezogenen Lohnkostenbestandteile.
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Die Löhne sind neben den Baustoffen der Kostenfaktor am Bau. Sie steigen derzeit nicht so stark wie die Baustoffpreise. Aber sie sind sehr differenziert, facettenreich und von politischer Brisanz. Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlöhne, Tarifrunden und der Baustreik 2007 sind ein Zeichen hierfür. Löhne sind regional und für die Berufsgruppen am Bau verschieden. Dies beginnt schon mit den Bruttolöhnen der Arbeitnehmer. Diese werden als Arbeiterlöhne oder Mittellöhne kalkuliert. In der Tarifrunde-Bau 2007 wurden die Tariflöhne ab 1.6.07 um 3,1 % und weiteren 1,5 % ab 1.4.08 erhöht. Geltend bei tariflicher Bindung. Oft wird auch außertariflich entlohnt. Mehr in Richtung Mindestlohn als übertariflich. Die offiziellen Arbeiterlöhne im Baugewerbe streuen in Deutschland von ca. 9 bis 16 €/ h. Der Ausbau kann die Streubreite noch erweitern, wie folgender Vergleich von Mindestlöhnen zeigt.